Offener Brief an die Abgeordneten im deutschen Bundestag

Am Freitag, d. 26.07. 2013 haben wir einen personalisierten "Offenen Brief" an alle Abgeordneten im deutschen Bundestag gesendet.
Absicht ist, die Abgeordneten für einen realistischen und zeitgemäßen Tierschutz zu sensibilisieren, der für alle Menschen eigentlich selbstverständlich sein sollte. Die Thematik ist breit gefächert, aber auf das Wesentliche konzentriert und zusammengefasst.

Copyright (Text) by Hans Joachim Richter www.tiere-brauchen-schutz.de
Text: Hans Joachim Richter, vervollständigt und perfektioniert von H. Bier Video- und sonstige Textrechte der Links bei den jeweiligen Verfassern.
Offener Brief an den Deutschen Bundestag!

Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

wir denken, es ist Zeit, den Tierschutz in die Gesellschaft zu bringen. Es ist mittlerweile ein ethisch und moralisch wichtiges Thema geworden, das uns alle angeht.
Nachfolgend listen wir Ihnen kritische Tierschutzbelange auf, die unserer Meinung nach unabdingbar einer gesetzlichen Novellierung hin zu größerem Tierschutz bedürfen, welche dem Stand einer zivilisiert-hochentwickelten, christlichen, ethischen Grundwerten verpflichteten Gesellschaft des 21. Jh. wie der unseren angemessen ist.
Dass Sie als Bundestagsabgeordnete vielfältige und oft auch gegensätzliche gesellschaftlichwirtschaftliche Interessen berücksichtigen müssen, ist uns bewusst.
Doch weisen wir an dieser Stelle explizit darauf hin, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung in Umfragen stets für einen besseren und umfassenderen Tierschutz votiert und die einseitige Gesetzgebung zugunsten der
- industriellen Massentierhaltung (mit all ihren Verwerfungen:
Antibiotikamissbrauch, Tierquälerei, Bodenverseuchung durch Gülle,
Gammelfleisch, Dioxinskandale etc.)
- Rassetierzüchter (Hunde- und Katzenqualzucht)
- Pferdezüchter (Schenkelbrand) und Reiter (Rollkur)
- Zirkusse (artwidrige und tierquälerische Wildtierhaltung)
- Jägerschaft (Hobbyjagd, Jagd von gefährdeten Tieren in Schutzgebieten,
Fuchsjagd etc.)
sowie weiterer in diesem Schreiben zusammengefasste Missstände im Tierschutz ebenso vehement kritisiert und ablehnt wie dies Tierschutzorganisationen tun.
Wir bitten Sie, sich die Zeit zu nehmen und die nachfolgende Auflistung durchzulesen und bei Ihrer Beurteilung den Wunsch der Mehrheit der Deutschen nach besserem Tierschutz zu berücksichtigen:


1. Wildtierverbot in Zirkussen


Nun haben auch Belgien und Großbritannien neben vielen anderen europäischen Ländern ein Wildtierverbot in Zirkussen beschlossen.
http://tierschutznews.ch/tierschutz-live/2732-grosser-tierschutzerfolg-in-grossbritannien.html
Forschungen und Recherchen haben hinlänglich ergeben, dass Wildtiere in Zirkussen nicht artgerecht gehalten werden können. Hierzu gehören die dem Zirkus immanenten, häufigen Ortswechsel, zu enge, häufig nur provisorische Unterkünfte, teilweise (aufgrund häufiger Geldknappheit) unzureichendes Futter, unzureichende Bewegung, kein Ausleben des Spieltriebes,
keine Nahrungssuche mit Artgenossen.
Die den Tieren auferzwungenen "Kunststücke" sind ebenso artwidrig und werden häufig nur durch brachiale, oft illegale "Trainingsmethoden"(besser Zurichtung mit "Elefantenhaken", Metallhaken oder Elektroschockern, Peitschen), den ausgelieferten Tieren "antrainiert". Die Tiere weisen durch
die atypischen Dressurakte häufig Deformierungen am Gelenkapparat auf, was auf Überanstrengung hinweist.
Jedem normal denkenden Mensch ist klar, dass ein Nashorn oder eine Giraffe nicht artgerecht in einem Zirkus gehalten werden können. Bei sozialen Elefanten ist Einzelhaltung häufiger anzutreffen.
Das Argument, dass die Wildtiere all das "gewohnt" seien, widerlegt der Biologe und Zoologe Stefan Johnigk: „Gewohnheit ist keine artgerechte Verhaltensausübung“ „Tiere können angeborene Verhaltensweisen nicht einfach ablegen. Unabhängig davon, wo sie geboren sind, bleiben es
Wildtiere“ (aus: KN-online.de)
http://www.peta.de/web/zirkus.1838.html hat eine horrende Aufzählung an tierquälerischen Verstößen bei fast allen deutschen Zirkussen vorgelegt.
Eine entwickelte Gesellschaft wie die unsere bietet ausreichend viele andere Freizeitmöglichkeiten, dies gerade auch für Familien mit Kindern. Wildtiere werden in Zirkussen in einer unnatürlichen Umgebung gezeigt und oft müssen natürliche Feinde wie etwa Tiger und Pferd gemeinsam Kunststücke aufführen, einem feuerscheuen Tiger wird antrainiert durch einen Feuerreifen zu
springen, schwergewichtige Elefanten müssen artwidrig auf den Hinterbeinen stehen oder Kopfstand machen, Tiger und Löwen müssen zusammen auftreten, Bären Roller fahren etc..
"Man sagt: "Zirkus sei Tradition und ermögliche Kindern, einmal Wildtiere zu sehen." Tradition rechtfertigt aber keine Tierquälerei. Kindern die unnatürlichen und oft erniedrigenden Vorführungen der Wildtiere zu zeigen, ist pädagogisch falsch und nicht zu verantworten, weil ein völlig falsches Bild über Tiere und deren Bedürfnisse vermittelt wird." (aus: www.tsv-Coesfeld-Dülmen.de)
Das Tierschutzgesetz gebietet, keinem Tier grundlos Schmerz oder Leid zuzufügen: Hierzu sei auf das sehr oft beobachtbare, stereotype "Weben" von Elefanten hingewiesen, auf die im Käfig stereotyp im Kreis umherlaufenden Wildkatzen. All diese stressbedingten Stereotype sind eindeutig
auf die artwidrige, unzureichende Haltung und die unter Misshandlung erzwungenen Kunststücke zurückzuführen und bedeuten in ihrer Akzeptanz einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Ein aktuelles und trauriges Beispiel für den unzureichenden Tierschutz für Zirkustiere ist der Reptilien-Schausteller Rene Renz, der die 43-jährige, schon angeschlagene Elefantin Mädi als Werbegag auf die anstrengende Reise nach Estland mitnahm. Dort kühlte sich Mädi in einem See ab: Es war wohl zu viel für die betagte Elefantin, denn sie brach im Wasser zusammen: Statt ihr zu helfen, tanzte! Herr Renz grinsend auf der um ihr Leben kämpfenden Elefantin Mädi herum.
Der Tod der Elefantendame Mädi (Bericht und weiter unten das Video)
PETA: "Die Bundestierärztekammer spricht sich mittlerweile ebenso für ein Wildtierverbot im reisenden Zirkus aus wie auch die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland. Drei repräsentativen Umfragen von 2010 und 2011 zufolge finden rund zwei Drittel der Befragten Wildtiere im Zirkus nicht mehr zeitgemäß."
(aus: http://www.peta.de/web/circus_krone_.6268.html)


2. Verbot von Delfinarien (Duisburg und Nürnberg)


Dies richtet sich in erster Linie an die Abgeordneten der schwarz-gelben Regierungskoalition, die
Anfang Juni erneut ein Einfuhr- und Haltungsverbot von Delfinen in Deutschland gegen den Antrag der Grünen verhindert haben.
Undine Kurth (Grüne) erklärt hierzu: "Obwohl die Anhörung des Agrarausschusses am 15. Mai eindeutig ergeben hat, dass die Haltung der Delfine mit dem Konzept eines ethischen Tierschutzes nicht vereinbar ist, haben CDU/CSU und FDP sich gegen das Tierwohl entschieden. Schwarz-Gelb lässt weiter zu, dass Delfine zu Unterhaltungszwecken und unter nicht art- und tiergerechten Bedingungen gehalten werden".
Die allermeisten Delfine in den weltweiten Delfinarien, Meeresparks und Delfintherapieanlagen stammen aus dem japanischen Taiji, das seit 2009 durch den Film "The Cove" ("Die Bucht") weltweit zum Schreckenssynonym für grausam-blutigstes Delfinmassaker geworden ist.
Die blutige Gemetzel-Saison findet alljährlich von September bis März/April des Folgejahres statt:
Es werden über 2.000 Delfine (Große Tümmler für die Delfinarien, Rundkopfdelfine, Grindwale u.a. für den (überwiegend regionalen) Verzehr) oder für Tierfutter) in eine enge, kaum einsehbare, aber polizeilich strengstens bewachte (wegen den int. Journalisten und Tierschützern) Bucht getrieben,
in der die für Delfinarien geeignetsten, d.h. "schönsten und stärksten", Tiere aussortiert werden.
Der große Rest wird auf brutalste Weise (mittlerweile, als Reaktion auf "Die Bucht" und schreckliche Fotos des blutgetränkten Wassers, durch Durchstoßung der Atemlöcher mit Eisenstangen und Verstopfung mit Pfropfen, damit sich das Meer nicht mehr grausig rot färbt) abgeschlachtet.
http://www.atlanticblue.de/neu/press-d.html
Der o.g. 2010 Oscar-prämierte Dokumentarfilm „Die Bucht" mit dem ehemaligen Delfintrainer und heutigen Delfinschützer Richard O‘Barry informiert sehr eindrücklich über dieses erschütternde, grausam-blutige Abschlachten der Delfine in der Buchtenge von Taiji.
Da die Gewinnspanne für einen Delfin bis zu 150.000,- Euro beträgt, ist ein humanes Einlenken der japanischen Verantwortlichen nicht so schnell zu erwarten. Begründet wird die Delfinjagd nach außen hin u.a. mit "traditioneller Esskultur", aber kaum ein Japaner isst noch das mit Schwermetallen angereicherte Delfin- oder Walfleisch.
Umso wichtiger ist es, dass führende Industriestaaten wie Deutschland ein eindeutiges ZEICHEN GEGEN dieses so unerhört grausam-blutige, von eiskalter Profitgier angetriebene Delfinmassaker setzen und in Deutschland Delfinarien gänzlich verbieten sowie auf EU-Ebene ein europaweites Verbot von Delfinarien vorantreiben.
Über die sehr prekäre Situation der Delfine im Delfinarium Duisburg berichtet der nachfolgende Artikel; darin wird u.a. die sehr hohe Sterbequote von gefangenen Delfinen und ihrem Nachwuchs, die Aggressivität der Tiere u.a. thematisiert. Der Biologe Philip Loos vom Wal- und DelfinschutzCopyright
Forum Hagen, der Delfinforscher Karsten Brensing von "Whale und Dolphin Conservation (WDC)" u.a. dürften Ihnen als Sachverständige vor den Bundestagsausschuss bekannt sein und sie sprechen sich zusammen mit weiteren, renommierten Delfinexperten eindeutig gegen die tierquälerische Delfinhaltung aus.
http://akduell.de/2013/06/duisburg-ist-wo-die-delfine-sterben/

Wir appellieren eindringlich an die schwarz-gelben Abgeordneten, die vielen eindeutigen Expertisen endlich ernst zu nehmen und ein Einfuhr- und Haltungsverbot von Delfinen in Deutschland baldmöglichst zu beschließen.


3. Verbot von Pelztierfarmen und ein generelles Pelzeinfuhrverbot


Das barbarische Züchten von diversen Pelztierarten wie Nerzen (D), Chinchillas (D), Füchsen(D), Nutrias, Kaninchen, Marderhunden, Iltissen u.a. und die noch qualvollere Tötung dieser Tiere, lediglich um die dekadenten Luxus-Bedürfnisse von wenigen, gewissenlos-ignoranten Menschen zu befriedigen, widerspricht jeglicher Ethik und Verhältnismäßigkeit.
Die heutige Modeindustrie bietet vollwertigen, auch von Fachleuten kaum erkennbaren, Kunstpelz an. Der Großteil des Qualprodukts Pelz wird in Accessoires, Kleidungs- und Schuhbesatzstücken verarbeitet: Bitte fragen Sie sich an dieser Stelle ernsthaft, ob das Tausendfache, kaum beschreibbare Quälen und Leiden von sogen. Pelztieren gerechtfertigt werden kann:
Im Tierschutzgesetz § 1 Grundsatz heißt es: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
Sind Statusgebaren, Geltungssucht, Modediktatur einschließlich des damit verbundenen vermeintlichen Modebewusstseins und schlichtweg tiefgehende Ignoranz der VerbraucherInnen hinreichende Gründe für das unermessliche Quälen dieser sogen. Pelztiere? Die Antwort ist wohl eindeutig: NEIN!
Abgesehen von diesen ethischen Grundsatzfragen verstoßen die meisten Pelztierzüchter mit ihren Haltungsbedingungen noch 2013 gegen die seit dem 12.12.2011 geltenden Tierschutzgesetze: Die Umstellung der Käfiggröße wurde trotz gewährter Übergangsfrist von den meisten Pelztierzüchtern
bis heute nicht bewerkstelligt.
2012 erstatteten mehrere Tierschutzorganisationen und auch Privatpersonen gegen diese Pelzzuchtbetriebe Strafanzeige, aber die zuständigen Staatsanwaltschaften sahen jeweils von einem Verfahren ab, im Gegenteil wurden einigen Tierschützern sogar ein sogen. „Shitstorm“ vorgeworfen und im Umkehrschluss wurden die Übergangsfristen als Argument genommen, dass
die Tierqual dann ja nicht so schlimm sein könne.
Das Argument der "freien Berufswahl" kann man als äußerst geringfügig bewerten: Seit 2005 gibt es keine Spezialisierung auf Pelztierzucht bei der Tierwart-Ausbildung mehr.
Ebenso hinfällig ist ein etwaiger Verweis auf Arbeitsplätze: Die Pelzfarmen haben nur wenige Leute beschäftigt. Und auch Kürschner sind anzahlmäßig zu vernachlässigen; oft betreiben sie die Kürschnerei neben einem Bekleidungsgeschäft.
Pelztier Farm in Deutschland
Der folgende Film ist aus China, dem mittlerweile weltweit zweitgrößten Pelzzüchter und Pelzexporteur und in der Rangliste der grausamsten, schlimmsten Tierquäler hält China seit Jahren den Spitzenplatz: Es ist Standard, dass Pelztiere, aber auch Hunde und Katzen, in China unter allerschlimmsten Bedingungen gehalten und i.d.R. LEBENDIG gehäutet werden! Oftmals
etikettieren chinesische Firmen Hunde- und Katzenfell um, um das EU-Importverbot für Hundeund Katzenfell zu umgehen und ihre Qualprodukte hier verkaufen zu können.
Sterben für Pelz (PETA)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Pelztierfarmen aus ethisch-moralischen und gesetzlichen (Tierschutzgesetz) Gründen keine Daseinsberechtigung haben und daher sollten Sie als verantwortliche Politiker, Pelztierfarmen schnellstmöglich verbieten.
Auch ein generelles Verbot der Einfuhr von Qualpelz (aus China, Skandinavien u.a. Ländern) ist ein Gebot der Ethik ist und sollte von Ihnen baldmöglichst erlassen werden.


4. Länderübergreifende Novellierung des Jagdgesetzes


Voranstellen möchten wir ein Zitat des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss:
„Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf.
Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit."

So grausam ist die Jagd
Auch bei der Jagd gibt es, je nach Bewusstseinsgrad, unterschiedliche Positionen.
Nachfolgend eine Auflistung von z.T. tödlichen Jagdunfällen und Straftaten für 2013, die wirklich jeden aufrütteln sollte. Die Dunkelziffer, der durch Jäger verursachten, sehr oft tödlichen,
(Jagd)Unfälle und Schießereien ist gewiss höher:
http://www.abschaffung-der-jagd.de/menschenalsjaegeropfer/jagdunfaelle-und-straftaten-2013/index.html
Hier die auf Medienberichten basierende Liste von 2012:
http://www.abschaffung-derjagd.de/menschenalsjaegeropfer/jagdunfaelleundstraftaten2012/index.html Nachfolgend die Forderungen zur "Jagdgesetznovellierung" von dem Aktionsbündnis "Natur ohne
Jagd", der wir uns weitgehend anschließen:
http://www.abschaffung-der-jagd.de/action/novellierungderjagdgesetzejetzt.html

4.1. Haustierabschuss verbieten

(Bundesjagdgesetz § 23 reformieren zum Schutz der Haustiere)
Vorangestellt sei eine erschreckende Statistik: Jedes Jahr werden in Deutschland ca. 40.000 Hunde und ca. 350.000 Katzen durch Jäger erschossen.
Das Jagdgesetz §23 definiert nicht genau, was unter "wildernd" und "streunend" zu verstehen ist. So liegt es im Ermessen der (tötungsfreudigen) Jägers und die Gerichtsbarkeit bestätigt ihnen diesen Spielraum. Da es mehr als unwahrscheinlich ist, dass 40.000 Hunde so hungrig und jagdversessen sind, dass sie wahllos Tiere angreifen, muss sich an dieser Stelle jeder
nachdenkliche Mensch fragen, warum die Tötungsquote so hoch ist!
Die hohe Anzahl der durch Jäger getöteten Haustiere (Hunde und Katzen), angeblich um das Wild zu schützen, ist ein sehr kontroverses Thema, da die erbosten Haustierbesitzer zu Recht reklamieren, dass die Tötung ihres Hundes oder ihrer Katze wegen vermeintlicher Wilderei in keinster Weise zu rechtfertigen sei. Berechtigterweise argumentieren betroffene Haustierbesitzer,
dass Jäger aus purer Tötungslust ein geliebtes Haustier "zur Strecke gebracht" haben, denn die Fälle der wirklichen Hunde- und Katzen „Wilderei" dürfte minimal sein.

Exkurs zur "Psychologie des Jägers":

Für wen ist es denkbar, allseits geliebte Hunde und Katzen kaltblütig abzuknallen ohne auch nur im Entferntesten das Leid der Tierbesitzer zu berücksichtigen?
Welche psychologischen Dispositionen muss jemand haben, der einen Hund oder eine Katze erbarmungslos abschießt, nur weil diese sich versehentlich im Wald aufgehalten haben? Wie oft wird aus purer Tötungslust ein herumstreunender Hund oder eine Katze getötet? Wie oft ist es konkret nachweisbar, dass ein Hund "gewildert" hat oder eine Katze "streunert?
Aufschlussreich, dass der Jäger, Rechtsanwalt und Autor Dr. Florian Asche in seinem Buch "Jagen, Sex und Tiere essen: Die Lust am Archaischen" die "normalen" Begründungen und Rechtfertigungen (Jäger als Ersatz für Großraubwild, als Bekämpfer von Wildschäden und Seuchen, als Naturschützer und Biotop-Pfleger, Waidgerechtigkeit etc.) als Lüge bezeichnet:
»Wir jagen nicht, um das ökologische Gleichgewicht herzustellen. Zumindest ist das nicht das auslösende Motiv unserer Anstrengungen. Es ist nur eine Rechtfertigung für unsere Triebe und Wünsche, die viel tiefer gehen, als die Erfordernisse der Wildschadensvermeidung und des ökologischen Gleichgewichts. Deren Anforderungen regeln höchstens, wie wir jagen, nicht aber ob wir es tun. (...) Auf die Jagd gehen wir, weil sie uns Genuss und Lust bereitet. «
Der Neurologe und Psychoanalytiker Paul Parin offenbart in "Die Leidenschaft des Jägers", dass Jagd Tierleid bedeutet. Die Jäger-Rechtfertigungen wie »Überpopulation«, »Verbiss«, »Jäger als Ersatz für Raubtiere« etc. sind für Parin nur Jägerlatein.
Hier sei noch hinzuzufügen, dass die Jagd in gewissen "höheren" ("elitären"), gesellschaftlichen Kreisen ein Statussymbol ist, sozusagen ein Merkmal, dass man "dazugehört". Jäger sein ist kostspielig, aber noch bedeutsamer dürfte sein, dass diese Jagdgemeinschaften zumeist als Beziehungsnetzwerk dienen, wo politische und wirtschaftliche Fragen in informeller Runde unter "Waidmännern" besprochen und nicht selten auch entschieden werden. Die großen Widerstände seitens der liberal-konservativen Politiker die Jagdgesetzgebung zugunsten des Tier- und Artenschutzes zu verbessern, dürften in nicht geringem Maße im Augenmerk auf diese einflussreiche Klientel der Jäger begründet liegen.
Zum Schutz der Haustiere ist es unabdingbar § 23 zu reformieren und den Haustierabschuss zu verbieten.

4.2. Verbot der Fallenjagd

4.3. Ganzjährige Schonzeiten für Vögel, Hasen, kleine Beutegreifer

4.4. Ganzjährige Schonzeit für Füchse

4.5. Verbot der Jagd in Setz- und Brutzeiten bis zum Selbstständig werden
der Jungtiere

4.6. Jagdverbot in Natur-, Wildschutz- und FFH-Gebieten und
Zufluchtsstätten von Wildtieren

4.7. Verbot von Bleischrot (Gefährdung von Menschen und Tieren)

4.8. Verbot von Kirrungen, Luderplätzen und Anlegung von Futterplätzen zu
Jagdzwecken

4.9. Absolutes Jagdverbot in bewohnten Gebieten und befriedeten
Bezirken

4.10. Freistellung von der Zwangsbejagung

4.11. Verpflichtender Schießleistungsnachweis und Nachweis der
körperlichen und fachlichen Eignung im 2-3 Jahres-Rhythmus

4.12. Jagdschein-Entzug bei Verstößen

4.13. Verbot von Bau-, Treib- und Drückjagden

Wir fordern zusätzlich:
- Verbot der Hobbyjagd
Für den renommierten Biologen Prof. Dr. Reichholf von der Zoologischen Staatsversammlung München ist die Jagd "der Artenfeind Nr.2" nach der Intensivlandwirtschaft
Für NRW sagt der NABU folgendes:
"Die aktuellen Zahlen der Jagdstrecke belegen, dass die Jagd in NRW heute
vorwiegend eine Form der Freizeitbetätigung darstellt."()
"Die Jagd in NRW entspricht somit in überwiegendem Maße nicht mehr der
ursprünglichen Landnutzungsform, die durch den Beweggrund der
Nahrungsbeschaffung gekennzeichnet ist. Eine Verwertung, die naturschutz-
und artenschutzkonform ist sowie gleichzeitig Nachhaltigkeitsgrundsätze
berücksichtigt und einem vernünftigen Grund gemäß Tierschutzgesetz
entspricht, fand 2009/2010 nur noch bei rund 7 Prozent der getöteten Tiere
statt."
Die komplette Stellungnahme des NABU NRW finden Sie hier:
http://www.bundnrw.de/fileadmin/bundgruppen/bcmslvnrw/PDF_Dateien/Themen_und_Projekte/Naturschutz/Jagd/
2012_03_BUNDpositionen_Jagd.pdf
Siehe hierzu auch obigen Exkurs zur Psychologie des Jägers: Die exemplarischen Aussagen von 2 Jägern und Buchautoren zur Jagd (einer Rechtsanwalt, der andere Psychoanalytiker) belegen eindeutig, dass Hobbyjäger aus purer " archaischer Lust am Töten" jagen. Mit Wald- und Wildpflege hat dies rein gar nichts zu tun. Hinzu kommt der Statusgewinn als Jäger in einschlägigen Politikund Wirtschaftskreisen, der die Jagdausübung noch fördert.
Der RA Dominik Storr schreibt, dass die Hobbyjagd mehr Menschen tötet als der Terrorismus:
http://www.dominik-storr.de/2009/01/11/mehr-tote-in-deutschland-durch-hobbyjager-als-durchterroristen-mein-offener-brief-an-den-bundesinnenminister-schauble/
(s.a.o. Auflistung der Jagdunfälle 2012-2013)
"§ 1 Grundsatz des TierSchG Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund
Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
- Strengere Ahndung der Wilderei, insbesondere der illegalen Greifvogeljagd,
der Luchsjagd u.a. bedrohter Tierarten
Das „Komitee gegen den Vogelmord e.V“ http://www.komitee.de/ veröffentlichte folgende alarmierende Meldung: "NRW: Greifvogel-Wilderei stark angestiegen
Hochburgen am Niederrhein und im Münsterland (28.06.2013): ()In der ersten
Jahreshälfte 2013 sind bereits 74 vergiftete, abgeschossene oder mit Fallen gefangene Greifvögel entdeckt worden. Das sind mehr als doppelt so viele Opfer wie im gesamten Jahr 2012()"
Focus.de hat am 26.06.2013 berichtet: "()auch in Deutschlands Wäldern gehen Wilderer regelmäßig auf die Pirsch. Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts listet für das vergangene Jahr 864 erfasste Fälle von Jagdwilderei auf. Viele davon sind Fälle, in denen Menschen in Deutschland verbotenerweise auf Rehe, Füchse oder Greifvögel geschossen, sie in Fallen
gefangen oder mit Ködern vergiftet haben." Die Dunkelziffer sei ungleich höher. Auch der Luchs sei außerhalb der Schutzgebiete sehr gefährdet, da er als "Konkurrent" der Jäger angesehen werde.


5. Erneute Novellierung des Tierschutzgesetzes


Der Tierschutzbund spricht treffenderweise von einem "Tiernutzgesetz" denn einem "Tierschutzgesetz".
http://www.tierschutzbund.de/aktion/kampagnen/recht/tierschutzgesetz.html

5.1 Verbote von Amputationen

(§6) (Abtrennen von Ringelschwänzen, Schnabelspitzen (s.u.),
Zehengliedern und Hörnern sowie das Abschleifen von Eckzähnen).
Es ist nicht hinnehmbar, dass o.g. Amputationen bei fast allen »Nutztieren« ohne Betäubung durchgeführt werden.
- Verbot der Ausnahme des Schnabelkürzens
Aktuell haben die Niederlande beschlossen, das sehr schmerzhafte Schnabelkürzen schon 2018 statt erst 2021 zu verbieten. Die niederländische Regierung will dies auch auf EU-Ebene, z.T. zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen, durchsetzen. Lt. "Vier Pfoten" gibt es in Deutschland
zwar ein "Amputationsverbot" (§ 6), doch die erlaubten Ausnahmen scheinen die Regel zu sein (bei ca. 90 % der Küken):
http://www.vier-pfoten.de/news-press/news/niederlande-verbieten-schnabelkuerzen-beihuehnern-bis-2018/
"§ 1 Grundsatz des TierSchG
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

5.2. Sofortige Videoüberwachung von Schlachthöfen

(Petition)
Schlachtung
Osterlämmerschlachtung

5.3. Sofortiges Verbot des Schächtens

Schlachten und Schächten

5.4 Sofortiges Verbot des Schenkelbrandes

Der Schenkelbrand verursacht Verbrennungen dritten Grades. Heutzutage gibt es Mikrochips, die die Zugehörigkeit des Pferdes schmerzfrei und kostengünstig belegen. Bei der letzten Verbotsdebatte hat sich offen herauskristallisiert, dass Pferdezüchter und -besitzer den Schenkelbrand aus nostalgischen Prestigegründen beibehalten wollen. Die Pferdehaltung ist (auch
historisch bedingt) immer ein Status- und Prestigeobjekt gewesen und aus rückwärtsgewandtem "Traditionsbewusstsein" wollen diese Pferdehalter auf Auktionen und bei Pferderennen ihr "Eigentum" für alle eindeutig auf den ersten Blick erkennbar präsentieren.
Im Oktober 2012 wurde beschlossen, dass der betäubungslose Schenkelbrand bis 2018 beibehalten werden soll. Unweigerlich stellt sich die Frage, warum die von Ministerin Aigner vorgeschlagene Änderung von der Union und der FDP abgelehnt wurde und erst in 5 Jahren ein größerer Tierschutz
in Kraft treten soll? Wir bitten Sie hiermit, den Schenkelbrand wieder auf die Tagesordnung zu setzen, um den vielen Pferden schon eher diese Verbrennungsschmerzen dritten Grades zu ersparen.

5.5 Einführung eines bundesweiten Tierführerscheins

Ein Hundeführerschein würde die Hundehalter im Umgang mit ihrem Tier schulen. Kompetenz und Wissen um die Eigenarten eines Haustieres hat noch nie geschadet. Viele Tiere werden in das Tierheim gebracht, weil die Menschen überfordert sind. Außerdem können dadurch sicherlich viele Beißunfälle verhindert werden. In Niedersachsen sind ab dem 01. Juli 2013 der Mikrochip und der Sachkundenachweis verpflichtend. Forcieren Sie dies bundesweit.

5.6. Gesetzlich festgelegte Kastration und Registrierung von freilaufenden
Katzen

5.7. Strengere Bestrafung von Tierquälerei

Hier sei der Grundsatz des Tierschutzgesetzes zitiert: Tierquälerei ist
kein Kavaliersdelikt. Studien belegen, dass sehr viele Gewalttäter erst
Tiere gequält haben, so dass eine strengere Verfolgung von
tierquälerischen Handlungen auch als Präventivmaßnahme zum
Schutz von Menschen angesehen werden kann. Aktuelle Statistiken
belegen einen bundesweiten Anstieg von Tierquälerei.

5.8. Verbot von Hobbyzucht

(und nur die Zulassung von streng limitierten und zertifizierten
Züchtern, die unter ständiger behördlicher Kontrolle stehen)

5.9. Illegalen Welpenhandel aus dem Ausland strenger reglementieren
(inkl. Onlinehandel)

5.10.Reptilien- und Amphibienhalter und -handel strenger reglementieren
(inkl. Onlinehandel)

http://www.peta.de/web/reptilien.1644.html beweist eindrücklich die
Notwendigkeit, Reptilien und Amphibien schon im Ursprungsland
(illegaler Handel mit z.T. gefährdeten Arten), dann in Zoohandlungen
(Verlustrate bis zu 70 %) und letztendlich vor ungeschulten,
unwissenden Privathaltern gesetzlich besser zu schützen. Mit dem
unkontrollierbaren Onlinehandel und den allerorten vorhandenen
Reptilienbörsen öffnen sich leider weitere Möglichkeiten, diesen
exotischen und empfindlichen Tieren Schmerz und Leid zuzufügen.

5.11.Verbot der Tierversuche an Affen

Die Tierversuchsrichtlinie der EU sollte strenger umgesetzt,
Alternativforschung stärker gefördert werden. Ein generelles Verbot
von Tierversuchen mit hochentwickelten Lebewesen wie Affen (u.a.
in der Grundlagenforschung, z.B. an der Uni Bremen) ist schnellstens
aus ethisch-moralischen Gründen zu erlassen.

5.12.Genauere Definition von §11b Verbot von Qualzuchten

Die Zuchtstandards für Hunde, Katzen, Vögel, Kaninchen, Nutztiere u.a.
dürfen nicht das Tierwohl unterlaufen und sollten daher strenger
reglementiert werden. Die meisten Züchtungen werden aus Prestige-,
Eitelkeits-, Wettbewerbs- und letztlich finanziellen Gründen getätigt. Mit "Tierliebe" hat dies rein gar nichts mehr zu tun: Es ist eine, zumeist skrupellose, Objektivierung des Lebewesens Tier aus niederen (s.o.) Beweggründen.
Sie als gesetzgebende Instanz müssen die wehrlosen Tiere vor solchem menschlichem Missbrauch durch entsprechende Gesetzgebung schützen. Nachgewiesenerweise verarmt der Genpool einer Rasse bei Überzüchtung, die Folgen sind neben dem täglichen Leid der Tiere (etwa eingeschränkte
Atemtätigkeit und Bewegungsfähigkeit) "Inzuchtprobleme und Gendefekte".
http://www.zeit.de/2012/11/Tierschutz-Qualzucht

5.13. Bundesweit kommunales Taubenmanagement einführen

Die Behandlung der Tauben ist nicht hinnehmbar. Oftmals handelt es
sich um verwilderte Brieftauben, viele sind verletzt und unterernährt.
Taubenmanagement in Städten hat sich als wirksam erwiesen, die
Population klein zu halten. Als Beispiel sei das Taubenmanagement in
Aachen genannt, das mit dem NRW-Tierschutzpreis ausgezeichnet
wurde:
http://www.etnev.de/projekte/allgemein/vorbildliches-taubenmanagement-in-aachen

5.14. Bundesweite Tierschutz-Verbandsklage von
Tierschutzverbänden

Bremen, das Saarland und NRW haben die Verbandsklage endlich
eingeführt (wenngleich noch verbesserungswürdig). Sie als
Bundestagsabgeordneten sollten die bundesweite Einführung der
Tierschutz-Verbandsklage forcieren. Zu Recht wird argumentiert, dass
die Verbandsklage auch den Rechtsstaat stärkt, da durch die
Tierschutzorganisationen eine stärkere Kontrolle der
Massentierhaltungsbetriebe, der Zirkusse, der Zoos, der Jäger auf
rechtlicher Ebene gewährleistet ist. Die vielen Skandale und
Missstände in diesen Bereichen belegen die Notwendigkeit einer
Kontroll- und Klageinstanz zur Einhaltung des Tierschutzgesetzes und
dem Schutz der wehrlosen Tiere. Die renommierte Albert-Schweitzer-
Stiftung nimmt zum aktuellen Stand der Verbandsklage wie
folgt Stellung: http://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/die-tierschutz-verbandsklage-in-deutschland

5.15. Bundesweites Verbot von Rodeos

Nachweislich bedeuten Rodeos, wo sich "Möchtegern-Cowboys" an
armen, überforderten Tieren einem ignoranten Publikum präsentieren,
einen immensen Stress für die Tiere. Es kommt oft zu Verletzungen,
der Flankengurt ist mehr als umstritten, die Tiere werden forciert wild
gemacht etc. http://www.anti-rodeo.org/german1.htm informiert
kompetent über die zu Vergnügungszwecken missbrauchten Tiere,
deren Leiden dergestalt sind, dass gegen das Tierschutzgesetz
verstoßen wird, da Unterhaltung kein hinlänglicher Grund ist, Pferde,
Kälber und Rinder dermaßen zu stressen und zu quälen.
"§ 1 Grundsatz des TierSchG Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der
Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen
Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

5.16. Den Verkauf von "Futtertieren" tierschutzgerecht gestalten

Die sogen. "Futtertiere" (Heuschrecken, Heimchen u.a.) finden in
Tierschutzfragen kaum Beachtung. Der österreichische Verein
RespekTiere hat sich dieser Insekten und ihrer tierquälerischen
Haltung in kleinen PVC-Boxen angenommen
http://www.respektiere.at/news700px.php?catid=&newsid=1179 und
http://www.respektiere.at/news700px.php?catid=&newsid=1179.
Auch diese Tiere verdienen eine artgerechtere Haltung als kleine
PVC-Boxen: Die Verlustrate ist über 50 %. Diese Negierung des
tierischen Lebens ist nicht akzeptabel und sollte verbessert werden.

5.17. Verschärfung des §175b: Zoophilie als Straftat (nicht nur als
Ordnungswidrigkeit) werten.

Bericht:
Auch wenn sich der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer,
gegen eine Verschärfung ausspricht, so ist es doch für jeden mitfühlenden Menschen offensichtlich,
dass Tiere Schmerz und Leid empfinden können und einen artwidrigen Gewaltakt als traumatisch
empfinden. Die von Hassemer vorgebrachte Unvereinbarkeit mit "liberalem Strafrecht" ist in
keinster Weise hinlänglich, denn auch der sogen. Liberalität muss Grenzen gesetzt werden, die
dem heutigen Stand der Forschung (Tiere haben Gefühle, Schmerz- und Leidensfähigkeit und
können Traumata entwickeln) entsprechen:
Als Beispiel sei der Schauspieler und Tierschützer Hannes Jaenicke genannt, der in Indonesien
Orang-Utans begegnet ist, die über längere Zeit Sodomisten ausgesetzt waren: Die
Traumatisierung der Orang-Utans war so offenkundig, dass auch der liberalste Strafrechtler einen
Verstoß gegen den § 1 des Tierschutzgesetzes konstatieren müsste.
Es ist ethisch einfach nicht hinnehmbar, Gewaltakte an schutzlosen Tieren zu tolerieren und nur als
Ordnungsstrafe zu werten. Auch Tierärzte, die mit durch Sodomie verletzten Tieren zu tun haben,
fordern eine Verschärfung des § 175b: http://www.tieraerzte-gegen-zoophilie.de/
Tiere bedürfen (ebenso wie Kinder) eines besonderen Schutzes durch die Gesetzgebung, da sie
ihrer Umgebung in größtem Maße ausgesetzt sind und nicht für sich selber sprechen können. Wir
alle tragen Verantwortung für die uns ausgelieferten Tiere und Sie als Gesetzgeber sind in
besonderem Maße verpflichtet dem Rechnung zu tragen, indem Sie die schwächsten der schwachen
Mitgeschöpfe vor einem verbrämten Liberalismus schützen.
Die Süddeutsche schreibt hierzu: "Dass Tiere nicht für sexuellen Kontakt mit Menschen geschaffen
sind, bestätigen Tierärzte und Verhaltensbiologen. “Wir reden hier nicht vom Hundeschmuser, der
seinen Tieren mal ein Küsschen gibt oder ihm die Ohren krault" stellt FDP-Experte Goldmann klar.
Er ist ebenfalls ausgebildeter Tierarzt und überzeugt, dass es der Tierschutz gebiete, Tiere vor
solch artwidrigem Verhalten zu schützen." aus: http://www.sueddeutsche.de/politik/agrarausschuss-
entscheidet-ueber-zoophilie-sexueller-kontakt-zu-tieren-soll-bestraft-werden-1.1535498
Wir unterstützen die Forderungen des Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas
Schröder, Zoophilie als Straftat zu bewerten: "Wir halten es für inkonsequent, solches Verhalten
nur als Ordnungswidrigkeit zu werten und mit einer Geldbuße zu ahnden“.
"Es ist doch völlig unlogisch, dass die Verbreitung von Tierpornografie – also die Darstellung des
sexuellen Missbrauchs von Tieren – strafbar ist, der Missbrauch selbst jedoch nicht.“ " (aus:
https://www.taz.de/!106256/)


6. Stärkung der Kompetenz der Veterinärsämter und deren unabhängige Kontrolle


Dies durch Mitarbeiteraufstockung und strikteren Vorgaben bei der Kontrolle.
Dringend empfohlen erscheint eine übergeordnete Kontrollinstanz aus verschiedenen, neutralen
Interessenvertretern zur Kontrolle der Veterinärsämter angesichts der Vielzahl von Fällen der
unzureichenden Aufgabenerfüllung dieser Behörde. Aktuellster Fall ist der der Elefantin Mädi, die
nachgewiesenermaßen körperlich stark eingeschränkt war, doch das Veterinäramt erlaubte
trotzdem die lange Reise nach Estland, wo Mädi letztendlich verstarb (s. 1. und
http://www.peta.de/web/elefantendame.7394.html)


7. Streichung der Finanzierung von tierquälerischer Käfighaltung in
Drittländern


Die EU finanziert über die EBRD (European Bank for Reconstruction
and Development), und Deutschland über Hermesbürgschaften,
tierquälerische Massentierhaltung (insbes. Käfighaltung) in
der Ukraine, der Türkei u.a.. Diese Haltungsformen sind hier
verboten. Dies ist ein Tierschutz- und Politikskandal.
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/06/18/eu-218-millionen-aus-steuermitteln-fuermassen-tierhaltung/

http://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen_ID_2000147/2013/juni/fdp-ignoriertweiterhin-deutsches-tierschutzrecht-neue-hermesbuergschaft-fuer-tierfabrik_ID_4389262.html


8. EU-weite Verkürzung der Dauer von Tiertransporten auf 8 Stunden
und Streichung der Transportsubventionen


Auf EU-Ebene sollten Sie eine europaweite Zeitbegrenzung der
Tiertransporte vorantreiben. Die europaweite Initiative
http://www.8hours.eu/ hat Mitte 2012 mehr als 1,1 Mio. Unterschriften
in Brüssel vorgelegt. Bislang ist leider noch nicht viel zugunsten der
leidenden Nutztiere geschehen.
Die Tierschutzorganisation https://www.animals-angels.de/
dokumentiert immer wieder aufs Neue das schreckliche Leiden der
Tiere durch skrupellose Tiertransportunternehmen. Einfach unhaltbar,
dass die EU (und Deutschland als größter Nettozahler) diese
unerhörte Tierquälerei subventioniert. Es gibt den unglaublichen Fall,
dass Rinder tagelang aus Nordosteuropa nach Südeuropa
transportiert, dort geschlachtet wurden und das Fleisch dann wieder
in das nördliche Europa zum Verkauf zurückgebracht wurde (es
scheint kein Einzelfall zu sein). Auch Deutschland macht solch einen
Subventions- und Tierqualirrsinn möglich: Ein entschiedenes Veto in
Brüssel ist an dieser Stelle von Ihnen gefordert.


9. Stärkung der kleinbäuerlichen Betriebe und der Biolandwirtschaft
und die (EU-) Subventionen für die industrielle Massentierhaltung
kürzen


Die neue EU-Agrarreform weist den Weg hin zu mehr Förderung der
klein- und mittelbäuerlichen Betrieben und der Streichung der
immensen Subventionen für die Massentierhaltungsindustrie.
Diese Reform ist zukunftsweisend, da sowohl der Tier-, als auch der
Natur- und Landschaftsschutz (Böden, Wasser, Ökosysteme,
Lebensräume) gestärkt werden. Wir bitten Sie, diese Agrarreform
verstärkt in Deutschland umzusetzen und voranzutreiben.


10.Regulierung der Putenmast


In NRW wollen Grüne/SPD endlich Einführung rechtsverbindlicher
Mindeststandards für die Putenhaltung
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-3422.pdf
Hieraus:
In Deutschland gibt es bislang "keine artspezifischen Vorschriften in
der Tierschutz-Nutzierhaltungsverordnung (TierSchNutztV), wie sie
bspw. für Hühner, Schweine oder Rinder gelten. Bislang gibt es
lediglich eine Selbstverpflichtung der Geflügelverbände" Sie wollen
diese rechtsverbindlichen Mindeststandards in NRW, aber auch
durch B-ratsinitiativen bundesweit durchsetzen und auf EU-Ebene
forcieren.


11. Regulierung der Kaninchenmast


Auch bei der Kaninchenmast mangelt es an gesetzlichen Richtlinien,
die Mindeststandards in der Haltung vorschreiben. Die jetzige
Käfighaltung ist eindeutig artwidrig. Nähere Informationen gibt es
beim Aktionsbündnis: http://www.kaninchenmast.info/wp/
Hieraus: "Mit der Kampagne „Kaninchenmast, nein danke“ wollen wir
die Abschaffung der Käfighaltung von Kaninchen sowie eine klare
gesetzliche Haltungsverordnung erreichen.(...)
(...) eine gesetzliche Haltungsverordnung gibt es nicht"

Nachfolgend eine Zusammenfassung der einzelnen Forderungen:

1. Wildtierverbot in Zirkussen

2. Verbot von Delphinarien

3. Verbot von Pelztierfarmen

4. Länderübergreifende Novellierung des Jagdgesetzes

5. Erneute Novellierung des Tierschutzgesetzes

6. Stärkung der Kompetenz der Veterinärsämter

7. Streichung der Finanzierung von tierquälerischer Käfighaltung in
Drittländern

8. EU-weite Verkürzung der Dauer von Tiertransporten auf 8 Stunden und
Streichung der Transportsubventionen

9. Stärkung der kleinbäuerlichen Betriebe und der Biolandwirtschaft und
die (EU-) Subventionen für die industrielle Massentierhaltung
kürzen

10. Regulierung der Putenmast

11. Regulierung der Kaninchenmast

Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel 2002 in das Grundgesetz gebietet es Ihnen als Volksvertreter, alle Tiere und hierbei insbesondere auch gerade die sogen. "Nutztiere", vor Leiden, Schmerzen, Missbrauch, Misshandlung (durch z.B. finanziell-ökonomische Interessen oder menschliche Unzulänglichkeiten und Schwächen) zu schützen: Bitte nehmen Sie diesen
Verfassungsauftrag ernst und entscheiden Sie sich (auch wenn nötig gegen wirtschaftliche Erwägungen) Ihre Stimme für die Schwächsten der uns anvertrauten Lebewesen zu erheben und den Tierschutz als verfassungsgebundenen Auftrag ernst zu nehmen. Die Mehrheit der Deutschen spricht sich in Umfragen stets für einen verbesserten Tierschutz aus:
"Das geht aus einer Infratest-Umfrage im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums hervor, deren Ergebnisse der Süddeutschen Zeitung in Auszügen vorliegen. Demnach ist es 89 Prozent der
befragten Konsumenten "sehr wichtig" oder "wichtig", dass Lebensmittel aus besonders tiergerechter Haltung stammten. Nur elf Prozent meinten, dies sei "weniger oder gar nicht wichtig"
(http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/neue-lebensmittelkennzeichnung-mehr-sterne-mehrtierschutz-1.1573062).
Sie als gewählte Vertreter des Volkes sollten die Wünsche der Bundesbürger nach mehr und verbessertem Tierschutz ernst nehmen und verstärkt im Sinne eines umfassenderen, effektiveren Tierschutzes entscheiden.

Copyright (Text) by Hans Joachim Richter www.tiere-brauchen-schutz.de
Text: Hans Joachim Richter, vervollständigt und perfektioniert von H. Bier Video- und sonstige Textrechte der Links bei den jeweiligen Verfassern.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Joachim Richter,
Heike Bier und alle Empathie fähigen Menschen.

Hans Joachim Richter
www.tiere-brauchen-schutz.de
tiere-brauchen-schutz@nord-com.net

Autor:

Hans Joachim Richter aus Alpen

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