Ohne P-Konto gibt´s ab Januar keinen Pfändungsschutz

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Die Zahl der in Arnsberg und Sundern betroffenen Menschen ist noch nicht mal genau bekannt: Über seine Pfändungen spricht man einfach nicht gerne. Für Betroffene wird es nun aber höchste Zeit zu handeln - die Frist läuft ab!
„Allein wir gehen von rund 200 Menschen in Arnsberg aus, die die neue Regelung treffen könnte“, so Alexander Still (Sparkasse) und Helmut Schulte (Volksbank). Beide Geldinstitute hatten jetzt zusammen mit Job-Center, Diakonie, Arnsberger Tafel und Verbraucher Zentrale zur Info geladen, denn es wird wohl noch mehr betreffen.
Ab dem 1. Januar 2012 wird der Schutz vor Pfändung nur noch auf dem so genannten Pfändungsschutz- kurz: „P-Konto“ gewährt. Das, so hoben alle Gesprächsteilnehmer hervor, muss man sich aber extra einrichten lassen. Und zwar möglichst schnell. Bei bis zu vier Werktagen Dauer kann man sich leicht ausrechnen, das Anträge allerspätestens am Dienstag nach Weihnachten, 27. Dezember, zu stellen sind.
„Wer diese Frist versäumt, bei dem sieht es schlecht aus“, erklärte Simone Einhäuser von der Schuldnerberatung der Diakonie Ruhr-Hellweg. Denn alles Geld der von einer Pfändung belasteten Menschen auf einem normalen Konto wird ab dem 1. Januar ohne Rücksicht auf Freibeträge eingezogen und ist damit schlicht und einfach - weg!
Sparkasse und Volksbank vor Ort sehen sich selber verpflichtet, auf die Notwendigkeit eines P-Kontos hinzuweisen. Denn mit dem Auslaufen der derzeit noch geltenden Übergangsregelung sind die Geldinstitute verpflichtet, die im Pfändungstitel geforderten Beträge einfach abzuführen. „Dazu kommt, dass auch der gesetzliche Verrechnungsschutz für Sozialleistungen wie Renten, Arbeitslosengeld II oder Kindergeld nur auf P-Konten gewährt wird“, so die Vertreter der Institute.
Für die Geldinstitute ändert sich an ihrer Verpflichtung nicht viel. Schon vor dem neuen Gesetz wurde der gepfändete Betrag abgeführt, nur das sich betroffenen Personen über verschiedene Anträge eine vor Pfändung gesicherte Summe bescheinigen lassen mussten. „Für die Betroffenen gibt´s jetzt einen klaren Vorteil“, so Still. Das Gesetz legen einen klaren Freibetrag fest, für den nur einmal eine Berechtigung nachgewiesen werden müsse.
Das neue Gesetz sei deshalb grundsätzlich nicht zu verurteilen. Im Prinzip werde es den Betroffenen sogar leichter gemacht, ihr Recht auf Pfändungsschutz einfacher wahrnehmen zu können. So müssten sie nur einmal die erforderlichen Unterlagen beibringen, um sich ein P-Konto mit Basispfändungsschutz von 1.028,89 Euro einrichten zu lassen. „Dieser Betrag kann unter bestimmen Voraussetzungen sogar noch erhöht werden“, so Still.
„Unsere Kunden können die neue Gesetzeslage doch gar nicht verstehen“, klagte Gisela Cloer, Vorsitzende der Arnsberger Tafel. Damit die neue Regelung auch von allen Kunden der Tafel verstanden werden kann, will man bei der Arnsberger Tafel Plakate aufhängen die Informationen geben sollen.
Die Gefahr einer kompletten Pfändung des auf einem Girokonto liegenden Geldes gilt ab dem 1. Januar 2012 nur für die bereits laufenden Pfändungen. „Wer einen neuen Pfändungstitel bekommt, kann das P-Konto noch bis zu vier Wochen rückwirkend einrichten“, so Alexander Still.
Gründe für eine Pfändung können vielfältig sein: Unbezahlte Telefonrechnungen oder ein Autokauf seinen der Klassiker bei den Pfändungsgründen, so die Banker. Über alle wichtigen Einzelheiten zur gesetzlichen Änderung informieren bekannte Beratungsstellen in der Stadt. Informieren können auch die Betroffenen z.B. bei der Verbraucherzentrale auf der Burgstraße sowie die Schuldnerberatung der Diakonie. Auch Sparkassen und Volksbanken wollen die wichtigen Infos weitergeben.

Vertreter der Volksbanken und Sparkassen, Mitarbeiter der Job-Center aus Arnsberg und Sundern sowie Helferinnen der Diakonie, der Arnsberger Tafel und der Verbraucherzentrale Arnsberg informierten jetzt gemeinsam über die Notwendigkeit der Einrichtung eine so genannten P-Kontos. Fotos: Albrecht
Autor:

Frank Albrecht aus Arnsberg

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