Veränderungssperre
Bebauungsplan „Saalstraße“ für den Bereich „Am Kuhkamp“ nicht realisierbar

Lageplan aus der öffentlichen Vorlage | Foto: Gemeinde Bedburg-Hau
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Für die Fläche des Bebauungsplans Saalstraße (Wohnbebauung) und für die Fläche der angedachten Großraumgaragen (nicht genehmigte Kahlschlags- und Rodungsarbeiten des Waldes) wurde in einer Dringlichkeitsentscheidung eine Veränderungssperre verhängt. Die Veränderungssperre soll in der Ratssitzung am 11. April abschließend behandelt werden.
Aus der Sitzungsunterlage: 
 Beschlussvorlage für eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hier: Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hau Nr. 03 „Saalstraße“.
Sachverhalt:
1. Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Hau Nr. 03 „Saalstraße“ soll gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) eine Veränderungssperre beschlossen werden. Hintergrund sind nicht genehmigte Kahlschlags- und Rodungsarbeiten des Waldes im Bereich der Gemarkung Hau, Flur 21, Flurstück 389. Des Weiteren sind gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan - anstelle der geplanten Reihenhäuser Mehrfamilienhäuser mit einer Gesamtlänge von 37,5m, mit vier Geschossen in offener Bauweise und einer Grundflächenzahl von 0,4 sowie einer Geschossflächenzahl von 1,1 zulässig. Statt der zulässigen Mehrfamilienhäuser sollen jedoch Reihenhäuser errichtet werden, wie es das städtebauliche Konzept vorsieht.
Des Weiteren soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans erweitert werden, um im nördlichen Bereich Einfamilien- und Doppelhäuser bauen zu können. Würde ein Bauvorhaben gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan geplant, ist die Überplanung, die mit dem Änderungsverfahren 3. Änderung des Bebauungsplans Hau Nr. 03 „Saalstraße“ für den Bereich „Am Kuhkamp“ realisiert werden soll, nicht mehr möglich.
2. Die Veränderungssperre gilt für alle, innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Hau
Nr. 03 „Saalstraße“ liegenden Grundstücke. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst
in der Gemarkung Hau in Flur 21 die Flurstücke 181-183, 185-186, 292-293, 305, 309, 311, 324,
326, 328, 433, 434, 437-445, 446,

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre wird begrenzt:
• im Norden durch eine gewerblich genutzte Fläche (Flur 21, Flurstück 330),
• im Osten durch die öffentliche Verkehrsfläche „Saalstraße“ (Flur 21, Flurstück 447),
• im Süden durch ein unbebautes Wohnbaugrundstück (Flur 21, Flurstück 381) und
• im Westen durch Land für Bahnanlagen, die als Wald eingetragen ist (Flur 21, Flurstück 389).
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist auf einem als Anlage zu dieser Satzung gehörendem Plan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.
3. Im Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen
• Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
• erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
4. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
5. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
6. Soweit für Vorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich eine Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 BauGB besteht, sind die Vorschriften über die Veränderungssperre nicht anzuwenden.

Vorbericht: Bäume ohne abschließende Genehmigung gefällt  hier klicken

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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