Dienstaufsichtsbeschwerde - Das Ergebnis

Am 24.4.2012 habe ich hier einen Beitrag mit der Bezeichnung „Eine Begebenheit aus dem Bedburg-Hauer Rathaus“ geschrieben. Es handelte sich hier um eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter des Fachbereiches Bauen und Planen Gemeindeoberamtsrat Henseler. Dieser hatte mich lauthals aus seinem Zimmer geworfen. Hauptgründe hierfür waren Meinungsverschieden bezüglich der Abrechnung der Kosten der Römerstraße in Qualburg und mein Hinweis, dass er hierzu den Mitgliedern des Planungs- und Bauausschusses die Unwahrheit gesagt hätte.

Gegen diese Art der Behandlung eines Bürgers durch einen Beamten der Gemeindeverwaltung richtete sich meine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Am 3.5.2012 erhielt ich einen Zwischenbescheid mit dem Hinweis, dass in dieser Angelegenheit z.Zt. hausinterne Recherchen durchgeführt würden.

Den endgültigen Bescheid erhielt ich am 16.5.20112.

Als ich Diesen gelesen hatte, dachte ich, du bist in einem anderen Film.

Hier wurde der Bock zum Gärtner gemacht.

Nachfolgend einige Ausführungen der Gemeindeverwaltung.
Durch wiederholte mündliche und schriftliche Fragestellungungen, hätte ich es von Beginn an darauf angelegt, die Verwaltung zu blockieren. Was mag das nur heißen? Kann ein einzelner Bürger die Verwaltung blockieren durch mehrfache mündliche und schriftliche Anfragen und Nachfragen, die notwendig wurden, weil sie bisher von der Verwaltung nicht bzw. unkorrekt beantwortet wurden?
Man muss sich hier auch fragen, ob Herr Henseler der Meinung ist, dass die Bürger für die Beamten da sind. Ich bin da anderer Meinung. Da habe ich mich wohl geirrt!

Die Behauptung, ich hätte eine KAG-Abrechnung der Römerstraße erzwingen wollen, ist purer Unsinn. Kann man das erzwingen? Tatsache ist, dass ich der Meinung bin, dass es sich hier um eine Maßnahme handelt, für die keine Erschließungsbeiträge zu zahlen sind. Das habe ich auch gesagt und schriftlich begründet.
Die Aussage, ich hätte Herrn Henseler umstimmen wollen, die Maßnahme in meinem Sinne abzurechnen mit dem Hinweis, dann ich werde jetzt auf deine Person keine Rücksicht nehmen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wie ist das zu verstehen, ich werde jetzt auf seine Person keine Rücksicht nehmen? Diese meine Äußerung hätte im Übrigen auch erpresserischen Charakter, meinte Herr Henseler.
Man ist nur erpressbar, wenn man etwas zu verbergen hat. Ist es nicht so?
Weiter heißt es wörtlich „ Ich fühlte mich bedroht, unrechtmäßig meine Arbeit ausführen zu müssen. Er sollte lieber rechtmäßig seine Arbeit machen.

Der Bürgermeister ist zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Fehlverhalten bzw. eine Pflichtverletzung des Herrn Henseler in keiner Weise zu erkennen ist und daher die Beschwerde mit Entschiedenheit zurückgewiesen wird.

Meine Beschwerde wurde vom Kämmerer, Hauptamtsleiter, 1.stellv.Bürgermeister und Beförderungsanwärter auf Gemeindeoberverwaltungsrat bearbeitet. Man sollte doch meinen, dass dieser Gemeindebedienstete die Fähigkeit haben müsste, eine Dienstaufsichtsbeschwerde sachgerecht und neutral zu bearbeiten.
Das war hier leider nicht der Fall.
Der Verfasser hat es sich leicht gemacht und die Stellungnahme des Herrn Henseler abgeschrieben und ist danach zum gleichen Ergebnis gekommen. Meine Beschwerdepunkte wurden hierbei nicht berücksichtigt, geschweige denn erwähnt.
Ist es Unfähigkeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde ordnungs- und pflichtgemäß zu bearbeiten oder spielen hier vielleicht kollegiale Gründe eine Rolle? Man weiß es nicht.
Am meisten enttäuscht hat mich der Bürgermeister Peter Drießen. Ich hätte wohl von ihm erwartet, dass er bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine neutrale Position einnimmt und eine sachgerechte Bewertung vornimmt. Sich auf einen „Fachmann“ zu verlassen, ist nicht immer richtig.

Diese Fälle sollte der Bürgermeister selbst bearbeiten.

Vielleicht regt dieser Beitrag zum Nachdenken an.

Autor:

Herbert Neske aus Bedburg-Hau

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