Verkehrssicherungspflicht kontra Restnatur im Grünstreifen

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Schon Anfang Mai, dass Grün am Straßenrand hat gerade Fahrt aufgenommen, die ersten Blüten sind aufgetaucht und schon wird das Grün am Straßenrand gemäht. Es muss halt alles gepflegt, ordentlich  aussehen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer muss gewahrt bleiben.
Doch was hat das mit Verkehrssicherungspflicht zu tun? Und mit Pflege? Eher scheint es eine Beschäftigungstherapie zu sein und eine Pflegeeinheit für den Fuhrpark, damit er nicht einrostet.

Verkehrssicherungspflicht kann doch nicht so aussehen, dass der in den Wintermonaten im Grünstreifen angesammelte Müll, Papier, Plastik, Metall und Glas kleingeschreddert und auf Fahrbahnen, Fuß- und Radwegen geschleudert wird. Sollte man sich zuvor nicht erst damit beschäftigen den Müll einzusammeln? Die Grünstreifen auch erst dann zu mähen, wenn tatsächlich eine Gefahr davon ausgeht? Muss unbedingt mehrmals im Jahr gemäht werden? Der Spätsommer wäre eigentlich der richtige Zeitpunkt. Das Grün hat dann auch noch die Chance zur Aussaat und Insektenschutz kommt auch nicht zu kurz. 
Kann man der "Restnatur im Grünstreifen" so die NABU „Begleitgrün wird zum Rückzugsort für Tiere und Pflanzen" nicht eine Chance lassen? hier klicken
So nebenbei bleibt Zeit um das Grün am Straßenrand vom Müll zu befreien. Der Maschinenverschleiß durch das Schreddern von Müll würde reduziert.
Auch in diesem Jahr muss laut Haushaltsplan Bedburg-Hau ein neues Frontmähwerk für Großflächenmäher angeschafft werden.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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