Jobcenter Märkischer Kreis provoziert wieder einmal drei unnötige Klageverfahren

In einem Erörterungstermin im Mai 2015 wurden sechs Verfahren der Bedarfsgemeinschaft R.G. zusammengefasst. Hintergrund war, dass der Klagebearbeiter Horst M. mehrere Widersprüche mit der Behauptung fehlender Anwaltsvollmachten zurückgewiesen hatte.

Die Vorsitzende Richterin wies den Sachbearbeiter im Erörterungstermin scharf zurecht. Rechtsbeistand Lars Schulte-Bräucker hatte dem Jobcenter Märkischer sehr wohl ordnungsgemäße Vollmachten übersandt, so dass nach den Worten der Richterin Widerspruchstellen-Mitarbeiter Horst M. mit seinen unzulässigen Sonderforderungen „weit über das Ziel hinausgeschossen wäre“.

Aus diesen vorgenannten Gründen waren die ablehnenden Widerspruchsbescheide unzulässig und das Jobcenter musste sich verpflichten die anfallenden Anwaltskosten in voller Höhe zu übernehmen.

Als Folge seiner übereifrigen Vorgehensweise ist das Jobcenter verpflichtet Anwaltskosten von über 1000 Euro zu übernehmen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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