Gefahr Vogelgrippe vorerst gebannt

Die Schutzmaßregeln wegen des Nachweises des hochpathogenen Vogelgrippevirus H5N8 bei einer verendet aufgefundenen Reiherente am Phoenix See werden nun aufgehoben. Vor allem das Verbot des freien Auslaufes für Katzen und Hunde im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet im 3-km-Radius um den Phoenixsee besteht nicht mehr, teilt die Stadtverwaltung mit. Die Schutzmaßregeln galten seit dem 1. Dezember.
Unabhängig davon sei Geflügel im Stadtgebiet weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, Voliere mit Dach und Seitenwänden, in die auch kein kleinerer Vogel eindringen kann, zu halten. Dies gelte nicht nur für Dortmund, sondern für ganz NRW. Diese landesweite Aufstallpflicht wurde vom Umweltministerium nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer landwirtschaftlichen Putenhaltung im Kreis Soest am 20. Dezember angeordnet. Weitere Ausbrüche der Klassischen Geflügelpest in großen Geflügelhaltungen ereigneten sich wenige Tage später in den Landkreisen Gütersloh und Kleve.
Die Vogelgrippe hat weiterhin eine sehr starke Ausbreitungstendenz sowohl unter Wildvögeln, als auch beim gehaltenen Geflügel.
Geflügelhaltungen, auch private Kleinhaltungen, seien zu einer Anmeldung ihrer Tiere bei der Tierseuchenkasse verpflichtet. Bei Unterlassung drohe der Verlust der Entschädigung und im Falle einer Weiterverbreitung in andere Bestände Regresspflicht. Stellen, an denen Geflügel gefüttert wird, dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein. Tränke dürften nur mit frischem Wasser befüllt werden, nicht Oberflächenwasser. Gerätschaften, Einstreu- und Futtervorräte müssten für Wildvögel unzugänglich sein. Bei Verlust von drei oder mehr Tieren pro Tag in Kleinhaltungen sei dies sofort zu melden. Weitere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt, Abt. 32/2 Veterinärwesen, Tel. 50 23970.

Autor:

Anne Buerbaum aus Dortmund-Süd

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