EU-Regeln für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Kraft

„Angehörige müssen sich weiter um die Pflege kümmern.

Neuerung für eine „gerechtere Aufteilung der Haushalts- und Betreuungspflichten“.

Im Einzelnen die neuen Richtlinien:

  • Urlaub für pflegende Angehörige: Alle Arbeitnehmer, die eine Angehörige, einen Angehörigen oder eine in demselben Haushalt lebende Personen betreuten oder unterstützten, hätten Anspruch auf mind. 5 Arbeitstage Pflegeurlaub pro Jahr;
  • Flexible Arbeitsregelungen: Alle berufstätigen Eltern mit Kindern bis zu 8 Jahren und alle pflegenden Angehörigen hätten das Recht, verkürzte Arbeitszeiten, flexible Arbeitszeiten und Flexibilität am Arbeitsplatz zu beantragen.
  • Vaterschaftsurlaub: Berufstätige Väter sollen zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes Anspruch auf mind. 10 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben. Die Vergütung müsse mind. in Höhe des Krankengelds erfolgen;
  • Elternurlaub: Jeder Elternteil habe Anspruch auf mind. 4 Monate Elternurlaub, wobei 2 Monate bezahlt und nicht übertragbar seien. Eltern könnten einen flexiblen Urlaub beantragen – entweder in Vollzeit, Teilzeit oder in einzelnen Teilen.

In der gesamten EU haben Eltern und pflegende Angehörige nun nach dem Gesetz mehr garantierten Urlaub mit angemessener Vergütung. Ziehen damit gleich mit dem reichsten Land der EU. 

Theorie und Wirklich!

Gesetzliche Regelungen beruhigen die Abgeordneten, fragen den/die Abgeordneten in Ihrem Bundestags- und Landtagswahlkreis, bitten Sie um deren konkrete Hilfe bei der Umsetzung.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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