Düsseldorf: Kommunalwahlen/Integrationsratswahl
Für nicht zugestellte Briefwahlunterlagen kann Ersatz angefordert werden

Stadt reagiert auf Bürgerbeschwerden: Auch Bezirksverwaltungsstellen und das Bürgerbüro Wersten nehmen Versicherungen an Eides statt entgegen

Von M. Bieker

Mit 122.536 bearbeiteten Anträgen (Stand: Dienstagmorgen, 8. September) ist die Briefwahl deutlich mehr gefragt als bei der letzten Kommunalwahl (2014: 73.193); dazu kommen 5.906 Briefwahlanträge für die Integrationsratswahl. Nach Informationen des Amtes für Statistik und Wahlen sind offenbar eine größere Anzahl an Briefwahlunterlagen durch den Versanddienstleister nicht zugestellt worden (bisher sind 1.300 Fälle bekannt). Die Stadt reagiert auf eingegangene Bürgerbeschwerden und nimmt eidesstattliche Versicherungen, dass die Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind, ab sofort nicht nur im Amt für Statistik und Wahlen, sondern zusätzlich auch in allen Bezirksverwaltungsstellen und dem Bürgerbüro Wersten entgegen. Die Ersatzunterlagen werden spätestens am nächsten Tag über einen Kurierdienst zugestellt. Bei Fragen behilflich ist die Telefonhotline des Amtes für Statistik und Wahlen unter der Telefonnummer 0211-8993368.

Briefwahl deutlich mehr gefragt

Das Amt für Statistik und Wahlen weist darauf hin, dass bei beantragter Briefwahl eine Abstimmung im Wahllokal durch den Sperrvermerk im Wählerverzeichnis nicht mehr möglich ist. Sollten die beantragten Briefwahlunterlagen nicht oder gegebenenfalls nicht mehr rechtzeitig bei den Wahlberechtigten ankommen, muss in diesen Fällen unbedingt Kontakt mit dem Amt für Statistik und Wahlen aufgenommen werden.

Hierfür - sowie für alle anderen Dienstleistungen auch - hat das Amt für Statistik und Wahlen, Brinckmannstraße 5, Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, am Donnerstag, 10. September, und am Freitag, 11. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Nicht erhaltene Briefwahlunterlagen können auch noch am Samstag, 12. September, bis 12 Uhr beim Amt für Statistik und Wahlen gegen schriftliche Erklärung ersetzt werden.

Alle Wahlbriefumschläge (Kommunalwahlen und Integrationsratswahl) müssen am Wahltag bis spätestens 16 Uhr beim Amt für Statistik und Wahlen eingegangen sein; später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Die Wahlbriefumschläge können bis Sonntagmorgen um 10 Uhr auch in die städtischen Briefkästen an den Bezirksverwaltungsstellen und Bürgerbüros geworfen werden, die vormittags noch einmal geleert werden. Aufgrund der Postlaufzeiten empfiehlt das Amt für Statistik und Wahlen dringend von der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache zu den oben genannten Öffnungszeiten Gebrauch zu machen und Briefwahlunterlagen nicht mehr online oder postalisch zu beantragen.

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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