Online Einkaufen, Soziale Medien und Ärger? Landespolitik braucht Ihre Erfahrungswerte!

Der digitale Wandel ist in vollem Gange und nicht immer ist das Online-Shopping von Erfolg gekrönt. Waren werden nicht geliefert, digitale Datenträger dürfen nicht weiterverkauft werden oder aktuell werden nach den jecken Tagen Schnappschüsse millionenfach über soziale Medien geteilt. Ein No-Go für den NRW-Justizminister und SPD-Landtagsabgeordneten Thomas Kutschaty, der ein „Update für das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)“ fordert.

Jeder kann mitmachen!

Unterstützung erhofft er sich dabei von den Bürgerinnen und Bürgern, die unter www.digitaler-neustart.de ihre Erfahrungen aus der digitalen Welt mitteilen sollen.
„Mir leuchtet die Unterscheidung, die der Online-Handel zwischen realen Büchern und E-Books machen will, nicht ein“, gibt Thomas Kutschaty zu. Mit einer Bundesratsinitiative will der Essener SPD-Politiker darauf hinwirken, Wildwuchs in den Geschäftsbedingungen des digitalen Handels zu roden. Die Justizministerkonferenz hatte Nordrhein-Westfalen im vergangenen Frühjahr beauftragt, federführend zu prüfen, ob die Digitalisierung Änderungen im BGB erfordert.

www.digitaler-neustart.de

Auf dem Prüfstand stehen unter anderem Persönlichkeits- und Vertragsrechte sowie Fragen des Dateneigentums. Auch das Urheberrecht könnte eine Anpassung an die Folgen des digitalen Wandels benötigen. Im kommenden Herbst wollen die Justizminister von Bund und Ländern erneut darüber beraten.Kutschaty setzt nun auf die Unterstützung der Bürger: „Im Internet macht man oftmals ärgerliche Erfahrungen. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihren Ärger nicht hinunterschlucken, sondern uns auf unserer Online-Beteiligungsplattform mitteilen, wo ihnen der Schuh drückt. Dann haben sie eine echte Chance, dass sich zukünftig etwas ändern wird.“

Mitmachen bis Aschermittwoch!

Je mehr Erfahrungsberichte eingehen desto besser kann die Justiz handeln. Kutschatys erklärtes Ziel ist es, bei den Rechtsnormen anzusetzen. „Was klar gesetzlich geregelt ist, braucht keine unlesbaren AGB und schafft einen fairen Interessenausgleich zwischen Verbrauchern und Online-Anbietern“, so der Minister.
Teilnahmeschluss ist am Mittwoch, 10. Februar.

Autor:

Mareike Schulz aus Essen-Steele

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