Auch ohne Gründungszuschuss sicher in die Selbstständigkeit starten

Wenn Sie den Gründungzuschuss nicht erhalten, gibt es die Möglichkeit zunächst mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit als sog. Kleingründung zu beginnen.
Dies bedeutet, Sie bleiben hauptberuflich angestellt und sind im Nebenberuf selbstständig. Man spricht in diesem Fall auch von einer sog. Nebenerwerbsgründung.
Immer mehr Menschen gründen nebenberuflich als hauptberuflich und das hat verschiedene Vor- und Nachteile die wir im Folgenden erläutern.

Vorteile:
- weniger Risiko, weil Sie nicht davon leben müssen und weiterhin Gehalt beziehen uns so weniger unter
Erfolgsdruck stehen
- die richtige Zielgruppe und Kunden zu finden ist ohne Druck leichter, dadurch können Sie sich bereits Referenzen schaffen, die es wiederrum erleichtern weitere Kunden zu finden
- ausprobieren der Selbstständigkeit in der Praxis
- die nötige Disziplin entwickeln, um sich mit der Flexibilität der Arbeitszeiten anzufreunden
- Testphase der Geschäftsidee
- geringer Finanzbedarf
- Aufbau eines finanziellen Polsters für die hauptberufliche Selbstständigkeit
- Zeitbedarf ist eher überschaubar als bei einer „full-time-Gründung“
- sollte es nicht funktionieren droht nicht das Risiko der Arbeitslosigkeit
- „learning by doing“, um zu erkennen welche Fähigkeiten Sie sich noch aneignen müssen

Nachteile:
- keine volle Konzentration auf den Ausbau der Selbstständigkeit möglich
- langsamer Aufbau des Unternehmens aber besser als sich gar nicht zu trauen
- schwierig die notwendige Disziplin und Motivation nebenbei aufrecht zu halten
- möglicherweise macht die neue Aufgabe mehr Spaß und der Hauptjob wird nur noch ungerne gemacht (dann nichts wie anfangen mit der Selbstständigkeit)
- Reduktion der Freizeit die zu Lasten der Gesundheit und „work life balance“ geht
- das „Sicherheitsnetz“ nur nebenberuflich zu gründen hindert daran sich tatsächlich zu trauen

Tipps:
Beachten Sie bei Ihrer Planung der Nebenerwerbsgründung folgende Punkte:
- die Geschäftsidee sollte mit geringen laufenden Kosten wie z.B. Miete und Investitionen umsetzbar sein
- achten Sie, auch wenn es nur ein „Test“ ist, auf eine solide und realistische Kalkulation Ihrer Preise
- stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen auch tatsächlich nur stundenweise betrieben werden kann und Sie für Kunden „verfügbar“ sein müssen
- Ihre Geschäftsidee sollte weiteres Entwicklungspotential aufweisen
- auch Gründungen im Nebenerwerb müssen beim Gewerbeamt angemeldet werden

Sozialversicherung
Angestellte Nebenerwerbsselbständige zahlen, wie alle Arbeitnehmer, grundsätzlich die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst und die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Arbeitslose sind über die Bundesagentur für Arbeit sozialversichert.
Solange die Selbstständigkeit also nebenberuflich ausgeführt wird, benötigt man keine zusätzliche Krankenversicherung, jedoch wird der Beitrag erhöht gemessen am Umsatz des Nebenerwerbs.
Informieren Sie sich genau bei Ihrer Krankenversicherung, welche zusätzliche Zahlung auf Sie zukommt, um keine Überraschungen einer Nachzahlung zu erleben.

Arbeitslos gemeldet
Auch wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, dürfen Sie eine selbstständige Tätigkeit nebenbei ausüben. Die nebenberufliche Selbstständigkeit darf jedoch 15 Stunden pro Woche und ein Monatseinkommen von 165 € nicht überschreiten. Die nebenberufliche Selbstständigkeit müssen Sie unverzüglich dem Arbeitsamt melden. Bei Umwandlung in die hauptberufliche Selbstständigkeit wird nach den neuen Ermessensleistungen eher nicht der Gründungszuschuss gewährt werden.

Neben- oder hauptberuflich selbstständig werden?
Die Vor- und Nachteile haben wir Ihnen aufgeführt. Die Frage, ob Sie nun neben- oder hauptberuflich gründen, hängt aber auch stark von den jeweils individuellen Gegebenheiten ab.
Wer einen weitgehend sicheren Job hat, der auch Freude bereitet und ein gutes Einkommen bringt, der sollte das nicht einfach über Bord werfen.
Gerade auch wenn man sich nicht wirklich sicher ist, ob die Selbstständigkeit für einen etwas ist und ob die Geschäftsidee überhaupt funktioniert, sollte man die nebenberufliche Gründung in Betracht ziehen.
Später in die hauptberufliche Selbstständigkeit zu wechseln ist dann relativ einfach und problemlos möglich.
Bedenken Sie dabei auch, dass der Wechsel neue Kosten mit sich bringt wie Kranken- und Rentenversicherung. In jedem Fall sollte es dann auch möglich sein ein Polster für schlechtere Zeiten zurücklegen zu können.

Der Arbeitgeber sollte in jedem Fall über das künftige Nebengewerbe informiert werden, wenn dies nicht sogar im Arbeitsvertrag festgehalten ist.
Außerdem sollte mit dem Nebengewerbe keine Konkurrenzsituation zum Arbeitgeber entstehen. Beides führt in der Praxis sonst für gewöhnlich zu Streitigkeiten die nicht selten vor Gericht ausgetragen werden.

Autor:

Dagmar Schulz aus Düsseldorf

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