Haben Sie vorgesorgt für den Fall der Fälle? Wir hatten es nicht.

Stationen einer Krankheit – hier: die Vorsorgevollmacht

Ein (langer) Erfahrungsbericht
Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, was passiert, wenn man plötzlich durch einen Unfall oder eine Krankheit so außer Gefecht gesetzt ist, dass man nicht mehr für sich entscheiden kann?

Bestimmt.

Haben Sie auch ernsthaft damit gerechnet, dass Ihnen selbst so etwas wirklich passieren kann?

Bestimmt nicht.

So wie bei uns.
Sicherlich hatten wir uns einige Male mit dem Thema beschäftigt. Insbesondere auch, als wir mit den älter werdenden Eltern auf deren Wunsch eine Patientenverfügung erarbeitet hatten.
Da kam immer mal wieder der Gedanke, wir müssen da auch was regeln. Doch ganz ehrlich, spätestens beim Lesen der Formulierungen wurde mir immer ganz anders. Mein Leben so komplett in die Hände eines anderen zu geben, selbst wenn es der langjährige Partner ist, das fiel mir schwer. Auch wenn der Verstand es anders sah, schoben wir die Sache immer vor uns her.

Und dann kam der Knall.

Mitte Dezember 2009 erlitt mein Mann in einer Nacht von Samstag auf Sonntag eine Gehirnblutung.
Noch im Notarztwagen wurde er künstlich beatmet und in der gleichen Nacht in der Uniklinik Düsseldorf operiert.
Am Montag danach verlegte man ihn, noch nicht aus der Narkose erwacht, auf die Intensivstation eines Krankenhauses in der Heimatstadt.
Bei meinem ersten Besuch dort fragte der zuständige Arzt sofort, ob mein Mann eine Vorsorgevollmacht erteilt habe. Als ich dies verneinte, erklärte er mir, eine solche sei nun von Nöten, da wichtige Entscheidungen getroffen werden müssten, was er ja selbst momentan nicht könne. Es müsse deshalb ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet werden und er fragte mich, ob er mich als Betreuer vorschlagen könne. Auf meine entsetzte Reaktion „wer denn sonst als ich, schließlich sei ich seine Ehefrau“ erklärte er mir, dass ich einerseits entgegen der landläufigen Meinung auch als Ehefrau keinerlei Rechte habe und dass es anderseits vorkäme, dass Partner sich außerstande sähen, solche Entscheidungen zu treffen, insbesondere ältere Menschen.

Nachdem ich also meine Zustimmung gegeben hatte, wurde mein Personalausweis kopiert und die Dinge nahmen ihren Lauf.
Noch in der gleichen Woche erhielten wir einen Beschluss des Amtsgerichts, wonach ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wurde um zu prüfen, ob die entsprechende Hilfe in Form einer Betreuung überhaupt berechtigt sei.
Weiterhin wurde die Betreuungsstelle der Stadt Mönchengladbach zur Berichterstattung über die persönlichen Verhältnisse ersucht sowie die Bestellung eines Verfahrenspflegers vorgenommen.

Nach Attestierung durch eine Funktionsoberärztin, dass mein Mann aus gesundheitlichen Gründen gehindert sei, seine Angelegenheiten wahrzunehmen, wurde ich erst mal als vorläufige Betreuerin eingesetzt.
Mein „Aufgabenkreis“ umfasste Aufenthaltsbestimmung, Empfang und Öffnen der Post, Gesundheitsfürsorge sowie Vermögensangelegenheiten und war befristet bis Mitte Juni 2010.

Kurz vor Weihnachten 2009 erhielt ich wieder Post vom Amtsgericht mit der Bitte, mich beim Vormundschaftsgericht zu melden und einen dem Schreiben beiliegenden Fragebogen ausgefüllt mitzubringen.
Aus diesem Schreiben ging hervor, dass mein Amt als Betreuerin ein Ehrenamt ist.
Bei dem Fragebogen handelte es sich um ein sechsseitiges Formular, mit dem Auskunft über die Vermögensverhältnisse meines Mannes in allen Einzelheiten erfragt wurde. Von Bargeld über Wertpapiere, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Grundbesitz, Fahrzeuge von besonderem Wert, Viehbestände, Hypotheken, Grundschulden über monatliches Einkommen und monatliche Ausgaben sollte alles Finanzielle genau erfasst werden.

Da ich mich zu diesem Zeitpunkt außerstande sah, diese Angaben zu machen, nicht nur aus zeitlichen Gründen, sondern auch weil ich gar nicht in alle geschäftlichen und sonstigen Angelegenheiten, die mein Mann verwaltete, eingebunden war, war ich schon sehr froh, telefonisch eine Terminverschiebung erreichen zu können.
Bei dieser Gelegenheit erfuhr ich, dass all diese Angaben zur Feststellung der Gebühren für das Betreuungsverfahren dienen sollten.
Das auch noch.

Während ich in den ersten Wochen nach dem Krankheitsbeginn nicht nur mit dem Gericht, sondern auch mit Krankenkassenangelegenheiten, Versicherungen, der Firma meines Mannes, anstrengenden Arztgesprächen und nervenaufreibenden Diskussionen mit dem Pflegepersonal mehr als beschäftigt war, standen zu allem Überfluss irgendwann zwei mir unbekannte Herren von der Betreuungsstelle der Stadt unangemeldet vor meiner Wohnungstür.
Ach du Schreck.

In unserer Wohnung sah es aus wie nach einem Bombenangriff, stand mir doch nach diesem GAU bestimmt der Sinn nicht nach Putzen. Als ich den Herren einen Sitzplatz anbieten wollte, merkte ich erst, dass es keinen Stuhl gab, der nicht vollgepackt war mit angefangenem Schriftkram und noch zu regelnden Dingen.
Die beiden Menschen waren jedoch furchtbar nett und verständnisvoll und ich glaube, sie gaben sogar ein Rückenleiden vor, damit ich ihnen abnahm, dass sie ohnehin nicht sitzen wollten.
Ich erzählte ihnen also im Stehen was passiert war, sie machten sich ein paar Notizen und waren auch schon wieder weg. Ein wenig mulmig war mir danach schon zumute. Was wäre denn, wenn die auf einmal sagen, wer in solch einem Chaos lebt, kann doch nicht Betreuer sein?
Aber meine Sorge war unberechtigt, es kam nichts nach. Sie waren wohl Kummer gewöhnt.

Der bestellte Verfahrenspfleger tauchte – ebenfalls unangemeldet - bei meinem Mann im Krankenhaus auf, um ihm diverse Fragen zu stellen, sich nach den Umständen der Krankheit zu erkundigen und ihn über die Betreuung zu informieren. Bei diesem Besuch war ich zufällig anwesend.

Ende Januar erhielt ich seitens des Amtsgerichts eine Ankündigung zur Verhandlung über die Anordnung einer Betreuung und Bestellung eines Betreuers. Es sollte eine Anhörung vor Ort, im Krankenhaus, erfolgen.
Diesem Schreiben lag ein Psychiatrisches Sachverständigengutachten einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie über meinen Mann bei. Sie hatte ihn am Tag vor Silvester im Krankenhaus unangemeldet begutachtet.
Das Gutachten war für mich einerseits erschütternd, weil es ja den dramatischen Gesundheitszustand schilderte, andererseits hat es mir sehr viel Mut gemacht, von kompetenter Seite schriftlich zu erfahren, dass keine Denkstörungen festgestellt wurden und Hoffnung auf Verbesserung des Zustandes nicht ausgeschlossen sei.

Zum Zeitpunkt dieser Mitteilung befand sich mein Mann jedoch nicht mehr im Krankenhaus sondern bereits in der Rehaklinik.
Als ich dies der Richterin telefonisch mitteilte, erfuhr ich, dass der geplante Anhörungstermin gestrichen werden kann, wenn eine entsprechende von uns privat erteilte Vorsorgevollmacht eingereicht wird, die die gerichtliche Betreuungsfestsetzung entbehrlich macht.

Mitte März wurde mein Mann nach Hause entlassen.

Im Mai hatte ich dann endlich zusammen mit ihm alle Daten für die noch ausstehende Vermögensaufstellung zusammengesucht, an deren Einreichung ich bereits ein paar Mal erinnert worden war.
Diese brachte ich zur zuständigen Rechtspflegerin und erfüllte damit auch meine Pflicht des persönlichen Erscheinens. Auch hier erwartete mich eine freundliche Person mit Verständnis für unsere schwierige Situation.

Zwischenzeitlich hatte mein Mann mir eine entsprechende Vorsorgevollmacht erteilt und wir stellten auf Empfehlung eines Arbeitskollegen den Antrag auf Eintragung beim Zentralen Vorsorgeregister per Internet. Dies sei die preiswerteste Variante. Der Vorgang ließ sich relativ einfach handhaben, der Eintrag kostete 13 EUR.
Kommt es zu einem Betreuungsverfahren, kann das Vormundschaftsgericht durch Abfrage bei dem Register Kenntnis vom Vorhandensein einer Vollmacht erlangen, wenn es zum Beispiel von einer Vollmacht nichts wusste.

Solch eine Anfrage war in unserem Fall auch gestellt worden, so geht es aus den Unterlagen hervor. Die Antwort war ja negativ.

Mitte Mai erhielt ich die endgültige Urkunde über die Bestellung als Betreuerin, befristet bis Mitte Juni 2010.

Die Kopie der Vorsorgevollmacht und den Nachweis über den Eintrag beim Zentralen Vorsorgeregister reichten wir dem Gericht ein und dachten, dass bezüglich der Betreuung nun ein Ende in Sicht sei.

Weit gefehlt.
Leider reichte unser Vorgehen nicht aus im Hinblick auf Grundstücksangelegenheiten und so erhielten wir einen weiteren Beschluss des Amtsgerichts über die Verlängerung der Betreuung bis Mitte September.
Zwingend erforderlich sei eine notariell beglaubigte Urkunde, um allen Erfordernissen zu genügen.
Bis zur Fertigstellung dieser erreichte uns zwischendurch noch einmal die Mitteilung über eine weitere geplante Anhörung, diesmal bei uns zu Hause, die aber aufgehoben wurde, als wir den Nachweis über den geplanten Notartermin beibringen konnten.

Inzwischen haben wir eine gegenseitige „Generalvorsorgevollmacht“ bei einem Notar unterzeichnet.
Hierfür entstanden uns Kosten in Höhe von 190 EUR.

Der Verlängerungstermin für die Betreuung ist ja inzwischen verstrichen, so dass wir davon ausgehen, dass mein Mann nun wieder ein „freier Mensch“ ist.

Fazit dieser ganzen Geschichte:

Alle Personen mit denen ich in dieser Angelegenheit Kontakt hatte, waren ausnahmslos freundlich und verständnisvoll. Der Schriftverkehr seitens des Gerichts war höflich verfasst.
Ich fühlte mich nicht unter Druck gesetzt, Termine wurden großzügig verlängert.

Trotzdem empfehle ich nun jedem, eine entsprechende Vorsorgevollmacht zu erteilen, damit es im Ernstfall nicht zu dieser gerichtlichen Betreuung kommen muss. Denn trotz aller Freundlichkeit ist es eine unnötige Belastung, der man neben den ohnehin genügend vorhandenen Sorgen, die man in einem solchen Fall hat, ausgesetzt ist.

Meine Bedenken, die ich immer hatte, sind durchaus berechtigt und sie sind auch immer noch vorhanden. Es nützt aber nichts, denn im Grunde genommen kommt es mit oder ohne Vollmacht auf dasselbe hinaus. Zum Glück hatte ich ja wenigstens die Möglichkeit, die Betreuung selbst zu übernehmen.

Wann kam die Vollmacht zum Einsatz?
In den Krankenhäusern benötigte man meine Zustimmung zu Untersuchungen oder Eingriffen. Es gab einen geplanten Eingriff dem ich nicht zustimmte. Als jedoch der Patient ansprechbar war, wurde er immer mehr in die Entscheidungen eingebunden, so dass man auf meine Zustimmung immer mehr verzichtete, mich allerdings informiert hielt.
Bei der Bank hinterlegte ich die Vollmacht, damit ich Überweisungen tätigen konnte von Konten, für die ich nicht legitimiert war.
Bei Vorlage der Vollmacht gab keinerlei Probleme in Versicherungs- und sonstigen Verwaltungsangelegenheiten, bei der Post und beim Finanzamt.
Ich erhielt überall die gewünschten Auskünfte.

Die vorgenommenen Begutachtungen und Gutachten dienten zum Schutz des Patienten, dem die Betreuung auferlegt wurde. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass man in unserem Land in einer Krisensituation seines Willens nicht ganz so schnell beraubt werden kann. Die beteiligten Personen bzw. Behörden nahmen ihre Sache sehr ernst.

Trotzdem, durch eine frühzeitig vorsorglich vorgenommene Erklärung kann man sich viel Zeitaufwand, psychische Belastung und Kosten ersparen.

Ende 2010 flatterte uns nämlich noch die Rechnung für den Verfahrenspfleger über 420,00 EUR ins Haus.

Dass der Fall der Fälle tatsächlich eintreten kann, haben wir ja nun leider am eigenen Leib gespürt.

Einige unserer Bekannten haben aufgrund dieser Erfahrung bereits eine Vollmacht unterschrieben.

Autor:

Birgit Schild aus Düsseldorf

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