Neues aus Düsseldorf - Maskenpflicht sowie Verweil- und Alkoholkonsumverbot ab Freitag aufgehoben
NEWS: Inzidenz seit fünf Werktagen unter 35: Weitere Lockerungen - Maskenpflicht sowie Verweil- und Alkoholkonsumverbot ab Freitag aufgehoben

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09.06.2021, 17:50 Uhr
Corona: Maskenpflicht
sowie Verweil- und
Alkoholkonsumverbot
ab Freitag aufgehoben

Der Krisenstab der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung
am Mittwoch, 9. Juni, beschlossen, dass ab Freitag, 11. Juni, die Allgemein-
verfügungen zur Maskenpflicht in den Gebieten Alstadt, Innenstadt und
am Hauptbahnhof sowie zum Verweil- und Alkoholkonsumverbot im
Gebiet Altstadt aufgehoben werden.

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller:
"Inzwischen ist die 7-Tage-Inzidenz in Düsseldorf unter 35 gesunken.
Das bedeutet weitere Lockerungen - auch auf lokaler Ebene. Gleichzeitig
möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Düsseldorferinnen und Düssel-
dorfern bedanken, dass Sie sich an die Maskenpflicht und das Verweil-
und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum gehalten haben.
So haben Sie zu der positiven Entwicklung der Corona-Infektionszahlen
in Düsseldorf beigetragen.
Lassen Sie uns gemeinsam diesen eingeschlagenen Weg fortsetzen.“

Zu beachten ist, dass die Maskenpflicht, wie sie die Coronaschutz-
verordnung des Landes NRW vorsieht, bestehen bleibt. Die Masken-
pflicht des Landes gilt - im Gegensatz zur kommunalen Maskenpflicht,
die ausschließlich im Freien verfügt worden ist - im Schwerpunkt in
geschlossenen Räumen wie zum Beispiel in Bussen und Bahnen, im
Einzelhandel, in Arztpraxen oder bei Friseurdienstleistungen.
Einzelheiten dazu finden sich in § 5 der Coronaschutzverordnung
des Landes NRW.

"Bitte beachten Sie weiterhin Abstandsgebote und Maskenpflicht,
wo es geboten ist. Nur wenn alle weiter mitziehen, wird es uns gelingen,
die Infektionszahlen und damit die 7-Tage-Inzidenz weiter niedrig zu halten,
was uns die neu gewonnenen Freiheiten längerfristig sichert", appelliert
Stadtdirektor und Krisenstabsleiter Burkhard Hintzsche.

Schilder zur Maskenpflicht und zum Verweil- und Alkoholkonsumverbot
im öffentlichen Raum werden in der Folge entfernt, Banner und Pikto-
gramme, die appellieren, Maske zu tragen, bleiben infolgedessen
allerdings bestehen.


Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) erhobene 7-Tage-Inzidenz
in Düsseldorf liegt aktuell bei 24,9.

Weitere Informationen und aktuelle Regelungen finden sich auf
der städtischen Webseite https://corona.duesseldorf.de.

Hier der Link zur Allgemeinverfügung zur Aufhebung von
Maskenpflicht, Verweil- und Alkoholkonsumverbot:
https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.

Hintergrund Maskenpflicht und Verweil-
und Alkoholkonsumverbot

Maskenpflicht gilt noch bis Donnerstag, 10. Juni
im Altstadtbereich und auch entlang des Rheinufers von der
Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr.
In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) gilt Maskenpflicht
bis dahin täglich von 10 bis 19 Uhr und auf den Plätzen am
Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr.

Das lokale Verweil- und Alkoholkonsumverbot

im Gebiet der Altstadt und der Rheinpromenade im Bereich
der Altstadt und entlang des Rheinufers gilt noch bis Donnerstag,
10. Juni, von 20 Uhr bis 1 Uhr beziehungsweise am Donnerstag bis 24 Uhr.

09.06.2021, 17:55 Uhr
Inzidenz seit fünf Werktagen
unter 35: Weitere Lockerungen

Weil die Inzidenz in der Landeshauptstadt Düsseldorf seit fünf
Werktagen unter 35 lag, sind nun gemäß der Coronaschutz-
verordnung des Landes NRW weitere Lockerungen umsetzbar.

 
Die Lockerungen gelten, nach dem fünften Tag, den die Inzidenz
in Folge unter 35 liegt, ab dem übernächsten Tag und nach
Veröffentlichung durch das Gesundheitsministerium des Landes,
ab Freitag, 11. Juni. Einzelheiten dazu zeigt die nachfolgende Übersicht.


Private Kontakte

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige
aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen
Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten
erlaubt.
Vollständig geimpfte und genesene Personen im Sinne der Ausnahme-
verordnung des Bundes werden nicht mitgezählt.

Lokale Maskenpflicht
Die lokale Maskenpflicht im öffentlichen Raum in den drei Gebieten
Altstadt einschließlich Rheinpromenade, Innenstadt und Hauptbahnhof,
wird nach Beschluss des Krisenstabes vom Mittwoch, 9. Juni, ab Freitag,
11. Juni, aufgehoben
.

Die Maskenpflicht gilt noch bis Donnerstag, 10. Juni,
im Altstadtbereich und auch entlang des Rheinufers von der Dreiecks-
wiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr. In der Innenstadt
(Königsallee/Schadowstraße) gilt bis dahin noch täglich von 10 bis 19 Uhr
Maskenpflicht und auf den Plätzen am Hauptbahnhof noch täglich von
6 bis 22 Uhr.

Maskenpflicht gemäß Coronaschutzverordnung NRW
Zu beachten ist, dass die Maskenpflicht, wie sie die Coronaschutz-
verordnung des Landes NRW vorsieht, bestehen bleibt.
Die Maskenpflicht des Landes gilt - im Gegensatz zur kommunalen
Maskenpflicht, die ausschließlich im Freien verfügt worden ist - im
Schwerpunkt in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel in Bussen
und Bahnen, im Einzelhandel, in Arztpraxen oder bei Friseurdienst-
leistungen. Einzelheiten dazu finden sich in § 5 der Coronaschutz-
verordnung des Landes NRW.

Verweil- und Alkoholkonsumverbot in der Altstadt

Das lokale Verweil- und Alkoholkonsumverbot im Gebiet der Altstadt
und der Rheinpromenade wird nach Beschluss des Krisenstabes vom
Mittwoch, 9. Juni, ab Freitag, 11. Juni, aufgehoben.

Kultur

Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis
zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie
eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.
Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb kann innen mit 50 Personen und
Test stattfinden, mit Gesang/Blasinstrumenten mit 30 Personen und Test.

Ergänzung Kultur ab 1. September 2021
Musikfestivals können mit bis zu 1.000 Zuschauern durchgeführt werden,
wenn negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.

Sport
Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich,
sofern negative Tests vorliegen. Außen sind in Sportstätten mehr
1.000 Zuschauer erlaubt - wobei maximal 33 Prozent der Kapazität
der Sportstätte ausgeschöpft werden darf.

Innen sind in Sportstätten bis zu 1.000 Zuschauer (maximal 33 Prozent
der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine
Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.

Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt,
ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich.


Ergänzung Sport ab 1. September 2021

Sportfeste ohne Personenbegrenzung sind mit genehmigtem
Konzept und mit negativen Tests erlaubt. Bei Veranstaltungen
außerhalb von Sportanlagen entfällt das Testerfordernis.

Freizeitstätten
Besuche im Freibad sind ohne vorherigen Test möglich.
Besuche in Bordellen sind mit negativem Test möglich.
Clubs und Diskotheken dürfen im Außenbereich für
bis zu 100 Personen öffnen.
Die Besucher müssen negative Tests vorlegen.

Ergänzung Freizeitstätten ab 1. September 2021

Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, dürfen Clubs
und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen.
Voraussetzung dafür sind negative Tests und ein genehmigtes Konzept.

Einzelhandel und Märkte
Alle Geschäfte dürfen wieder ohne Test besucht werden, es gilt:
eine Person pro 10 Quadratmeter. Die Sonderregel für Geschäfte
mit einer Größe von über 800 Quadratmetern fällt weg.
Jahr- und Spezialmärkte sind mit Personenbegrenzung, mit aktuellem
Test sind auch Kirmeselemente zulässig

Einzelhandel und Märkte ab 1. September 2021

Auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen sind ohne
negative Tests erlaubt.

Veranstaltungen
Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 1.000
Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen.
Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung
und Hygienekonzept sind möglich.

Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und
innen mit bis zu 100 Gästen erlaubt, jeweils mit negativem Test.
Partys (mit Tanz und Musik) sind außen mit bis zu 100 Gästen
und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern
negative Tests vorliegen.

Ergänzung Veranstaltungen ab 1. September 2021
Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste und so weiter sind mit bis
zu 1.000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept
vorhanden ist. Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, dürfen
diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.

Kurse und Bildungsangebote
Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender
Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich.
Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist auch
innen Präsenzunterricht ohne Test erlaubt.

Gruppenangebote der Kinder- und Jugendarbeit sind innen
mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung
und ohne Test erlaubt.

Gastronomie
Die Innengastronomie bleibt geöffnet. Es gilt Sitzplatzpflicht
und Abstand zwischen den Tischen. Zum Besuch der Innen-
gastronomie ist ein aktueller Schnelltest notwendig.
Die Kontaktdaten der Gäste müssen von den Gastronomen
erfasst und vier Wochen aufbewahrt werden.
Die Außengastronomie darf weiterhin ohne Test besucht werden.

Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35,
ist auch die Innengastronomie ohne vorherige Tests möglich.

Tourismus

Hotels dürfen wieder voll ausgelastet werden.
Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist zulässig.
Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle
Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen.

Busreisen
sind mit vorherigem Test und Kapazitätsbegrenzung
(60 Prozent) möglich, falls nicht ausschließlich Geimpfte oder
Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.

Spielplätze
Alle öffentlichen Spielplätze sind geöffnet. Dort gilt jedoch eine
Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind Kinder, die das sechste
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wildpark
Der Wildpark Düsseldorf ist geöffnet und kann nach vorheriger
Online-Terminbuchung und unter Einhaltung des Sicherheits-
und Hygienekonzepts besucht werden.

Bolzplätze
Das Gartenamt öffnet die Bolzplätze im Stadtgebiet sukzessive.

Skaterpark
Der Skatepark Eller an der Heidelberger Straße ist wieder geöffnet:
Skaten und BMX fahren ist nun unter Einhaltung der geltenden
Hygieneregeln und nach vorheriger Anmeldung möglich.

Friedhöfe

Die Friedhöfe sind durchgehend - auch an den Wochenenden
und Feiertagen - geöffnet. Die Friedhofsverwaltung bleibt für Bestatter
und Ansprechpartner der Friedhofsgärtnereien und Steinmetze erreichbar,
um Fragen rund um Beerdigungen und Einäscherungen klären zu können.
Alternativ können weitere Informationen zu den Friedhöfen jederzeit über
die städtische Website abgerufen werden.

Friedhofsmobile: Ab sofort bringt der Fahrdienst ältere und mobilitäts-
eingeschränkte Menschen auf dem Nordfriedhof, dem Südfriedhof und
dem Friedhof Stoffeln wieder kostenfrei zu den Grabstätten ihrer
Angehörigen.
Ebenso ist der Beförderungsdienst auf dem Friedhof Gerresheim wieder
gestartet worden. Aufgrund der Pandemiesituation gilt für alle Mitfahren-
den die Pflicht, eine Atemschutzmaske des Standards FFP2 oder KN95/N95
zu tragen.

Schulen
Seit Montag, 31. Mai, sind grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen
in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter
100 - so auch die in Düsseldorf - zu einem durchgängigen und angepassten
Präsenzunterricht zurückgekehrt.
Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken-
und Testpflicht) gelten weiter.

Kindergärten
Die Kindergärten bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet,
also feste Gruppen und um 10 Stunden verringerte Betreuungszeiten.

Seit dem 7. Juni ist die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen
landesweit in den Regelbetrieb zurückgekehrt, das heißt, die Betreuung
erfolgt in voller Stundenanzahl, die Gruppentrennung wird aufgehoben,
ein Testangebot wird angeboten.

Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf

Hier die aktuellen Coronazahlen:

Die 7-Tages-Inzidenz liegt nach den vorliegenden Zahlen derzeit in Düsseldorf bei 23.6 (Vortag: 24.9)

Autor:

Bruni Rentzing aus Düsseldorf

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