Pflegeentgelte 2017

Erhalten die Pflegebedürftigen und Angehörigen verbesserte Leistungen. Bis zum 31.12.2016 galten 3 Pflegestufen. Ab dem 1.1.2017 gelten fünf Pflegegrade. Arbeitnehmer müssen einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag leisten.

Die Differenz der Zuzahlungen für die Pflege war bis 31.12.2016 von Stufe und Haus verschieden. Seit dem 1.1.2017 ist die Zuzahlung für alle Pflegegrade von 2 – 5 gleich. Der Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhält keine Pflegekassenleistung für die stationäre Pflege. Wie sich die Pflegekosten, zu 95% reine Personalkosten, ermitteln, kennen nur der Betreiber und die Pflegekasse.

Die monatlichen Leistungen der Pflegekasse sind in den Pflegegraden: zwei 770 €, drei 1.262 €, vier 1.775 € und in fünf 2.005 €.

Die Zuzahlungen des Bewohners sind über die Pflegegrade für die Pflege gleich. Der pflegetäglicher Betrag wird dann als Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) pro Monat mit dem Faktor 30,42 ausgewiesen. So ist gewährleistet, dass durch die fehlende Pflegekassenleistung der Bewohner mit Pflegegrad 1 und zwei allein aus Kostengründen nicht ins Heim kommt. Aber auch wer einen höheren Pflegegrad bescheinigt erhält, benötigt die Heimbestätigung. Liegt die Heimbestätigung des medizinischen Dienstes nicht vor aber es wird ein Heim auf Dauer gewählt, zahlt die Pflegekasse nur 80 % der vorgenannten Leistungen.

Alle notwendigen Kostenpositionen für alle Einrichtungen sind derzeit nicht einsehbar. Fehlende Transparenz wird Gründe haben.

Ein Vergleich der Investitionskosten und der Gesamtrestkosten kann erfolgen. Konnten vormals alle anerkannten Investitionskosten bei vereinfachter Bedürftigkeitsprüfung für das Pflegewohngeld angerechnet werden, ist dies neuerdings nicht immer gegeben. Durch niedrige Auslastungsvoraussetzungen für den Betreiber ist der täglich Investitionsanteil für den Bewohner gestiegen. In Oberhausen variieren die monatlichen Zuzahlung brutto, inklusiv Investitionskosten, bei den 24 Einrichtungen von 1.715,96 € bis 2.708,47 €. Diese „nackten“ Zahlen haben geringe Aussagekraft. Die Differenzen der Zahllast ergeben sich überwiegend durch die Pflegekosten, die sich größtenteils in der Pflegequalität niederschlägt.

Wichtig ist nach Möglichkeit ein Probewohnen zu vereinbaren. Jeder pflegebedürftiger Bewohner benötigt für sich ein eigenes Umfeld um sich wohlzufühlen. Angefangen von der Ausstattung, dem Essen, den betreuenden Personen, bis zu den Mitbewohnern.

Dieses Probewohnen bietet sich durch die Möglichkeit zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege an und sollte für die Angehörigen zur Regeneration genutzt werden. 80% der Pflegbedürftigen werden in Nordrhein-Westfalen nach wie vor von Familienangehörigen – in der großen Mehrzahl von Frauen - gepflegt.
Für alle Pflegegrade 2-5 wird derzeit ein Zuschuss von bis zu 1.612 € gewährt. Die Kurzzeitpflegeplätze sind rar und gesucht. Die Anbieterliste ist auch in Oberhausen groß, es handelt sich, wie überwiegend um sogenannte „eingestreute Kurzzeitpflegeplätze“ und sie werden zusätzlich angeboten. Eine frühzeitige Planung ist notwendig.

Nehmen Sie den Anspruch war. Leider gibt es keine Resonanz inwieweit Kurzzeitpflegeplätze derzeit bereits fehlen. Der Vorrang ambulant vor stationär kann nur tragen, wenn Möglichkeiten der Kurzzeit- und Verhinderungspflege in zumutbarer Nähe wirklich gegeben sind.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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