StarterScheck bringt Ausfallbürgschaft für Betriebsgründer

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Düsseldorf (LGH). Gründer oder Betriebsübernehmer, die eine Absicherung ihres eher hohen Kapitalbedarfs benötigen, können das Angebot des Landes mit dem Namen StarterScheck Handwerk NRW nutzen. Es handelt sich dabei um eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW in Höhe von bis zu 100.000 Euro, mit der ein Kreditvolumen von bis zu 125.000 Euro abgesichert werden kann. Der StarterScheck wird über die Betriebsberater der Handwerkskammern beantragt und von der Bürgschaftsbank NRW abgewickelt. Diese entscheidet auf der Grundlage vollständiger Unterlagen über den Antrag innerhalb von nur zehn Werktagen. Die Zusage kann der Gründer dann seiner Hausbank vorlegen. Bei einer gleichzeitigen Beantragung der Meistergründungsprämie Handwerk NRW erfolgt die Beantragung in Zusammenarbeit mit der LGH. Dort ist Dieter Schlimmer zuständig, Tel.: 0211/ 30 108-400, E-Mail: schlimmer@lgh.de . Genutzt werden kann die Bürgschaft unter anderem für Investitionen, einen Unternehmenskauf, eine Beteiligung, für Material oder Betriebsmittel. Sie wird auch vergeben an so genannte Existenzfestiger, die ihr Geschäft bereits seit bis zu drei Jahren betreiben. Zu dem Angebot gehört auch ein kostenloser Risiko-Check zur Früherkennung von Schwachstellen. Ihn führen die Betriebsberater der Kammern durch.

Für die Bewilligung der Bürgschaft werden einmalig eine Bearbeitungsgebühr von 1,5 Prozent des Kreditbetrages sowie jährlich ein Prozent Provision berechnet. Der StarterScheck Handwerk NRW ist Teil der Handwerksinitiative des Landes, die Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger im Juli gestartet hatte. Er hatte die Ausfallbürgschaft damals einen „wichtigen ergänzenden Anschub“ für diejenigen Gründer genannt, die einen überdurchschnittlich hohen Kapitalbedarf haben. Nach den Erkenntnissen der LGH aus der Meistergründungsprämie sind die Fälle mit sechsstelligen Ausgaben im Zuge von Existenzgründungen oder -festigungen gar nicht selten. Dazu kommt es insbesondere, wenn Betriebe übernommen werden, oder in Handwerken mit einem hohen Grad an Technisierung.

Ansprechpartner für weiterführende Fragen ist:
Harald Siebert
Referent für Öffentlichkeitsarbeit
Landes-Gewerbeförderungsstelle des
nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.
Auf´m Tetelberg 7
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211/ 30 10 8-321
Fax: 0211/ 30 10 8-530
E-Mail: siebert@lgh.de

Quelle: Kreishandwerkerschaft Düsseldorf - Online Magazin

Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de. , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://malerdüsseldorf.de und http://energie-und-fassade.de

Autor:

Heiner Pistorius aus Düsseldorf

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