Falsche Dachdecker in Hagen gestellt
Die Polizei warnt vor bekannter Betrugsmasche

Vier Männer gaben sich am Donnerstag (25. Februar) als Dachdecker aus, reparierten vermeintliche Dachschäden und verlangten anschließend horrende Preise von ihren Kunden, bis sie die Polizei am Freitag (26. Februar) schließlich stellte.

Am Donnerstag- und Freitagmorgen tauchten die Männer aus Osnabrück an mehreren Anschriften im Hagener Hochschulviertel aus und gaben vor, Dachschäden entdeckt zu haben und diese reparieren zu wollen. Die älteren Bewohner der Häuser stimmten der Reparatur zu und die Männer verrichteten vermeintliche Reparaturen am Dach der Häuser. Anschließend verlangten sie Preise im vierstelligen Bereich für die getätigten Reparaturen, ohne Rechnung oder vorab erstellten Vertrag. Die Anwohner verständigten schließlich die Polizei, woraufhin die vier Männer am Freitagmorgen (26. Februar) bei ihrem nächsten Opfer angetroffen und gestellt werden konnten. Gegen die teilweise polizeibekannten Männer im Alter von 20 bis 22 Jahren wurde ein umfangreiches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor solchen Maschen. Die Täter gehen unabhängig von der handwerklichen Leistung immer ähnlich vor:

In einem bestimmten Zeitraum tauchen Personen an mehreren Adressen einer Stadt auf, geben sich als Handwerker oder Dachdecker aus und sprechen Hausbesitzer aktiv auf Schäden an beispielsweise der Hausfassade oder den Dächern an. Noch an der Haustür werden dann horrende Preise ohne Vertrag vereinbart oder die Preise steigen sogar noch nach Abschluss der Arbeiten. Die Bezahlung wird dann in bar und unter Umständen unter Druckausübung verlangt.

Die Polizei Hagen rät:

- Seien Sie kritisch mit "Haustürgeschäften" oder spontanen Angeboten möglicher Handwerker.

- Lassen Sie sich von offiziellen Firmenaufschriften auf Fahrzeugen nicht beirren und notieren Sie sich im Zweifelsfall den Firmennamen und das Kennzeichen.

- Schließen Sie keine Verträge ab, ohne diese vorher gelesen und inhaltlich verstanden zu haben. Gleiches gilt für Rechnungen, prüfen Sie ob diese rechtskonform ist und die aufgeführten Leistungen auch tatsächlich ausgeführt worden sind.

- Wenden Sie sich an Nachbarn oder Angehörige, wenn sie Zweifel an der Glaubwürdigkeit haben und verständigen Sie im Zweifelsfall die Polizei.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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