Schwarzlieferungen von Dönerspießen
Döner-Verfahren (Teil 12) wird vor dem Landgericht Hagen fortgesetzt

Vor der großen Wirtschaftsstrafkammer im Landgericht Hagen wird am 10. März nunmehr erneut das letzte der sogenannten „Döner-Verfahren“ wegen Steuerhinterziehung in einer Gesamthöhe von 200.000 Euro verhandelt. 

Aufgrund von „Schwarzlieferungen“ von Dönerspießen hat das Landgericht Hagen im Ursprungsverfahren zwei Verantwortliche einer Hagener Firma bereits rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 9 Monaten beziehungsweise 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Zahlreiche weitere Verfahren, nunmehr das zwölfte, richten sich seither gegen die Käufer dieser „schwarz“ gelieferten Dönerspieße.
Der 59-jährige Angeklagte Hüseyin A. aus Gevelsberg soll in Gevelsberg einen Imbiss betrieben haben und für die Jahre 2013 bis 2015 Steuern in 14 Steuererklärungen gegenüber dem Finanzamt Schwelm falsch erklärt haben (bzw. nicht fristgerecht richtig erklärt haben, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb). Hierdurch soll er Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer in einer Gesamthöhe von rund 200.000 Euro hinterzogen haben. Für Steuerhinterziehung sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor. Der Angeklagte soll wegen Steuerhinterziehung in den vorangegangenen Jahren im Jahr 2014 zu einer Geldstrafe verurteilt worden sein.
Der ursprünglich am 20. Januar begonnene Prozess wurde seinerzeit wegen einer Erkrankung des Angeklagten abgebrochen. In dem Verfahren sind sechs Verhandlungstage bis zum 2. April vorgesehen.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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