Stadt Haltern sucht wieder Schöffen

Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Die Stadt Haltern am See hat eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen aufzustellen. Es werden Personen gesucht, die als Haupt- und Hilfsschöffen beim Landgericht Essen und beim Amtsgericht Marl amtieren wollen.

Die Vorschlagsliste wird im März vom Rat der Stadt Haltern am See beschlossen, später öffentlich ausgelegt und danach dem Direktor des Amtsgerichtes Marl zugeleitet.
Der Rat und der Ausschuss für Generationen und Soziales der Stadt Haltern am See schlagen doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor. Der Schöffenwahlausschuss wird in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen auswählen.
Schöffin oder Schöffe kann werden, wer mit Hauptwohnsitz in Haltern am See wohnt und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein wird. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement ergeben. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

Interessenten können sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 01.03.2013 beim FB Ordnung und Soziales der Stadt Haltern am See schriftlich bewerben. Ansprechpartnerin für Rückfragen ist Frau Olasz, Telefon 02364/933-177. Ein Formular kann von der Internetseite der Stadt Haltern am See www.haltern.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre schriftliche Bewerbung an den FB Familie und Jugend der Stadt Haltern am See, Ansprechpartner Herr Eltrup Tel.: 02364/933-255. Bewerbungsformulare sind im Internet auf den o.g. Seiten abrufbar.
Es können aber auch von Vereinen, Verbänden, Parteien und anderen Gruppierungen der Stadt Haltern am See in den nächsten Wochen Personen benannt werden, die ihrer Meinung nach in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollten. Die vorschlagenden Organisationen sollten darauf achten, dass die bei der Nominierung der Bewerber ein Auge auf mögliche Ablehnungsrechte haben und nur solche Personen vorschlagen, die in jedem Fall zur Übernahme des Amtes bereit sind.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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