Bürgerbeteiligung der Stadt Heiligenhaus
Bebauungspläne liegen ab 10. Januar aus

Verschiedene Bebauungspläne des Amts für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Heiligenhaus liegen nun zur Einsichtnahme aus. | Foto: Peggy_Marco auf Pixabay
  • Verschiedene Bebauungspläne des Amts für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Heiligenhaus liegen nun zur Einsichtnahme aus.
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Im Rahmen der Aufstellung verschiedener Bebauungspläne billigte der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Heiligenhaus folgende Pläne und beschloss die Beteiligung der Bürger.

  • Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 "nördlich PanoramaRadweg / westlich Talburgstraße" zur Entwicklung eines Wohn- und Gewerbegebietes sowie zur Ansiedlung einer Bundeseinrichtung für den Zoll im Ortsteil Wassermangel auf dem ehemaligen Bundeswehr- und THW-Gelände. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB findet von Montag, 10. Januar, bis einschließlich Mittwoch, 9. Februar, statt.
  • Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 "Hauptstraße, Rathaus, Wülfrather Straße, Südring, Mittelstraße", erste vereinfachte Ergänzung "Bürgersaal Wülfrather Straße" zur Erweiterung der Zweckbestimmungen der Gemeinbedarfsfläche im Innenstadtbereich auf der Fläche der ehemaligen St. Suitbertus Grundschule. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB findet von Montag, 10. Januar, bis einschließlich Mittwoch, 9. Februar, statt.
  • Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84/1 "Velberter Straße / Am Meisenkothen", zweite vereinfachte Änderung und Ergänzung "Pinner Straße / Velberter Straße" zur Entwicklung einer gewerblichen Baufläche im Ortsteil Hetterscheidt gegenüber dem SB-Warenhaus. Die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Absatz 3 BauGB findet von Montag, 10. Januar, bis einschließlich Mittwoch, 23. Januar, statt. Dabei sind lediglich Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen zulässig.

Die Entwurfsfassungen können nebst der jeweiligen Begründung innerhalb der entsprechenden Fristen im Fachbereich II.1 - Stadtentwicklung und Umweltschutz - im zweiten Obergeschoss im Rathaus-Neubau, Hauptstraße 157 in Heiligenhaus, zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • montags von 8.30 bis 12.30 Uhr,
  • mittwochs von 8.30 bis 12.30 Uhr,
  • donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr,
  • freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Einsichtnahme außerhalb der Dienststunden unter Tel. 02056/13-288 oder per E-Mail an stadtentwicklung@heiligenhaus.de zu vereinbaren. Die Planentwürfe werden auf Wunsch erläutert. Während der Auslegungsfristen können Stellungnahmen zu den Planungen abgegeben werden.

Einsicht auch online möglich

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Unterlagen innerhalb der jeweiligen genannten Fristen auf der Homepage der Stadt Heiligenhaus einzusehen und abzurufen.

Autor:

Lokalkompass Niederberg aus Velbert

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