Hertener Integrationsrat wird im September neu gewählt
Mitgestalter gesucht

Im September wird in Herten ein neuer Integrationsrat gewählt. Foto: Archiv / ST
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Die Interessen von Menschen mit Mitgrationshintergrund werden auf politischer Ebene unter anderem durch den Integrationsrat vertreten. Dieser wird im Rahmen der Kommunalwahl am 13. September neu gewählt. Dazu werden nun engagierte Bürger gesucht, die das Leben in Herten politisch mitgestalten möchten.

In Herten setzt sich der Integrationsrat aus zehn Mitgliedern, die direkt gewählt werden, und fünf vom Rat benannten Ratsmitgliedern zusammen. Er wird für die Dauer einer Wahlperiode gewählt.
Interessierte müssen für eine Kandidatur wahlberechtigt sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben; sie sind Hertener Bürgerin oder Bürger, Nationalität spielt keine Rolle; sie haben seit mindestens drei Monaten vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Herten; sie halten sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet auf; sie haben rechtlich eine Wählbarkeit/Fähigkeit ein öffentliches Amt zu bekleiden.

Um gewählt zu werden gibt es zwei Möglichkeiten: Einzelbewerber können von Einzelpersonen vorgeschlagen werden. Listenwahlvorschläge können von wahlberechtigten Gruppen eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag muss durch 25 Unterschriften unterstützt sein. Wahlberechtigte dürfen mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Er ist persönlich und handschriftlich abzugeben. Für Personen, die in der laufenden Wahlperiode ununterbrochen im Integrationsrat vertreten sind, müssen erstmals keine Unterstützungsunterschriften beigebracht werden. Vorgeschlagene Personen dürfen nur mit einem Wahlvorschlag kandidieren und müssen ihrer Benennung schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung ist unwiderruflich. Vordrucke für Wahlvorschläge gibt es auf der städtischen Homepage unter www.herten.de/service/aemter-und-institutionen/auslaenderbehoerde/integrationsrat.

Wahlberechtigt sind Hertener ab 16, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, eingebürgert wurden oder als Kind eines ausländischen Elternteils in Deutschland geboren wurden, wenn dieses Elternteil seit acht Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Sie müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Christian Rohde steht für weitere Fragen und Informationen per Mail unter c.rohde@herten.de oder unter 02366/ 303-269 zur Verfügung.

Autor:

Lokalkompass Herten aus Herten

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