Sollte es dann doch einmal Schnee geben, ist das ZBH vorbereitet
Winter könnte kommen

Der ZBH steht mit seinem Winterdienst in den Startlöchern. In der Salzhalle lagert genug Salz.
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„Wir stehen mit unserem Winterdienst in den Startlöchern. Rund 850 Tonnen Streusalz sind dafür in der Salzhalle direkt verfügbar“, erklärt Einsatzleiter für Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst Heinrich Weidner. Auch die dafür benötigte Technik und Streufahrzeuge hat der ZBH gewartet und für den Winter vorbereitet.

Gut auf Schneefall und Glatteis vorbereitet, ist der Zentrale Betriebshof Herten (ZBH). Mitarbeitende des ZBH kontrollieren regelmäßig die Straßen. Sobald es notwendig erscheint, werden die Streufahrzeuge losgeschickt. Ein Einsatz erfolgt dann je nach Dringlichkeitsstufe: Hauptverkehrsstraßen werden zum Beispiel als erstes freigeräumt. Ähnlich sieht es bei städtischen Liegenschaften und öffentlichen Plätzen aus. Bei der Streutechnik setzen die Mitarbeitenden dann das so genannte Feuchtsalz ein – ein Verfahren, das Herten schon vor anderen Städten im Kreis genutzt hat. Dabei wird das Streusalz auf dem Fahrzeug durch eine Salzlösung, auch Sole genannt, angefeuchtet und anschließend über den Streuteller breitflächig auf die vereiste Fläche aufgetragen. Dadurch haftet das Streusalz besser auf der Straßenoberfläche und kann schneller wirken. Um Salz und Technik auch außerhalb der Dienstzeit einzusetzen, stehen die ZBH-Mitarbeitenden mit zwei so genannten Großstreuern (Lkw mit Streuaufsatz), vier Schleppern (kleine Traktoren) sowie drei Pritschenfahrzeugen (für Handkolonnen) in ständiger Bereitschaft. In der Dienstzeit sind es noch mehr Mitarbeitende und Technik.

Gemeinsam durch den Winter

Auf den Gehwegen im gesamten Stadtgebiet sind die jeweilige Grundstückseigentümer, für das Schneeräumen zuständig. Das gilt auch für den Aus- und Einstiegsbereich von Bushaltestellen. Dabei muss ein mindestens 1,20 Meter breiter Weg freigemacht werden und anschließend mit abstumpfenden Mitteln, wie Sand oder Granulat, gestreut werden. Nur bei besonderen klimatischen Bedingungen, wie Eisregen oder Blitzeis, oder bei Stufenanlagen, ist das Streuen mit Salz gestattet. In reinen Anliegerstraßen, Stichstraßen und Nebenfahrbahnen müssen sich die Anliegerinnen und Anlieger bei Frost und Schnee eigenständig um die Fahrbahn kümmern. Jedoch muss nur an Kreuzungen, Einmündungen und Überwegen Schnee und Eis jeweils bis zur Fahrbahnmitte beseitigt werden, damit Fußgänger sicher zur andere Seite kommen können. Ebenso sind die Standplätze für Abfallbehälter und der Weg dorthin von Schnee und Eis zu befreien, damit deren Leerung gewährleistet wird. Weitere Informationen und Beispiele enthält der Winterdienstflyer des ZBH, der unter www.herten.de/winterdienst zum Herunterladen bereitsteht.

Autor:

XY Z aus Sonsbeck

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