Rat berät und beschließt Gebührenhaushalte
Dreh an der Gebührenschraube

Politik folgt den Vorschlägen der Verwaltung / Ratssitzung am Mittwoch Die Politik dreht an der Gebührenschraube: Einstimmig empfahlen die Politiker während der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses anzupassen. Veränderungen bei Abfall, Straßenreinigung, Friedhofnutzung und Kranken- und Rettungstransporten.

Hilden. Sterben wird teurer, weil die Gebührensätze rund um Beerdigungen im kommenden Jahr in fast allen Bereichen ansteigen. Lediglich die Nutzungsrechte bei Urnenbestattung in Erdkammern (- 2 Euro) und auf dem Aschestreufeld (-39 Euro auf 631 Euro) sinken. Die Finanzpolitiker stimmten dem Vorschlag einstimmig zu. Der Erwerb des Nutzungsrechts an Grabstellen steigt, je nach Art, zwischen 3 und 61 Euro an. Die Kosten für die Grabbereitung steigen zwischen 2 und 22 Euro an. Die Kosten für Ausgrabungen / Umbettungen erhöhen sich um 21 bis 129 Euro.
Nach den Senkungen in den Vorjahren (seit 2015: 1,33 Euro pro Liter bis auf 1,21 Euro in 2018) steigen die Restmüllgebühren auf 1,23 Euro pro Liter im kommenden Jahr wieder an.
Die Straßenreinigungsgebühren sinken im kommenden Jahr in allen Bereichen um vier bis sieben Cent. In 2019 sinkt die Straßenreinigungsgebühr damit um 0,07 Euro auf 1,77 Euro (-3,80 Prozent).
Dafür steht die Erhöhung der Winterdienstgebühren in den Prioritätenstufe 0 bis 3 an. In Stufe 0 steigt sie von 1,74 Euro auf 1,87 Euro. In der Prioritätenstufe 1 um neun Cent auf 1,40 Euro. In der Stufe 2 steigt die Gebühr von 0,87 Euro auf 0,93 Euro im kommenden Jahr. In der Prioritätenstufe 3 wird die Räumgebühr um drei Cent teurer und steigt auf 47 Cent pro Frontmeter.
Außerdem empfahlen die Politiker die Erhöhung der Gebühr für den Krankentransport von 232 auf 266 Euro und für den Rettungswagen von 544 auf 548 Euro.
Der Finanz- und Hauptausschuss stimmt am kommenden Mittwoch, 12. Dezember, noch noch über die Gebührensteigerung für die Entwässerung ab. Der Entwurf der Verwaltung sieht vor, die Schmutzwassergebühr um sechs Cent pro Kubikmeter auf 1,85 Euro anzuheben (+3,4 Prozent). Die Niederschlagswassergebühr für Grundstücksflächen soll je angefangenen Quadratmeter bebaute (beziehungsweise überbaute) und/oder befestigte Grundstücksfläche im kommenden Jahr auf 0,82 Euro ansteigen (+1,2 Prozent).

Autor:

Dirk-R. Heuer aus Hilden

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