Schulunterricht nach den Weihnachtsferien
Präsenzunterricht wird für alle Schülerinnen und Schüler ausgesetzt

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer | Foto: land.nrw
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Der Präsenzunterricht wird an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen bis Ende Januar ausgesetzt. Im Einzelfall findet eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis sechs statt.

Nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 5. Januar zusammen mit der Bundesregierung, hat Schulministerin Yvonne Gebauer die konkrete Umsetzung für den Schulbereich in NRW erläutert und erklärte dazu: ,,Angesichts der kritischen Infektionslage in ganz Deutschland braucht es weiterhin entschlossenes Handeln in allen Lebensbereichen, um die Pandemie in diesem Winter zurückzudrängen. Auch unsere Schulen müssen dazu einen weiteren Beitrag leisten."

Die neuen Regeln für den Unterricht in NRW:

  • Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
  • In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht ab Montag 11. Januar, für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
  • Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar stattfindet.
  • Alle Schulen bieten ab Montag 11. Januar, ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nicht zu Hause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regelhafter Unterricht statt. Die Betreuungsangebote dienen dazu, jenen Schülerinnen und Schüler, die beim Distanzlernen im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Alle Eltern sind jedoch aufgerufen, ihre Kinder, soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
  • Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben. Eventuelle Ausnahmen: Jahrgangsstufen Q1 und Q2 sowie in den Abschlussklassen der Berufskollegs.

Grundlagen des Distanzunterrichts
Die Einrichtung des Distanzunterrichts erfolgt auf der Grundlage der Distanzlernverordnung, die die Landesregierung bereits im Sommer 2020 als bislang einziges Bundesland auf den Weg gebracht hat. Wie das Ministerium weiter mitteilt, wurden die Schulen bereits vor Monaten mit der Handreichung zum Distanzunterricht mit umfassenden pädagogisch-didaktischen Hinweisen ausgestattet. Weitere Unterstützung erhielten die Schulen durch die Sofortausstattungsprogramme der Landesregierung für digitale Endgeräte, die seit Juli 2020 zur Verfügung stehen.

,,Sollte es in den kommenden Wochen zu Lockerungen kommen, dann ist es für mich und die gesamte Landesregierung völlig klar, dass die Schulen von Anfang an dabei sind", so Ministerin Gebauer.

Autor:

Horst-Peter Nauen aus Hilden

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