Eingeparkter Rentner konnte nicht mehr durch die Beifahrertür einsteigen
Ausparkmanöver vom Beifahrersitz aus scheiterte

Rentner entschied sich, den Motor des Smarts zu starten und den Automatikwagen vom Beifahrersitz über die Mittelkonsole hinweg zu bedienen und  rückwärts auszuparken.  | Foto: Polizei Mettmann
  • Rentner entschied sich, den Motor des Smarts zu starten und den Automatikwagen vom Beifahrersitz über die Mittelkonsole hinweg zu bedienen und rückwärts auszuparken.
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Ein ungewöhnlicher Verkehrsunfall ereignete sich am Donnerstagmorgen, 4. Juli,  auf einem Parkplatz an der Straße Auf dem Sändchen in Langenfeld. Dort hatte ein Langenfelder am Morgen seinen weißen PKW Smart Fortwo in einer von mehreren Parklücken vor einer Hausfront geparkt.

Als er nur kurze Zeit später, nach persönlichen Erledigungen, gegen 09.45 Uhr zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, stand unmittelbar neben der Fahrertür seines Fahrzeugs ein fremder PKW so eng geparkt, dass der Senior von dieser Seite nicht in seinen Smart einsteigen konnte.

Ausparkmanöver vom Beifahrersitz

Darum stieg der Senior durch die Beifahrertür in seinen Kleinwagen ein. Weil er aber von dort den Fahrerplatz auch nur unter großen Schwierigkeiten erreichen konnte, entschied sich der Rentner den Motor des Smarts zu starten und den Automatikwagen, vom Beifahrersitz, über die Mittelkonsole hinweg bedient, rückwärts aus der Parklücke zu lenken. Hierbei verlor er aber sofort die Kontrolle über das Fahrzeug, als der Wagen, beim Gas geben mit dem linken Fuß, unerwartet stark beschleunigte. Mit immer noch geöffneter Beifahrertüre und zuvor bereits eingeschlagener Lenkung fuhr der Smart in einem engen Halbkreis rückwärts, bevor er mit großer Wucht in zwei geparkte andere Fahrzeuge prallte und dadurch zum Stillstand kam.

Hoher Sachschaden

Trotz der schweren Kollision, bei welcher die geöffnete Beifahrertüre des Smarts stark verbeult und verbogen wurde, blieb der Smart-Fahrer zum Glück dennoch unverletzt. An dem fünf Jahre alten Smart und den zwei angefahren Fahrzeugen entstand jedoch ein geschätzter Gesamtsachschaden in Höhe von mindestens 8.000 Euro.

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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