Spielplätze und Freizeitpark in Langenfeld geöffnet
Der Weg in die Normalität

Ein Stück mehr Normalität: Neben den Spielplätzen ist ab Donnerstag, 7. Mai, auch der Freizeitpark wieder geöffnet. Hier freut sich auch der "Wipp-"Hai von den Kindern bespielt zu werden. | Foto: Foto: Michael de Clerque
  • Ein Stück mehr Normalität: Neben den Spielplätzen ist ab Donnerstag, 7. Mai, auch der Freizeitpark wieder geöffnet. Hier freut sich auch der "Wipp-"Hai von den Kindern bespielt zu werden.
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Die am vergangenen Donnerstag angekündigten weiteren Lockerungen des Landes Nordrhein-Westfalen wirken sich in der kommenden Woche auch auf das öffentliche Leben in Langenfeld aus. Die Stadtverwaltung setzt die verpflichtenden Vorgaben des Landes NRW um.

Mit den weiteren Lockerungen sind ab, Donnerstag, 7. Mai, in Langenfeld die Spielplätze wieder geöffnet. Dafür werden an den Spielplätzen die Beschilderungen aufgestellt, die auf die von Begleitpersonen einzuhaltenden Abstandsregelungen (1,5 Meter) hinweisen. Kinder sind von dieser Regelung ausgeschlossen.  „Die verantwortungsvolle und rücksichtsvolle Nutzung der Spielplätze liegt in der Verantwortung der Eltern“, baut Bürgermeister Frank Schneider auf die Weitsicht in der Nutzung dieser neuen Freiheiten.
Spielplätze dürfen nur von Kindern bis 14 Jahren genutzt werden. Während des Schulbetriebs sind die Spielplätze auf den Schulhöfen nicht für die private Nutzung erlaubt. Bolzplätze, die an Spielplätze angrenzen, bleiben weiterhin geschlossen, da der Sportbetrieb vom Land NRW aktuell weiterhin untersagt ist.
Positive Resonanz dürfte bei vielen Langenfeldern die Öffnung des Freizeitparks Langfort hervorrufen, der seine Pforten ebenfalls ab Donnerstag, 7. Mai, öffnet.
Auch hier sind die Sportplätze (Volleyball, Basketball und Rollhockeyfeld) im Zuge des geltenden Verbots des Landes NRW weiterhin gesperrt. Alle anderen Bereiche dürfen wieder genutzt werden, sofern auf den Wiesenflächen ebenfalls kein Vereins- oder Mannschaftssport ausgeübt wird.
Gegen ein kontaktloses Ballspiel einzelner Kinder oder eine Joggingrunde im Park unter Einhaltung der Abstandsregeln von 1,50 Metern ist grundsätzlich nichts einzuwenden.
Auf allen freigegebenen Spielplätzen und im Freizeitpark gilt weiterhin das allgemeine Ansammlungsverbot von mehr als zwei Personen aus verschiedenen Haushalten.
Die Langenfelder Hundehalter dürfen ab dem 7. Mai mit ihren Vierbeinern wieder die städtischen Hundewiesen aufsuchen, die für die ausschließlich private Nutzung ebenfalls wieder freigegeben werden. Kurse von Hundeschulen sind weiterhin nicht zugelassen.

Autor:

Corinna Rath aus Hilden

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