Windkraftanlagen in Langenfeld/Berghausen

Standorte für Windkraftanlagen in Langenfeld
- Diskussion um den Standort Berghausen-

Windkraftanlagen gehören zu den sogenannten "privilegierten Bauvorhaben". Die Stadt hat nur beschränkte Möglichkeiten, auf den Bauantrag eines Investors zu reagieren. Eine Verhinderungsplanung darf es nicht geben.

Privilegierte Verfahren, wie z. B auch die Auskiesung von Flächen, sollen dem Gemeinwohl dienen und sind von einer Stadt kaum zu verhindern! Die Stadt Langenfeld hat mit der Fläche in Fuhrkamp, die heute Landschaftspark bzw. Gewerbegebiet ist, eigene Erfahrungen gemacht.

Die Stadt hat durch Ratsbeschluss Vorratsflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Dies stellt eine positive Standortzuweisung dar. Bereits vor 10 Jahren wurde die Konzentrationszone für Windkraftanlagen in Reusrath beschlossen.

Die Ausweisung einer Konzentrationszone in Reusrath und eine Veränderungssperre, um durch "Gestaltungsvorgaben" ( Abstand von Wohnbebauung, Höhe usw.) Einfluss auf das weitere Geschehen zu nehmen, waren und sind die wenigen Maßnahmen, die eine Stadt ergreifen kann, um den dramatischen Eingriff in das Landschaftsbild an anderer Stelle zu begrenzen.

Im Falle einer Genehmigung durch die Bezirksregierung nach sorgfältiger Prüfung aller Aspekte wird es sehr schwer werden, einem möglichen Investor Baurecht für eine Windkraftanlage zu verwehren.

• Offenbar ist die Prüfung der Genehmigungsbehörde noch nicht beendet?

Autor:

Rolf D. Gassen aus Langenfeld (Rheinland)

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