Keine Warenausgabe ohne Maske
Vorgezogener Wochenmarkt in Langenfeld

Bedingt durch den Feitertag wird der Langenfelder Freitags-Wochenmarkt auf Donnerstag, 30. April, 8 bis 16 Uhr, vorgezogen.  | Foto: Michael de Clerquw
  • Bedingt durch den Feitertag wird der Langenfelder Freitags-Wochenmarkt auf Donnerstag, 30. April, 8 bis 16 Uhr, vorgezogen.
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Bedingt durch den „Tag der Arbeit“ als gesetzlichem Feiertag am Freitag, 1. Mai, wird der Freitags-Wochenmarkt auf Donnerstag, 30. April, 8 bis 16 Uhr, vorgezogen.

Der nächste Wochenmarkt findet dann wie gewohnt am Dienstag, 5. Mai, von 8 bis 13 Uhr statt. Seit dem 28. April gilt auch auf dem Wochenmarkt die vom Land NRW erlassene Maskenpflicht.

Schutz ist Pflicht

Mund und Nase müssen beim Besuch des Wochenmarktes mit einer sogenannten Alltagsmaske, mindestens aber mit einem eng anliegenden Schal oder einem Tuch abgedeckt sein. Das gilt auch, wenn man den Wochenmarkt nur überqueren möchte, ohne etwas zu kaufen.

Keine Waren ohne Maske

„Die Marktbeschicker sind gehalten, an Personen ohne Maske keine Waren abzugeben, um die Verpflichtung wirksam durchzusetzen“, sagt Christian Benzrath, Referatsleiter Recht und Ordnung der Stadt Langenfeld, der darauf hinweist, dass seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt überprüfen werden. Ferner bittet Benzrath ausdrücklich darum, Fahrräder an den Zugängen abzustellen und das Fahrrad nicht durch den Markt mitzuführen.

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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