"Aktionsbündnis ländlicher Raum"

Volles Haus: 120 Bürgerinnen und Bürger folgten im Wildwald einem spannenden Wortwechsel über das geplante Landesnaturschutzgesetz. | Foto: Aktionsbündnis ländlicher Raum
  • Volles Haus: 120 Bürgerinnen und Bürger folgten im Wildwald einem spannenden Wortwechsel über das geplante Landesnaturschutzgesetz.
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Was ein Landwirt oder ein Waldbauer auf seinen Flächen tun und lassen darf, steht nur noch sehr begrenzt in seinem Ermessen.

Kreis. Schutzkategorien, Landschaftsplanung oder Verordnungen: Schon jetzt ergeben sich für die Betriebe ein umfangreiches Regelwerk mit oft empfindliche Einschränkungen. Zu viele, wie auch die Vertreter der meist kleineren Familienunternehmen aus Wickede, Arnsberg und Menden finden. Im Rahmen einer vom „Aktionsbündnis ländlicher Raum“ organisierten Podiumsdiskussion machten die Betroffenen im Wildwald ihrer Verärgerung Luft.
Der Hintergrund: Die rot-grüne Landesregierung plant mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz, das im Sommer beschlossen werden soll, deutliche Verschärfung der bestehenden Regelungen. Denn, so machte es Norwich Rüße als Sprecher der Grünen im Umweltausschuss des Landtags deutlich, sonst drohe eine dramatische Verschlechterung der Artenvielfalt in Nordrhein-Westfalen. Dem müsse entgegen gewirkt werden, andernfalls würde die ‚Festplatte der Evolution‘ gelöscht.

Verschlechterung der Artenvielfalt

Fachlich nicht richtig, kontern dagegen die Vertreter der 17 Nutzerverbände. Zwar sei es richtig, dass die Artenvielfalt ein Problem darstelle. Ein Problem, dem man sich durchaus gemeinsam stellen wolle. Allerdings habe das nur begrenzt mit der Landwirtschaft und so gut wie gar nicht mit der Forstwirtschaft zu tun. Es handele sich auch nur teilweise um einen Rückgang der Arten, vielmehr sei eine klimabedingte Verschiebung festzustellen. Denn auch neue Arten seien in NRW festgestellt worden. Durch das neue Gesetz drohe hingegen mehr Bürokratie, weniger Betriebseinkommen und in dessen Folge ein vermehrtes Höfesterben.
Hauptstreitpunkt ist und bleibt die Frage, in welchem Umfang die Politik grundsätzlich in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen darf. Während die betroffenen Grundstückseigentümer auf dem Standpunkt stehen, die zahlreichen Eingriffe und Beschränkungen der rot-grünen Landesregierung würden zumindest in ihrer Summe dazu führen, dass das Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 des Grundgesetzes schrittweise und aus in Wahrheit aus ideologischen Gründen ausgehölt worden sei, argumentieren insbesondere die SPD und die Grünen mit der sogenannten Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Danach hat der ein Eigentümer eines Grundstücks bestimmte Belastungen schlichtweg zu dulden.

Autor:

Uwe Petzold aus Dortmund-Süd

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