Gefahr durch Legionellen
Sportstätten müssen nach Pause gut gecheckt werden

Bevor Sportstätten und Beherbergungsbetriebe nach dem Lockdown wieder öffnen, sollten die Trinkwasseranlagen gut durchgespült werden. Foto: Ulla Erkens/Märkischer Kreis
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Märkischer Kreis. Steigende Impfraten und sinkende Inzidenzwerte lassen die Hoffnung auf baldige Lockerungen wachsen. Was Sportstätten und Beherbergungsbetriebe mit Blick auf ihre Trinkwasseranlagen vor einer möglichen Öffnung beachten müssen, erklärt Christian Ternette vom Gesundheitsamt des Märkischen Kreises Sporthallen, Hotels, Schwimmbäder, Fitnessstudios. Diese und andere Einrichtungen wurden in den letzten Monaten nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt. Die Trinkwasseranlagen standen weitgehend still.

Das Gesundheitsamt des Märkischen Kreises sieht darin eine Gefahr: Lange nicht genutzte Trinkwasseranlagen bergen das Risiko einer Verkeimung insbesondere durch Legionellen. Dieser Legionellenbefall betrifft meist das Warmwassersystem, kann aber auch im Kaltwassersystem stattfinden. "Legionellen können schwerste Lungenentzündungen verursachen", warnt Christian Ternette, Sachgebietsleiter Infektionsschutz und Trinkwasser. Risikofaktor ist nicht nur eine Immunsuppression oder schwere Grunderkrankungen. Bereits mittleres Lebensalter, männliches Geschlecht und Rauchen sind ein relevantes Risikoprofil für einen schweren Verlauf. Die meisten Legionelleninfektionen bleiben allerdings unentdeckt, weil sie wie eine Sommergrippe (sog. Pontiac Fieber) verlaufen, und nicht als Legionelleninfektionsverdacht erfasst und abgeklärt werden.
Um Legionellen zu vermeiden, gibt es ein probates Mittel: das Einhalten eines festen Spülplans. "Ziel des Spülplans ist eine Wasserentnahme an jeder Entnahmestelle mindestens alle drei Tage", erklärt Ternette.

Betreiber von Beherbergungseinrichtungen und Sportstätten sollten – neben vielen anderen Aspekten – auch den einwandfreien Betrieb der Trinkwasseranlage in ihren Gebäuden sicherstellen und im Vorfeld der Wiedereröffnung die erforderlichen technischen Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos beachten.

Doch was ist zu tun, wenn beispielsweise eine Sporthalle nach monatelangem Lockdown wieder in Betrieb geht und der Spülplan nicht eingehalten wurde? "Die erste Spülung nach längerer Stagnation insbesondere in Bereichen mit Verneblung wie Duschen sollte mit einer FFP2 Maske durchgeführt werden. Es kann die gleiche Maske wie zum Schutz vor dem Coronavirus Verwendung finden", rät Ternette.

Es sollte mindestens bis zur Temperaturkonstanz gespült werden. Das heißt, das Warmwasser wird nach weiterem Ablauf nicht mehr wärmer, das Kaltwasser nicht mehr kälter. Wenige Minuten pro Entnahmestelle reichen in der Regel aus, so der Mediziner. Eine weitergehende Spüldauer ist nicht deutlich effektiver. Stattdessen ist eine ergänzende Spülung an ein oder zwei Folgetagen sinnvoller. Bei den Spülmaßnahmen darf auch die Rückspülung oder Wartung des Hausanschlussfilters nicht vergessen werden.

Durch Korrosionsprozesse entstandenes braunes (Stahlrohre) oder grünes/bläuliches (Kupferrohre) Wasser muss bis zum klaren Ablauf freigespült werden. Hilfreich ist die Betrachtung einer Ablaufprobe in einem Wasserglas auf sichtbare Partikel. Gleichzeitig sollten alle Strahlregler (Perlatoren) und Duschköpfe inspiziert und wenn nötig entkalkt werden.

Legionellen sind übrigens nur über die Inhalation von Aerosolen gefährlich, getrunkenes legionellenhaltiges Wasser verursacht keine Legionelleninfektion. Aber die Spülmaßnahmen zum Legionellenschutz und die Reinigung von Strahlreglern und Duschköpfen schützen auch vor anderen krankmachenden Keimen im Trinkwasser.

Entscheidend für den sicheren Betrieb einer zentralen Warmwasserversorgung sind die Betriebstemperaturen. "Eine nach Trinkwasserverordnung mit einer Untersuchungspflicht auf Legionellen belegte Anlage muss eine ausgangsseitige Temperatur von mindestens 60°C gewährleisten. Rücklaufseitig dürfen 55°C nicht unterschritten werden", weiß der Arzt. Sollten bei diesen Großanlagen Zweifel an diesen Temperaturbereichen bestehen, ist die Anlageneinstellung und die Zirkulationspumpe zu überprüfen.

Bei Großanlagen, die lange ohne Spülplan geschlossen waren, bietet es sich an, sie nach Abschluss der Spülmaßnahmen aber vor Aufnahme des Betriebs zu beproben.

Autor:

Lokalkompass Menden-Fröndenberg-Balve-Wickede aus Menden (Sauerland)

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