Zur Umsetzung des Kontaktverbotes
Straf- und Bußgeldkatalog

Um das Coronavirus einzudämmen, wurde ein Kontaktverbot erlassen.  | Foto: Pixabay Grafik Sikora
  • Um das Coronavirus einzudämmen, wurde ein Kontaktverbot erlassen.
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Zur Umsetzung des Kontaktverbotes ist auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ein Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht worden. Das teilt die Pressestelle der Polizei Märkischer Kreis mit.

Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören zum Beispiel Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit (250 Euro Bußgeld). Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen, aber weniger als 10 Personen, in der Öffentlichkeit, muss jede Person 200 Euro Bußgeld bezahlen. Wer gegen ein Besuchsverbot, zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus verstößt, muss 200 Euro Bußgeld bezahlen.

Sätze gelten für den Erstverstoß

Die Sätze gelten für einen Erstverstoß. In besonders schweren Fällen werden sie verdoppelt. Bei Wiederholungsfällen können bis zu 25.000 Euro Bußgeld verhangen werden.

Autor:

Uwe Petzold aus Dortmund-Süd

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