Umtauschpflicht für Führerscheine
Weitere Geburtsjahrgänge an der Reihe

Die zweite Stufe des Führerscheinpflichtumtausches ist angelaufen. Bekanntlich müssen die grauen oder rosa Führerscheine getauscht werden. | Foto: Märkischer Kreis
  • Die zweite Stufe des Führerscheinpflichtumtausches ist angelaufen. Bekanntlich müssen die grauen oder rosa Führerscheine getauscht werden.
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Die ersten Stufen des Führerscheinpflichtumtausches laufen auf vollen Touren. Bekanntlich müssen die rosa, grauen oder DDR-Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964 getauscht werden. Dieser Pflicht sind bereits viele gefolgt.

In der ersten Stufe des Führerscheinpflichtumtausches wurden im Märkischen Kreis etwa 13.500 Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 in einen EU-Kartenführerschein getauscht. Der Gesetzgeber verlängerte die dafür vorgesehene Frist auf den 19. Juli. Bis dahin sollten nunmehr alle Betroffenen ihre alten „Lappen“ getauscht haben.

Zeitgleich läuft für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 bereits die nächste Stufe an. Auch sie sollen die grauen, rosa oder DDR-Führerscheine tauschen, die bis zum 19. Januar 2023 gelten. Der Märkische Kreis bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1953 bis 1964, ihren alten Führerschein möglichst rechtzeitig umzutauschen.

Wichtig ist der Hinweis, dass das Dokument (Führerschein) zwar ungültig werden kann, die Fahrerlaubnisklassen aber weiter Bestand haben und somit auch weiter gefahren werden darf. Ein Verstoß durch einen nicht rechtzeitig vorgenommenen Umtausch stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Hinweis
Anträge können in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises in Iserlohn oder Lüdenscheid gestellt werden. Dabei sind folgende Unterlagen mitzubringen: bisheriger Führerschein, gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles, höchstens 12 Monate altes, biometrisches Lichtbild. Die Gebühr beträgt 30,40 Euro. Der neue Kartenführerschein wird dann direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt.

Ist der bisherige Führerschein nicht im Märkischen Kreis oder seinen Rechtsvorgängern ausgegeben worden, muss von der ausstellenden Behörde zuvor eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ angefordert werden – nur im dortigen Verzeichnis sind die Führerscheindaten gespeichert.

Für den Besuch im Bürgerbüro muss vorab ein Termin vereinbart werden. Termine können unter Tel. 02351/ 966 60 oder online unter https://terminvergabe.maerkischer-kreis.de/ gebucht werden.

Autor:

Lokalkompass Menden-Fröndenberg-Balve-Wickede aus Menden (Sauerland)

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