Stadtspiegel-Kolumne von Seite 1: "Vorteile beim Datenschutz"

"Ich weiß, dass ich nichts weiß." Diese antike Weisheit ist im digitalen Zeitalter aktueller denn je!
Glauben Sie nicht? Ja, dann fragen Sie mal jemanden nach der neuen "Europäischen Datenschutz-Grundverordnung" (EU-DSGVO). Die ist von vielen bislang vollkommen unbeachtet, tritt aber nichtsdestotrotz Ende dieser Woche in Kraft und stiftet reichlich Verwirrung, selbst bei Experten.
(Die EU-DSGVO ist übrigens auch der Grund, weshalb Sie plötzlich so viele E-Mails bekommen, die Sie auffordern, Newsletter oder AGBs neu zu bestätigen.)

Nun ist das Schützen von Daten ja an sich eine gute, aber eben auch sehr, sehr schwierige Sache. Der Mensch ist von Grund auf "analog" (man denke an die Keule des Neanderthalers - eben "handfest", nicht "virtuell"), er wird aber immer mehr "digitalisiert".

Wer ein Foto mit, sagen wir, dem Handy knipst, der speichert nicht nur die Abbilder der fotografierten Leute (die "Gesichtserkennung" lässt schön grüßen), sondern auch noch diverse Aufnahmedaten ab. Und schon haben wir einen hübschen "Daten-Cocktail" zusammengemixt, der manchem bitter aufstoßen dürfte.

Um dessen Auswertung und Missbrauch einzuschränken, macht die EU-DSGVO also durchaus Sinn.
Und aus meiner - beruflichen - Sicht ebenfalls.
Hier sehe ich nämlich große Unterschiede, WER in der Öffentlichkeit Bilder schießt. Journalisten lassen, wenn sie nicht gerade "Paparazzi" heißen, eine gewisse Sorgfaltspflicht walten: Sie beachten zum Beispiel das "Recht am eigenen Bild". Ihre berufliche Tätigkeit darf auch durch EU-Regeln nicht eingeschränkt oder behindert werden.
Viele User dagegen knipsen wild drauflos und posten diese Fotos dann unerlaubt auf Social-Media-Plattformen.

Um das - und mehr - einzuschränken, machen europaweite Vorschriften und harte Bußgelder durchaus Sinn!

Autor:

Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland)

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