Landrat Thomas Gemke kandidiert bereits 2014

Landrat Thomas Gemke. Foto: pmk

Folgenden Bericht hat uns das Presseamt des Märkischen Kreises mit Sperrfrist (7. November, 17 Uhr) zur Verfügung gestellt. Thomas Gemke, dessen Amtszeit als Landrat eigentlich erst 2015 endet, stellt sich bereit im nächsten Jahr wieder zur Wahl!

Hier der Text des Märkischen Kreises:

Landrat Thomas Gemke tritt bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 wieder an und bewirbt sich erneut um das Amt des Landrats. Das teilte Gemke im Rahmen der Kreistagssitzung am Donnerstag, 7. November 2013, den Kreispolitikern mit. „Ich möchte damit den Weg freimachen für eine gemeinsame Wahl von Kreistag und Landrat“, so Thomas Gemke. Die vergangenen Jahre hätten ihm viel Freude bereitet.

Der Kontakt mit den Menschen in unserem schönen Kreis hat mir einmal mehr gezeigt, dass sie es verdient haben, sich mit aller Kraft für sie einzusetzen“, erklärte der Landrat. Die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der politischen Fraktionen, in den Fachausschüssen sowie im Kreistag sei geprägt gewesen von gegenseitigem Respekt sowie einem gemeinsamen Miteinander für den Märkischen Kreis - auch wenn man nicht in jedem Einzelfall einer Meinung sein konnte. „Die lebendige Diskussion gehört zu unserem demokratischen Gemeinwesen.“

Mit dem am 27. April 2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie wird bekanntlich die 2007 eingeführte Entkoppelung der Wahl von Landräten/Bürgermeistern und kommunalen Vertretungen wieder rückgängig gemacht. Landeseinheitlich sollen diese beiden Wahlen im Jahr 2020 wieder gemeinsam stattfinden.

Thomas Gemke: „Um eine gemeinsame, zeitgleiche Wahl auch schon bei der Kommunalwahl im Mai 2014 zu ermöglichen, können durch dieses Gesetz Landräte und Bürgermeister, deren Amtszeit eigentlich erst am 20. Oktober 2015 endet, ihr Amt vorzeitigniederlegen und bereits zum Wahltermin der Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte im Jahr 2014 zur Wiederwahl antreten. Ich beabsichtige, von dieser Option zur Stärkung der kommunalen Demokratie Gebrauch zu machen und mit der Kommunalwahl auch die Wahl des Landrates zu verbinden.“

Dafür sprechen aus Sicht von Landrat Thomas Gemkemehrere Gründe: Kreistag und Landrat bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, was auch in einer zeit¬gleichen Wahl zum Ausdruck kommen sollte. Zugleich werden damit mehrere auseinanderfallende Wahltermine und dadurch bedingte höhere Kosten vermieden. Zudem werde durch die Zusammenlegung des Wahltermins von Europa- und Kommunalwahl mit der Wahl des Landrates eine höhere Wahlbeteiligung gewährleistet als bei einer Einzelwahl des Landrates.

Die Wahlperiode des 2014 gewählten Kreistages wie auch die des zeitgleich gewählten Landrates endet dann gemeinsam am 31. Oktober 2020.

Autor:

Lokalkompass Menden aus Menden (Sauerland)

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