KKV: Ärzte sollen Leben retten und nicht beenden – Mensch ist nicht Herr über Leben und Tod

„Wie vier Hochschullehrer, darunter ein Palliativmediziner und Medizinethiker, auf die Idee kommen, dass ausgerechnet Ärzte straffrei Beihilfe zum Selbstmord betreiben können, bleibt wohl das Geheimnis der Betroffenen.“ Mit diesen Worten kritisiert Bernd-M. Wehner, Monheimer Bundesvorsitzender des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, den vorgestellten Gesetzentwurf der Wissenschaftler. Auch wenn die Bedingungen hierfür scheinbar klar geregelt und eng begrenzt seien, wäre damit ein Dammbruch mit ungeahnten Auswirkungen eingeleitet. Man könne sich leicht ausmalen, welche Eigendynamik ein solches Gesetz hätte. Zum einen seien die Einschränkungen so unbestimmt, dass sie bei Bedarf auch großzügig ausgelegt werden könnten und zum anderen sei es dann nur noch eine Frage der Zeit, dass die Suizidbeihilfe zum Regelangebot eines Arztes gehöre. „Wie sollen künftig schwerkranke Patienten noch Vertrauen in Ärzte haben“, so Wehner weiter, „wenn sie befürchten müssen, dass diese auch fallweise bereit sind, Beihilfe zum Suizid zu leisten?“ Abgesehen davon würde der Druck auf Schwerstkranke zunehmen, zu begründen, warum sie nicht mit Hilfe des Arztes ihrem Leben besser ein Ende setzen sollten, um somit der Allgemeinheit nicht mehr „zur Last zu fallen“.

Ärzte sind Helfer zum Leben und keine Techniker des Todes

Von daher begrüßt der KKV ausdrücklich die Stellungnahme des Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, der es ablehnt, ein Verbot des ärztlich assistierten Suizids in die Musterberufsordnung aufzunehmen. Seiner Aussage „Wir sind nicht Techniker des Todes, sondern Helfer zum Leben“ sei deshalb vorbehaltlos zuzustimmen. „Allein, dass eine solche Diskussion in einem hochzivilisierten Land wie Deutschland – nach den schrecklichen Erfahrungen unter dem Nazi-Regime – ernsthaft geführt wird, zeigt in erschreckendem Maße auf welchem abschüssigem Weg wir uns mittlerweile befinden“, so der KKV-Bundesvorsitzende. Vielleicht sollte man heute an jeder Arztpraxis den „Eid des Hippokrates“ gut sichtbar anbringen, der da lautet: "Nie werde ich jemanden, auch auf Verlangen nicht, ein tödlich wirkendes Gift geben und auch keinen Rat dazu erteilen; gleichermaßen werde ich keiner Frau ein fruchtabtreibendes Mittel geben: heilig und fromm werde ich mein Leben bewahren und meine Kunst." Damit würden alle Beteiligten augenfällig daran erinnert, was die Aufgabe des Arztes ist.

Eine aktive Sterbehilfe widerspreche im Übrigen nicht nur dem christlichen Menschenbild, sie sei auch ein weiterer Schritt auf dem Weg, menschliches Leben der Beliebigkeit anheim zu stellen, so Wehner weiter. Abgesehen davon, dass damit der Willkür Tür und Tor geöffnet würde, zeigten solche Überlegungen, wohin eine Gesellschaft gerate, wenn sie sich anmaße, Herr über Leben und Tod zu sein und damit immer mehr Gott aus dem Spiel lasse. In Würde sterben, könne deshalb nie bedeuten, dass man sich selbst umbringe.

Zu Recht habe Papst Franziskus in seinem Apostolischen Schreiben Evangelii Gaudium (EG) darauf hingewiesen, „dass ein menschliches Wesen immer etwas Heiliges und Unantastbares ist, in jeder Situation und jeder Phase seiner Entwicklung. Es trägt seine Daseinsberechtigung in sich selbst und ist nie ein Mittel, um andere Schwierigkeiten zu lösen. Wenn diese Überzeugung hinfällig wird, bleiben keine festen und dauerhaften Grundlagen für die Verteidigung der Menschenrechte; diese wären dann immer den zufälligen Nützlichkeiten der jeweiligen Machthaber unterworfen (EG 213).“

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 90 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923-0.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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