KKV kritisiert Gesetzentwurf zum Verbot der Sterbehilfe

Betreuung bis zum Tod und nicht Beförderung in den Tod muss das Ziel sein

„Echte Liebe und wirkliches Mitgefühl mit seinem Mitmenschen zeigen sich nicht darin, dass man jemandem dabei unterstützt, sich umzubringen. Gefragt ist vielmehr eine liebevolle Betreuung bis zum Tod und nicht die Beförderung in den Tod. Dies ist der Schlüssel für eine humane Gesellschaft.“ Mit diesen Worten plädiert Bernd-M. Wehner, Monheimer Bundesvorsitzender des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, für einen uneingeschränkten Schutz des Lebens auch am Lebensende. Deshalb lehne man auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab, der lediglich die kommerzielle Suizidbeihilfe unter Strafe stellen will. Abgesehen davon, dass es bisher in Deutschland keine einzige Organisation gebe, die kommerzielle Sterbehilfe anbiete, wäre es nach dem jetzigen Gesetzentwurf erlaubt, dass z.B. ehrenamtlich organisierte Vereine straffrei aktive „Sterbe-Hilfe“ leisten könnten. „Von daher fordern wir vor allem die CDU/CSU-Fraktion auf, dafür zu sorgen, dass dieser Gesetzentwurf vom Tisch kommt.“

Es sei im Übrigen geradezu absurd, die Sterbehilfe mit Solidaritätsgefühlen für den Kranken zu verbinden. Man begebe sich hier auf eine schiefe Ebene, die ganz plötzlich im tiefen Fall enden könne. „Wer will mit Sicherheit erkennen können, dass der ‚Wunsch’ sich selbst zu töten, wirklich aus freiem Willen erfolgt? In der Regel sind es schwere psychische Erkrankungen, die Menschen dazu bewegen, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Leben ist aber ein Geschenk, über das wir weder am Anfang noch am Ende frei verfügen können“, so der KKV-Vorsitzende.

Umgang mit Sterbenden ein Gradmesser für die Humanität

Deshalb könnten auch noch so gutgemeinte Worte wie "jeder Mensch hat das Recht auf einen Tod in Würde" nicht darüber hinwegtäuschen, dass Sterbehilfe zutiefst inhuman sei. Von daher sei es richtig, dass auch in Deutschland Beihilfe zur Selbsttötung strafrechtlich verfolgt werden müsse. Hier dürfe es keine Ausnahmen geben. "Schließlich ist der Umgang mit sterbenden Menschen ein Gradmesser für die Humanität in einer Gesellschaft. Wie wir mit Sterbenden umgehen, zeigt, welchen Stellenwert wir dem menschlichen Leben zubilligen.“

Eine aktive Sterbehilfe widerspreche im Übrigen nicht nur dem christlichen Menschenbild, sie sei auch ein weiterer Schritt auf dem Weg, menschliches Leben der Beliebigkeit anheim zu stellen, so Wehner weiter. Abgesehen davon, dass damit der Willkür Tür und Tor geöffnet würde, zeigten solche Überlegungen, wohin eine Gesellschaft gerate, wenn sie sich anmaße, Herr über Leben und Tod zu sein und damit immer mehr Gott aus dem Spiel lasse. In Würde sterben, könne deshalb nie bedeuten, dass man sich selbst umbringe.

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 90 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923-0.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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