KKV zur Asyl- und Flüchtlingspolitik: „Wir sind alle Ausländer - fast überall“

Zwischen Asylsuchenden und Einwanderern unterscheiden

Im DOCAT, dem neuen Sozialkatechismus der katholischen Kirche, finden wir bedenkenswerte Aussagen zum Problem der Migration. So heißt es beispielsweise unter Ziffer 249: „Oftmals werden auch von europäischen Staaten Migranten abgewehrt und dabei sogar Menschenrechtsverletzungen in Kauf genommen. So ertrinken viele Menschen bei der Überfahrt von Afrika nach Europa, werden nach der Ankunft in menschenunwürdigen Lagern untergebracht und häufig ohne ausreichende Prüfung ihrer Rechtsansprüche wieder zurückgeschickt. Die Menschen sind nach christlicher Auffassung aber nicht nur Bürger eines Landes, sondern immer auch Mitglieder der Menschheitsfamilie. Deshalb ist es eine moralische Pflicht, denen Zuflucht zu gewähren, die in ihrer Heimat Verfolgung ausgesetzt sind oder existentielle Not leiden.“

„Dass man demnach als Christ Menschen in Not helfen muss, ist wohl unstrittig“, so der Monheimer Bundesvorsitzende des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, Bernd-M. Wehner. „Dass auch die Bundesrepublik Deutschland als Staat, dessen politische Grundlagen auf dem christlichen Menschenbild beruhen und er sich demzufolge im Grundgesetz zur Asylgewährung verpflichtet hat, hier gefordert ist, dürfte ebenfalls unstrittig sein.“ Wie heißt es doch so schön: Wir sind alle Ausländer – fast überall.
Eine andere Frage sei jedoch, und hierüber müsse man offen diskutieren dürfen, ohne gleich in eine bestimmte politische Ecke gestellt zu werden, wie man diese Hilfe umsetzen könne und ob es hier ggf. auch Grenzen gäbe. Denn schließlich müsse ein Staat auch darauf achten, dass seine Bürger nicht überfordert und sein Sozialsystem nicht über Gebühr strapaziert würden, so der KKV.

„Natürlich kann Deutschland nicht die gesamte Welt retten“, unterstreicht deshalb Wehner. „Das schaffen wir nicht. Aber als wohlhabendes Land sind wir bisher mit Sicherheit noch nicht durch die Flüchtlinge überfordert gewesen.“ Im Übrigen sei es auch eigenartig, dass viele Gegner der Flüchtlingspolitik auf einmal das christliche Abendland retten wollten, obwohl sie mit dem christlichen Glauben kaum noch was gemein hätten.

Nun sei es relativ einfach, Grundsätze zu formulieren. Schwierig werde es immer dann, wenn man sie konkret umsetzen müsse. Auf die Asyl- und Flüchtlingspolitik bezogen heiße das: „Hier müssen nachvollziehbare Kriterien entwickelt werden, die gewährleisten, dass politisch und religiös Verfolgten schnell und wirksam geholfen wird“, so der KKV-Bundesvorsitzende. Dazu gehöre aber auch, dass ein Missbrauch unserer Gesetze möglichst ausgeschlossen werde und dass Menschen, die straffällig geworden seien oder unser Asylrecht missbrauchten, wieder in ihr Heimatland zurückgeschickt würden.

KKV unterstützt bisherige Maßnahmen der Bundesregierung
Entgegen der vielfachen Meinung, dass die Bundesregierung die Asyl- und Flüchtlingspolitik nicht im Griff habe, erkennt der KKV sehr wohl Fortschritte in diesem Bereich an. Dabei müsse aber immer bewusst bleiben, dass diese Probleme letztlich nur im Einvernehmen mit anderen Staaten – sowohl in der Europäischen Union als auch weltweit – gelöst werden könnten. Wie schwierig das auf globaler Ebene sei, wo die unterschiedlichsten Interessen und nationalen Empfindlichkeiten „unter einen Hut“ gebracht werden müssten, liege auf der Hand. „Tun wir uns doch schon im privaten Bereich schwer, unterschiedliche Interessen auf einen Nenner zu bringen.“

Der KKV begrüßt daher folgende Maßnahmen, die bisher von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurden bzw. noch zu forcieren sind:
1. Der weitgehende Stopp der illegalen Migration über die Türkei dank des entsprechenden Abkommens.
2. Schutz der EU-Außengrenzen durch den Ausbau der Grenzschutzagentur Frontex zu einer richtigen europäischen Grenz- und Küstenpolizei.
3. Entlastung der Länder an den EU-Außengrenzen u.a. durch die Unterstützung Griechenlands und anderer betroffener EU-Länder.
4. Beteiligung Deutschlands an einer Friedenslösung für Syrien.
5. Verbesserung der Verfahrensabläufe durch eine effektivere Arbeitsweise des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
6. Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten wie z.B. die der Westbalkanstaaten
7. Verschärfung des Ausländerrechts in dem Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge bereits nach einer Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe ihren Schutzstatus verlieren.
Zwischen Asylsuchenden und Einwanderern unterscheiden
Neben all diesen Maßnahmen bleibe es aber zwingend notwendig, dass in der Öffentlichkeit – und hier seien die Medien in besonderem Maße gefordert – zwischen Asylsuchenden und Einwanderern unterschieden werde. „Deshalb ist auch dringend erforderlich, dass ein Einwanderungsgesetz geschaffen und verabschiedet wird, in dem klar geregelt ist, wer nach Deutschland kommen darf und wer nicht“, so der KKV-Bundesvorsitzende. Und für diesen Personenkreis müsse klar sein, dass hierfür die Interessen der Bundesrepublik die entscheidenden Kriterien seien. Genauso müsse Menschen, die bei uns Asyl erhielten, klar sein, dass sie die Gesetze des Gastlandes, seine Werte und seine Kultur akzeptieren müssten und nicht umgekehrt.

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 80 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923-0.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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