KKV: Auch für Briefkastenfirmen gelten ethische Grundsätze – Steuerbetrug und Hinterziehung effektiver verhindern

"Unternehmen haben die Aufgaben, die Bedürfnisse der Welt durch die Produktion von Gütern (die wirklich gut sind) und Dienstleistungen (die wirklich dienen) zu befriedigen. Sie sollen ferner gute und produktive Arbeit organisieren, nachhaltigen Wohlstand schaffen und ihn gerecht verteilen.“ Mit diesen Worten beschreibt der Päpstliche Rat für Gerechtigkeit und Frieden in seinem Papier „Zum Unternehmer berufen“ (von 2012, Nr. 38-56) die Aufgaben von Unternehmen. „Ob Briefkastenfirmen diesem Auftrag gerecht werden, darf sicher bezweifelt werden“, so Bernd-M. Wehner, Bundesvorsitzender des Verbands der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV). Natürlich sei das Einrichten einer Briefkastenfirma grundsätzlich nicht strafbar. Aber allzu oft dienten Scheinunternehmen dieser Art dazu, Schwarzgeld, Schmiergeld oder andere legal erworbene Mittel vor den Behörden zu verstecken. Wenn die „Panama-Papers“ von mehr als 200.000 Briefkastenfirmen mit Inhabern bzw. Auftraggebern aus fast allen Ländern der Welt sprächen, dann sei das schon erstaunlich. Letztlich stelle sich für den normalen Bürger, der brav seine Steuern zahle, die Frage, weshalb gründet jemand eine Briefkastenfirma und dann auch noch im Ausland? Jedenfalls falle es schon schwer, dafür grundsätzlich lautere Motive zu unterstellen, so der KKV-Bundesvorsitzende. Natürlich könne und wolle man nicht allen Inhabern solcher Firmen unmoralisches Handeln wie Steuerhinterziehung unterstellen. Auch für sie gelte der Grundsatz, dass sie solange als unschuldig zu gelten haben, bis ihre Schuld erwiesen sei.

„Kirchenkreise in Deutschland forderten aber schon länger die Abschaffung von Briefkastenfirmen, die allein dem Steuerbetrug dienen“, erinnert Prof. Dr. Peter Schallenberg, Sozialethiker und Leiter der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle in Mönchengladbach. So hätten im Februar 2014 die katholische und die evangelische Kirche ein gemeinsames ökumenisches Sozialwort veröffentlicht, das im Kapitel zum Thema Staatsfinanzen „beachtenswerte Vorschläge“ zu dem Anliegen mache, Steuerbetrug und Hinterziehung in Zukunft effektiver zu verhindern, so Schallenberg, der auch Geistlicher Beirat des KKV-Bundesverbandes ist. Vorgeschlagen würden etwa ein automatischer Informationsaustausch steuerrelevanter Daten, die Bekämpfung von Verdunklungsoasen und eine gemeinsame konsolidierte Unternehmensbesteuerung. „Und wenn da das Stichwort Verdunklungsoasen fällt, ist daran gedacht, dass Briefkastenfirmen, die explizit oder leicht das Ziel haben, Steuerhinterziehung zu fördern, auf gesetzlichem Weg einzuschränken bzw. abzuschaffen sind.“

Der KKV appelliert daher an die Inhaber solcher Briefkastenfirmen auch hier die Ethik nicht außer Acht zu lassen. Schließlich wurde in der Finanz- und Wirtschaftskrise die Ethik in der Wirtschaft wieder entdeckt und damit auch der „Ehrbare Kaufmann“. Nicht zuletzt aus diesem Grund verleiht der KKV Bundesverband auch seit einigen Jahren den Ehrenpreis des „Ehrbaren Kaufmanns“. Der ehrbare Kaufmann dürfe aber kein Lippenbekenntnis bleiben, sondern müsse vor allem praktiziert werden.

Man könnte es auch mit Thomas Mann formulieren, der es in seinem Roman "Die Buddenbrooks" so treffend ausgedrückt hat, wenn er den Firmenchef sagen lässt: "Mein Sohn, sei mit Lust bei den Geschäften am Tage, aber mache nur solche, dass wir bei Nacht ruhig schlafen können." „Diese Grundregel fasse eindrucksvoll zusammen, was einen ehrbaren Kaufmann ausmacht“, so der KKV-Bundesvorsitzende.

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 80 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unte, oder unter 0201 87923-0.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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