KKV kritisiert Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu eingetragenen Lebensgemeinschaften

Diskriminierungsvermeidung heißt nicht Förderung durch Privilegierung

Essen/Monheim am Rhein -

"Mit Erstaunen nehmen wir den gestrigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Kenntnis, dass der ‚Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting verfassungswidrig ist’.“ Mit diesen Worten kritisiert der Monheimer Bundesvorsitzende des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, Bernd-M. Wehner, die Entscheidung des BVerfG und unterstützt gleichzeitig die Haltung der Deutschen Bischofskonferenz, die den Wert der Ehe als „Keimzelle der Gesellschaft“ unterstreicht und demzufolge die Gleichbehandlung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften zu Recht ablehnt.

Gleichzeitig weist der katholische Sozialverband darauf hin, dass das BVerfG noch vor Jahren den Begriff „Ehe und Familie“ wie folgt definiert hat: „Ehe ist auch für das Grundgesetz die Vereinigung eines Mannes und einer Frau zu einer grundsätzlich unauflöslichen Lebensgemeinschaft, und Familie ist die umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kindern, … Dieser Ordnungskern der Institute ist für das allgemeine Rechtsgefühl und Rechtsbewusstsein unantastbar“ (BVerfGE 10,59/66). „Wie man bei einer solch klaren Definition, auf die Idee kommen kann, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften de facto mit der Ehe gleichzustellen, bleibt wohl das Geheimnis der Bundesverfassungsrichter“, so Wehner wörtlich. Offenbar solle das klassische Ehebild gegenüber anderen Arten von Partnerschaft seinen rechtlich privilegierten Status einbüßen.

Schließlich seien Ehe und Familie keine Erfindung des Staates, die er somit nach Belieben verändern könne. Deshalb stehe auch dem Staat nicht die Kompetenz zu, Partnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Personen quasi zur Ehe zu erklären. Dies sei auch keine spezifisch katholische Sicht der Ehe, da auch die katholische Kirche ihre moralischen und sozialethischen Lehren traditionell nicht nur aus der Sicht des Evangeliums sehe, sondern immer auch mit Blick auf die Schöpfungsordnung, also die der Natur zugrundeliegenden Sinnzusammenhänge, betonte Wehner.

Natürlich nehme auch der KKV zur Kenntnis, dass die Veränderungen in unserer Gesellschaft und der Wertewandel neue und alternative Lebensformen hervorgebracht hätten, unterstreicht der KKV-Bundesvorsitzende die Haltung des Verbandes. Insofern respektiere er auch das Recht eines jeden Bürgers, diese frei zu wählen. Das gelte auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, die - wie andere gesellschaftliche Minderheiten - vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt werden müssten. Er wehre sich aber gleichzeitig dagegen, dass solche Gemeinschaften immer mehr mit der Ehe gleichgesetzt würden bzw. das besondere Schutzversprechen für Ehe und Familie als Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften diskreditiert würden. „Diskriminierungsvermeidung heißt aber nicht Förderung durch Privilegierung“, so Wehner wörtlich. Mit der gleichen Argumentation könne man dann auch die Polygamie als freie Entscheidung des Einzelnen anerkennen und entsprechend fördern.

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 90 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923 – 0.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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