Die DSGVO und meine Rechte

Viele von uns werden zwischen Mai und Juni  E-Mails erhalten, wo Firmen ihre Informationen über deren Datenschutz versenden und in einigen Fällen wird dazu aufgerufen, in irgend etwas einzuwilligen. Doch geht es Ihnen auch so, dass da Unternehmen dabei sind oder waren, deren Existenz Ihnen bis zum Tag der  Zusendung völlig fremd waren? 

Mir ging es so. Ich bekam  E-Mails von Firmen, die ich nie kannte, und wo ich mich
nicht erinnern kann, mit denen je in einer Beziehung gestanden zu haben. Ein Blick
in die 

DSGVO

(Datenschutz - Grundverordnung ) zeigt, dass es da ein wichtiges
Recht für mich als Bürger gibt: das

Auskunftsrecht.

Mit dem unten stehenden Text schreibe ich die Firmen an und bitte um Auskunft.
Falls jemand möchte, kann er/sie den Mustertext ebenfalls verwenden. 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die unten stehende E-Mail erreichte mich auf meiner persönlichen E-Mail-Adresse.
(Hier dann die eigene E-Mail-Adresse eintragen)  Nach Art. 15 DSGVO habe ich ein Auskunftsrecht über meine personenbezogenen Daten.

Bitte teilen Sie mir daher gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO mit, ob Sie personenbezogene
Daten verarbeiten und geben Sie ggf. Auskunft über diese Daten. Insbesondere möchte
ich Sie bitten, mir die folgenden Informationen mitzuteilen:

Welche Daten über meine Person sind bei Ihnen gespeichert oder werden durch Sie verarbeitet?

Zu welchem Zweck wurden diese Daten verarbeitet?

Welchen Empfängern oder Kategorien von Empfängern wurden meine personen-
bezogenen Daten offen gelegt?

Sofern die personenbezogenen Daten nicht bei mir erhoben wurden, geben Sie mir
bitte alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten.

Falls meine personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale
Organisation übermittelt wurden, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, welche Garantien
gemäß Art. 46 DSGVO vorgesehen sind.

Gemäß Art.15 Abs. 3 DSGVO bitte ich um eine Kopie der personenbezogenen
Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind.

Ich bitte Sie, mir diese Auskunft unverzüglich zu erteilen. Sollte ich binnen eines
Monats nach Versand dieser E-Mail keine Rückmeldung erhalten, werde ich mich
an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Und dann schauen Sie einfach einmal was passiert. Wie man auf Ihr Schreiben
reagiert. Ich freue mich auf viele Antworten/Meinungen von Ihnen und bleiben Sie
mir wohl gesinnt oder gesonnen.

Autor:

Joachim H. Hartung aus Monheim am Rhein

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

3 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.