Kolumne
Landgericht Rheurdt

Ein Landgericht ist im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht. Jeder Landgerichtsbezirk umfasst eines oder mehrere Amtsgerichte, mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Bezirk eines Oberlandesgerichts dar.

Die Landgerichte sind mit einem Präsidenten sowie mit Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern besetzt (§ 59 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes).

Richtern des Landgerichts kann auch gleichzeitig ein weiteres Richteramt am Amtsgericht übertragen werden (§ 59 Absatz 2 GVG). Sie führen dann weiterhin die Dienstbezeichnung „Richter am Landgericht“, auch, wenn sie am Amtsgericht tätig werden.

Es können Richter auf Probe und Richter kraft Auftrags verwendet werden (§ 59 Absatz 3 GVG). Richter auf Probe führen nur die Dienstbezeichnung „Richter“.

Bei den Landgerichten werden Zivil- und Strafkammern gebildet (§ 60 GVG). Die Kammern sind die Spruchkörper des Landgerichts. In Zivilsachen gibt es Zivilkammern und Kammern für Handelssachen, in Strafsachen kleine und große Strafkammern sowie Strafvollstreckungskammern.

In Strafsachen ist das Landgericht erstinstanzlich zuständig, wenn nicht das Amtsgericht oder das Oberlandesgericht zuständig sind. Ab einer Straferwartung von vier Jahren Freiheitsstrafe ist nicht mehr das Amtsgericht zuständig (§ 74 Absatz 1 GVG). In Ausnahmefällen kann es auch bei weniger schwerwiegenden Fällen angerufen werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, wie es beim Fall Hoyzer oder dem Fall Ackermann gegeben war. Außerdem muss es angerufen werden, wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll. Für Mord, Totschlag und andere Taten mit Todesfolge ist es als Schwurgericht zuständig (§ 74 Absatz 2 Satz 1 GVG).

Im Zivilprozess ist das Landgericht grundsätzlich für alle Verfahren mit einem Streitwert von über 5000 Euro zuständig, soweit sie nicht den Amtsgerichten übertragen wurden. Außerdem ist es unabhängig vom Streitwert für alle Klagen zuständig, die Staatshaftungsansprüche und Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen betreffen.
Zweite Instanz

Im Strafprozess ist das Landgericht gem. § 312 StPO als zweite Instanz für Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts (Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts) zuständig. Diese Berufungen werden von den kleinen Strafkammern behandelt. Außerdem ist das Landgericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte als Beschwerdegericht zuständig.

Im Zivilprozess ist das Landgericht als zweite Instanz für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig (§ 72 GVG), sofern nicht – wie etwa in Familiensachen – die Oberlandesgerichte zuständig sind.

Bei den Landgerichten sind die Staatsanwaltschaften eingerichtet.

(fiktiver Teil)

Unhaltbare Zustände beim Landgericht Neukirchen-Vluyn. So berichtet es der Niederrheinische Generalanzeiger.

Und führt aus: "Die örtlichen Richter am Landgericht befinden sich seit mehreren Monaten im Bummelstreik. Sprich: Sie mache Dienst nach Vorschrift."

Der Grund dafür sei einfach: Die Damen und Herren Richter möchten ihr Mißfallen am Standort Neukirchen-Vluyn gegenüber zum Ausdruck bringen. DIe schlechte Bausubstanz, eine unzureichende Ausstattung mit (elektronischem) Büromaterial ("Wir schreiben tatsächlich noch mit Schreibmaschine und Durchschlagpapier!"), fehlende Parkmöglichkeiten und eine unhöfliche, unfreundlcihe sowie aggressive Bevölkerungen wurden als Beispiele genannt. Dies gehe so weit, daß Richter bei mißliebigen Urteilen ausgepfiffen und ausgebuht werden.

Durch das wiederbelebte Amtsgericht wisse man, daß der Standort Rheurdt ruhiger und schöner sei.

(der Justizminister, in Gedanken)

Hmmm. Ich werde mir die Entscheidung einfach machen - ich sehe mir zunächst mal einen Verhandlungstag am Landgericht in Neukirchen-Vluyn an und sage dann, wie es weitergeht.

(nächster Verhandlungstag in Neukirchen-Vluyn)

Richter: Bevor ich die Verhandlung eröffne: Der Herr da hinten auf dem Stuhlreihe an der Wand - wer ist Er?

Besucher: Marvin Mückenpfuhl mein Name - ich bin die interessierte Öffentlichkeit.

Richter: Warum haben Wir Ihn noch nie hier gesehen?

Besucher: Weil ich heute zum ersten Mal hier bin. Ich bin ein neugieriger Mensch. Ich möchte eben wissen, wie Gerichte so arbeiten.

So geht es bei jeder der 7 Verhandlungssitzungen.

(Zeitungsartikel)

Justizminister Stanislaus Fliegenhelm hateine salomonische Entscheidung im Streit mit dem Landgericht Neukirchen-Vluyn getroffen.

Sämtliche "streikenden" Landgerichs-Richter werden mit sofortiger Wirkung nach Bad Berleburg versetzt; im Gegenzug kommen die Landgerichtsrichter aus dem Ort im südlichen Westfalen an den Niederrhein.

Gleichzeitig wird die Außenstelle Rheurdt eingerichtet; es sind ein "Präsident" genannten Au0enstellenleiter sowie ein "Vorsitzender Richter" genannter Rechtsverdreher angesiedelt.

Alle Beteiligten waren zunächst erfreut. Was aber niemand ahnen konnte: Der Vorsitzende hat eine psychische Erkrankung namens "Tick". Stellt jemand einen Antrag, ruft der Vorsitzende erst einmal "Abgelehnt!". Und muß sich dann entschuldigen und erklären, was er wirklich meint.

Was viele Rechtsanwälte in der Anfangszeit weidlich ausnutzten. Sie stellten Anträge, die das genaue Gegenteil dessen beinhalteten, was sie erreichen wollten.

Strafverschärfung? Rechtliche Betreuung = Entmündigung? Sicherheitsverwahrung? Staatshaftung? SIe seien beispielhaft für die vielen Themen genannt, die hier behandelt wurden. "Wir halfen so dem Richter, zu unseren Gunsten zu entscheiden. Er brauchte ja nur noch begründen, warum er zu unseren Gunsten entschieden hate," erzählt Bruno Astmann-Zwiebelzweig, einer der Rechtsanwälte.

Ob der Vorsitzende jemals diese Vorgehensweise durchschaut hat, ist nicht bekannt.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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