Das wird Konsequenzen haben
Autofahrer zeigt Polizei den "Stinkefinger"

Ein Autofahrer zeigte einem Polizisten in Ratingen den "Stinkefinger" - was Folgen für den Münsteraner haben wird (Symbolbild). | Foto: Martin Poche
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Die Folgen nonverbaler Kommunikation muss nun ein 29-jähriger Autofahrer aus Münster tragen, der am Mittwochmorgen (26. August) einem Polizeibeamten, der in Ratingen in einem Zivilfahrzeug unterwegs war, mehrfach den Mittelfinger gezeigt hatte.Der Beamte hatte ihn zuvor durch ein einmaliges Hupen auf ein verkehrsrechtliches Fehlverhalten hingewiesen.

Gegen 9.35 Uhr befuhr der 59-jährige Polizist in einem zivilen Streifenwagen, jedoch mit einem sogenannten "NRW"-Kennzeichen beschildert, die Sohlstättenstraße in Ratingen, als ihm ein vorausfahrender weißer Renault Scenic auffiel. Dieser befuhr in augenscheinlich unsicherer Fahrweise die Sohlstättenstraße in Richtung Kaiserswerther Straße. Der Polizeibeamte konnte während der Fahrt erkennen, dass der Fahrer deutlich gestikulierend Getränke an seine im Fond sitzenden Kinder reichte und hierbei mehrfach mit seinem Fahrzeug die Fahrstreifenbegrenzung überfuhr und auf die Gegenspur kam.

Glücklicherweise befanden sich zu diesem Zeitpunkt keine Fahrzeuge auf dem entgegenkommenden Fahrstreifen, so dass es zu keiner Gefährdung kam.  In der Auffahrt zur Autobahn 44 verlangsamte der Renault-Fahrer unerwartet sein Fahrzeug, so dass der Polizeibeamte sich genötigt sah, den Fahrzeugführer und dessen Beifahrerin durch einmaliges Hupen auf die unsichere Fahrweise aufmerksam zu machen.

Der Fahrer reagierte in höchst unangemessener und beleidigender Art und Weise und zeigte dem 59-Jährigen den ausgestreckten Mittelfinger, den sogenannten "Stinkefinger".  Auf der Autobahn überholte der Beamte den Renault Scenic, um seine Fahrt in Richtung der A 3 fortzusetzten. Als er den Renault passierte, beleidigte der Fahrer erneut den 59-jährigen Beamten, indem er erkennbar emotional aufgebracht wieder den sogenannten "Stinkefinger" ausstreckte. Der Polizeibeamte reagierte prompt und forderte den Fahrer umgehend mittels der polizeilichen Anhaltekelle auf, anzuhalten.

Empfindliche Strafe droht

Die Konsequenzen für den 29-Jährigen:Der Beamte leitete gegen den Münsteraner ein Strafverfahren wegen Beleidigung ein. Sogenannte Aggressionsdelikte im Straßenverkehr können empfindliche Geldstrafen, einen Führerscheinentzug oder eine sogenannte MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung zur Feststellung der Eignung und Fähigkeit, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen) zur Folge haben.

Autor:

Martin Poche aus Düsseldorf

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