Kein Spaß beim Qualmen

Der blaue Dunst könnte bald in der Eckkneipe und auch am Arbeitsplatz in den Pausen der Vergangenheit angehören. Die  Gesetzgeber preschen seit einigen Wochen mit strengeren Nichtrauchergesetzen vor. Foto:  Krusebild
  • Der blaue Dunst könnte bald in der Eckkneipe und auch am Arbeitsplatz in den Pausen der Vergangenheit angehören. Die Gesetzgeber preschen seit einigen Wochen mit strengeren Nichtrauchergesetzen vor. Foto: Krusebild
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In den vergangenen Wochen kam es für Raucher richtig dick. Die NRW-Landesregierung preschte mit einem absoluten Rauchverbot in Kneipen und bei Volksfesten vor. Und auch die EU möchte noch strengere Nichtrauchergesetze auf den Weg bringen.
Geht es nach den Gesetzgebern, dann könnte für Raucher die Luft zukünftig immer dünner werden. Sowohl in der Freizeit, als auch am Arbeitsplatz könnte bald der Griff zur Kippe zu einem Problem werden. Die Landesregierung möchte mit einem neuen Gesetzentwurf nun alle Gastronomie-Betriebe, auch die kleinen Eckkneipen, und Volksfeste rauchfrei machen.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) im Kreis Recklinghausen lehnt es jedoch ab, den Bürgern ein solches absolutes Rauchverbot per Gesetz zu verordnen. Das sei „zu starker Tobak“. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) schieße, so die Gewerkschaft, damit weit übers Ziel hinaus. „Sie setzt die Kneipenlandschaft im Kreis Recklinghausen und damit auch ein Stück Kultur aufs Spiel. Zur Eckkneipe gehören das Bier und die Frikadelle genauso wie die Zigarette“, sagt Yvonne Sachtje.
Die Geschäftsführerin der NGG Gelsenkirchen-Herten befürchtet ein „Kneipensterben“ im Kreis Recklinghausen. Dadurch seien auch Arbeitsplätze in den nordrhein-westfälischen Brauereien, in der Tabakindustrie und der Getränkewirtschaft gefährdet.
Es sei ohne Zweifel wichtig, so Sachtje, etwas für den Nichtraucherschutz zu tun. Dazu gehöre auch der Arbeitsschutz für die Beschäftigten. So sieht die Arbeitsstättenverordnung für alle Beschäftigten einen rauchfreien Arbeitsplatz vor. An bestimmten Arbeitsplätzen herrscht generelles Rauchverbot aus hygienischen Gründen, etwa bei der Nahrungsverarbeitung, oder in Gefahrenbereichen zur Vermeidung von Bränden und Explosionen. Laut dieser Verordnung hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
„In der Kneipe steht aber meistens der Wirt selbst am Zapfhahn. Und für ihn gehört der Griff zur Zigarette nun einmal zur Selbstverständlichkeit bei der Arbeit“, sagt die NGG-Geschäftsführerin. Bislang habe es bei der NGG von Beschäftigten, die zu Thekenmannschaften gehören, im Übrigen kaum Klagen gegeben.
Die NGG spricht sich dafür aus, Gästen die Wahlfreiheit zu lassen: „Der Kreis Recklinghausen hat schon jetzt ein breites gastronomisches Angebot für Nichtraucher. Schließlich wird auch kein Vegetarier genötigt, ins Steakhouse zu gehen“, sagt Yvonne Sachtje. In Sachen Nichtrauchen plädiert die NGG grundsätzlich für Toleranz: „Dass in einem Speiselokal nicht geraucht werden darf, ist in Ordnung. Bei einem generellen Rauchverbot muss allerdings berücksichtigt werden, dass viele Wirte bereits kräftig in Raucherbereiche investiert haben. Mit fünfstelligen Summen haben sie dafür gesorgt, dass Raucher ohne Belästigung der nicht rauchenden Gäste qualmen können.
Yvonne Sachtje appelliert an die heimischen Landtagsabgeordneten aller Fraktionen, dem totalen Rauchverbot in Kneipen einen Riegel vorzuschieben und die „eckkneipenpolitische Notbremse“ zu ziehen: „Jeder im Düsseldorfer Landtag ist gut beraten, die Kirche im Dorf zu lassen und damit die Kippe in der Kneipe.“
Aber nicht nur in der Freizeit geht es den Rauchern möglicherweise bald an den Kragen. „Zu teuer, zu unproduktiv“, so lautet das Urteil der Wirtschaftsverbände des Mittelstandes, die den Gesetzesentwurf der EU-Regierung zustimmt, dessen Umsetzung sich allerdings noch hinziehen kann. Der Mittelstand will die Raucherpausen auf der Arbeit streichen oder andere Regelung für die „Kippe zwischendurch“ einführen. „Raucherpausen kosten die Betriebe bares Geld und stören den Arbeitsablauf“, sagt etwa Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW). Über den Tag gerechnet kämen leicht 20 bis 30 Minuten für Raucherpausen zusammen. „Deshalb schlagen wir vor, Raucher hängen diese Zeit dran und arbeiten entsprechend länger.“ Betriebe mit der Stechuhr, ist der Nachweis vergleichsweise einfach - schwieriger wird es, wenn die Arbeitszeit nicht erfasst wird.
Die Gesetze sind auf der Seite von Arbeitgebern und Nichtrauchern. Raucher haben weder einen Anspruch auf Raucherpausen während der Arbeitszeit noch auf einen Raucherraum. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Zwar gebe es die Möglichkeit, im Unternehmen zu rauchen, wenn das alle Mitarbeiter befürworten und der Chef es erlaubt. Aber sobald der Erste dagegen protestiert, gilt der Nichtraucherschutz.
Der Arbeitgeber kann das Rauchen am Arbeitsplatz komplett verbieten und muss auch nicht einen Raucherraum oder ein irgendwie geschütztes Areal sorgen. Selbst unbezahlte Raucherpausen muss der Arbeitgeber nicht gewähren. Wenn dieses Verbot klar ausgesprochen ist, sind auch Vergehen dagegen recht klar zu ahnden.

Autor:

Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen

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