Unterlagen für Ausbau der A 43 werden veröffentlicht

Bald soll der Verkehr besser fließen. Foto: Petra Bork/ pixelio.de

Die Bezirksregierung Münster hat kürzlich den Planfeststellungsbeschluss zum sechsstreifigen Ausbau der A 43 zwischen dem Rhein-Herne-Kanal (Emschertalbrücke) und der Anschlussstelle Recklinghausen/Herten erlassen. Dieser wird den Beteiligten beziehungsweise deren Vertretern, über deren Einwendungen entschieden worden ist, in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt.

Eine Ausfertigung des Beschlusses einschließlich der festgestellten Planunterlagen wird nach ortsüblicher Bekanntmachung außerdem im Mai in den Städten Recklinghausen, Herne, Marl und Haltern am See, in deren Gebiet sowohl der Straßenausbau als auch die landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen stattfinden, zur Einsicht ausgelegt. Der genaue Termin steht noch nicht fest, wird aber noch ortsüblich bekannt gemacht.

Betroffene und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, können zudem eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses schriftlich bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1 - 3, 48143 Münster anfordern.
Die Bearbeitungsdauer von der Antragstellung bis zum Planfeststellungsbeschluss betrug knapp zweieinhalb Jahre. Für ein Autobahnprojekt dieser Komplexität und gemessen an der Länge der Strecke von rund sieben Autobahnkilometern handelt es sich somit um einen für ein solches Verfahren normalen Zeitraum.

Aufgrund von Einwendungen privater Betroffener und Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange die Planung vom Vorhabenträger, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, mehrfach überarbeitet werden musste. Die letzte von insgesamt vier Planänderungen wurde noch zu Beginn dieses Jahres notwendig.

Ein Schwerpunkt des Beschlusses liegt in der Entscheidung über den verhältnismäßigen Umfang der aktiven Lärmschutzmaßnahmen. Aufgrund der veränderten Rechtsprechung des Bundesverwaltungs­gerichtes musste hierzu ein neues Entscheidungskonzept erarbeitet werden.

Neben den Umweltbelangen sind auch die Ausbauvarianten bezüglich einseitiger oder beidseitiger Verbreiterung sowie die privaten Grundstücksbetroffenheiten Gegenstand der Gesamtabwägung aller öffentlichen und privaten Interessen durch die Bezirksregierung Münster als Planfeststellungsbehörde gewesen.

An dem Verfahren haben sich insgesamt 25 Träger öffentlicher Belange sowie 142 Einwender mit privaten Betroffenheiten beteiligt. Viele Einwender hatten ihre Bedenken jedoch als Sammeleinwendung erhoben, so dass insgesamt nur 24 Einwendungen zu berücksichtigen waren.

Autor:

Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen

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