Erlass zum Public Viewing

Auch in diesem Jahr wird vor dem Rathaus in Recklinghausen zum Public Viewing eingeladen. Foto: Krusebild
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Wie bei sportlichen Großereignissen in der Vergangenheit gibt es auch für die Übertragung von Spielen der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft (10. Juni -10. Juli 2016) auf Großbildleinwänden grünes Licht.

Die Landesregierung hat in einem Erlass klargestellt, dass Public-Viewing auch nach 22 Uhr erlaubt ist. Die Entscheidung darüber treffen die Behörden vor Ort. Mit entsprechenden Auflagen haben sie die Möglichkeit, einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Anwohner und denen der Fußballfans zu schaffen.
„Das gemeinsame Erleben der Fußballspiele auf den Public-Viewing-Veranstaltungen war während der letzten Fußb

all-Weltmeisterschaft ein großer Erfolg. Solche Gemeinschaftserlebnisse wollen wir den Fans auch bei den Spielen der Europameisterschaft in Frankreich ermöglichen. Das Ruhebedürfnis der Anwohner darf dabei aber nicht unter den Tisch fallen, besonders bei späten Spielen und an Werktagen“, sagte NRW-Umweltminister Johannes Remmel.
Der gemeinsame Erlass mit dem Innenministerium und Sportministerium regelt, was beim Public Viewing möglich ist: Welche Ausnahmen von der Nachtruhe ab 22.00 Uhr gemacht werden können und wie das Ruhebedürfnis der Anwohner ausreichend berücksichtigt wird.
Der Gebrauch lauter Fan-Artikel wie Druckluftfanfaren oder Trillerpfeifen sollte bei diesen Veranstaltungen allerdings unterbleiben. „Hiervon gehen Lärmbelastungen aus, die gesundheitsgefährdend und belästigend für Mitmenschen sein und Notfalldurchsagen übertönen können. Deshalb ist die Benutzung solcher Geräte in Menschenmengen auszuschließen“, betonte Minister Remmel.

Autor:

Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen

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