Förderung der Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich

Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich
Förderanträge stellen! Die Frist läuft - Nicht vergessen
Selbsthilfeförderung 2017

Am 31.März 2017 läuft die Frist für die Förderanträge zur Pauschal-Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich ab. Bis zu diesem Termin müssen die Anträge gestellt sein.

Die Pauschalförderung soll dazu beitragen, dass die Gruppen arbeitsfähig sind und gilt dem Verwaltungsaufwand. Hierzu gehören Raumkosten für die Gruppentreffen, Büroausstattung und Sachkosten, regelmäßige Ausgaben für Internetauftritte, Schulungen und Fortbildungen (keine Projekte), Homepages, Tagungs- und Kongressbesuche u. ä. mehr.
Maximale Fördersummen liegen bei Gruppen bis zu 19 regelmäßigen Teilnehmern (rT) bei 750,-€, bei bis zu 49 rT bei 1250,-€ und bei 50 und mehr rT bei 2000,-€. Auf diese Summen werden die Anträge grundsätzlich gekürzt. Beantragen Sie deshalb nur, was wirklich gebraucht wird oder erforderlich ist.
Die Antragsformulare sind im Internet auf der Seite der GKV zu finden (siehe unten). Der Leitfaden kann auf der gleichen Seite gefunden werden (siehe unten).
Gruppen, die keinen Zugriff auf das Internet haben, können sich das Formular bei der Selbsthilfe-Kontaktstelle im Netzwerk-Bürgerengagement, Oerweg 38, 45657 Recklinghausen, ausdrucken lassen. Fragen bezüglich der Förderung und der Anträge werden hier ebenfalls beantwortet.
Ganz wichtig bei der Antragstellung: Die Anträge müssen komplett, also auch von einer zweiten Person, die kontoverfügungsberechtigt ist, unterschrieben sein. Der Verwendungsnachweis für das Vorjahr (wenn eine Förderung beantragt wurde) muss beigefügt und die Restmittel (was noch übrig ist) müssen angegeben werden. Ohne diese Unterlagen erfolgt keine Förderung.
Nicht vergessen: Kaffee, Kuchen, Geschenke, Mahlzeiten bei Hotelübernachtungen sind nicht förderfähig. Kosten für genutzte Privaträume zählen ebenfalls nicht. Bei Überprüfungen durch die Kassen, was stichprobenartig immer möglich ist, müssen ggf. Belege vorgelegt werden können – also sammeln und aufheben.

1. Formulare: http://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/regionale-foerderung-antragsformulare/
2. Leitfaden: http://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/grundlagen-leitfaden/

Die ausgefüllten Anträge bis zum 31.03.2016 an:
Knappschaft
z. Hd. Klaus-Peter Saal
Schaumburgstr. 3
45657 Recklinghausen
Email: klaus_peter.saal@kbs.de
Tel: 02361-9062481

Autor:

Ulrich Dittmar aus Recklinghausen

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