Fehler können teuer werden: Webseiten mangelhaft

PR-Profi Frank v. Leliwa warnt die heimische Wirtschaft vor Abzocke durch Abmahner.
Foto: Agentur "sage & schreibe" (Sprockhövel)
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Aufgrund von Verstößen gegen geltendes Recht beim Betrieb von Webseiten droht der heimischen Wirtschaft erhebliche Gefahr durch Abzocke sogenannter „Abmahn-Agenturen“. Mehr als 90 Prozent der Betriebe im EN-Kreis riskieren derzeit Strafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro oder gar mehr – von den (zusätzlichen) Anwaltsgebühren ganz abgesehen.

Das ist das Ergebnis eines (nicht repräsentativen) Screenings von mehr als 100 Unternehmenswebseiten in der Region durch das „Kompetenzteam Medien“, einem freien Verbund von Experten aus PR und Werbung in NRW. „Signifikant sind vor allem Verstöße gegen Datenschutzrichtlinien oder die Vorgaben der Impressumspflicht im Rahmen des Telemediengesetzes (TMG)“, so Frank v. Leliwa, Mitglied im Kompetenzteam Medien.
Die Bilanz des Kommunikationsprofis aus Sprockhövel, der mit seiner Agentur „sage & schreibe“ zu den Top 50 der PR-Szene in NRW zählt, fällt zusätzlich ernüchternd aus: „Wir haben 60 Unternehmen angeschrieben, vor den aktuellen Gefahren gewarnt und darauf aufmerksam gemacht, dass diese leicht und schnell von den eigenen Web-Verantwortlichen oder Dienstleistern beseitigt werden können. Lediglich zwei Unternehmen haben darauf reagiert.“
Die Art der „abmahnfähigen“ Verstöße ist der Untersuchung zufolge ebenso uneinheitlich wie die Struktur der geprüften Unternehmen – vom Kleinbetrieb bis zu Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. „Manche Webseiten verfügten sogar weder über ein Impressum noch über einen Datenschutzhinweis. Die meisten waren inhaltlich unzureichend oder falsch positioniert. Auch die sogenannten „Kontaktformulare“ sowie die Verlinkungen auf soziale Netzwerke (Facebook und Co.) entsprachen nicht den aktuellen Bestimmungen“, zieht v. Leliwa eine erschreckende Bilanz.
Das Kompetenzteam Medien findet dafür unterschiedliche Erklärungsansätze. Demnach werden Webseiten offenbar immer noch eher als Pflicht anstatt als „Kür“ gesehen. Wenn die Seite erst einmal steht, wird sie schnell vergessen, obwohl es sich um ein „vitales Konstrukt“ handele und immer wieder an entsprechende Auflagen angepasst werden müsse. Auch Sorglosigkeit und Gleichgültigkeit sowie mangelhaftes Wissen seien für die Misere verantwortlich, heißt es, wobei sich diese Kritik auch an den eigenen Berufsstand richtet. Nicht nur die Webverantwortlichen der Unternehmen, sondern auch externe Kommunikations- beziehungsweise Werbeagenturen müssten sich im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht und ihres Dienstleistungsverständnisses immer auf dem Laufenden halten sowie die Unternehmen als ihre Kunden rechtzeitig vor Risiken warnen und bewahren.
Abmahnungen können für die Betroffenen teuer werden. Verstöße gegen die Impressumspflicht werden – je nach Streitwert – nach § 16 (3) TMG mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro oder gar mehr bestraft. Die entsprechenden Anwaltskosten schlagen zusätzlich mit rund 2.000 Euro zu Buche. Wer Pech hat, verstößt unter Umständen auch gegen das Gesetz zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb (UWG) und muss zusätzlich Schadensersatz leisten. Außerdem werden dann weitere Anwaltskosten fällig – sowohl für die Gegenseite als auch für den eigenen Rechtsvertreter.
„Selbst eine vermeintliche Kleinigkeit kann sich zu einer Lawine entwickeln und einiges an Geld kosten“, appelliert v. Leliwa an die heimischen Webseitenbetreiber, sich stärker zu sensibilisieren, die Schwachstellen schnellstmöglich zu beseitigen und sich im Zweifel den Rat interner oder externer Experten zu holen, um der Abzocke durch Abmahner zu entgehen. Bezeichnenderweise seien es häufig Rechtsanwälte, die sich auf diese Weise beachtliche Zusatzeinkommen bescherten.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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