Schwerte: "Vorgezogene Urnenwahl" ab 22. August im Rathaus möglich

Lena Koch zeigt einen Stimmzettel. | Foto: Stadt Schwerte
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Deutschland wählt am 24. September (Sonntag) einen neuen Bundestag. Auch diesmal können Schwerter Bürgerinnen und Bürger vorab ihre Stimme per Brief abgeben. Wieder besteht auch die immer beliebter werdende Möglichkeit der „vorgezogenen Urnenwahl“ im Bürgersaal des Rathauses. Hier können sich Schwerterinnen und Schwerter Briefwahlunterlagen direkt ausstellen lassen und vor Ort wählen. Die Briefwahlausgabe für die Ausstellung von Wahlunterlagen öffnet am Dienstag (22. August), ab 8 Uhr.

Die Wahlbenachrichtigungen wurden zum Ende letzter Woche an die Schwerter Walberechtigten versandt. Mit der Wahlbenachrichtigung besteht die Möglichkeit, sich für eine Stimmabgabe am Wahltag im Wahllokal oder aber die Briefwahl zu entscheiden. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, kann dies entsprechend auf der Wahlbenachrichtigung vermerken. Dies muss dann ausgefüllt und unterschrieben zurück an die Stadt Schwerte gesandt werden. Anschließend bekommen Briefwählerinnen und Briefwähler ihre Wahlunterlagen mit der Post nach Hause.

Sollte die Wahlbenachrichtigung versehentlich verloren gegangen sein, so bedeutet dies nicht, dass die Teilnahme an der Bundestagswahl ausgeschlossen ist. Die Vorlage des Personalausweises genügt, um sich einen Wahlschein ausstellen zu lassen. Für Auskünfte aus dem Wählerverzeichnis steht der Bereich „Verwaltungsservice“ unter der Rufnummer 02304/104660 zur Verfügung. Darüber hinaus können Briefwahlunterlagen auch diesmal wieder im Internet beantragt werden. Dort ist bereits auf der Internetseite der Stadt Schwerte unter www.schwerte.de/rathaus ein entsprechender Link hinterlegt.

Wie schon bei den letzten Wahlen ist die Briefwahlausgabe auch diesmal wieder barrierefrei im Bürgersaal im Rathaus eingerichtet.

Die Öffnungszeiten: Montag 8–16 Uhr, Dienstag 8–16 Uhr, Mittwoch 8–16 Uhr, Donnerstag 8–18 Uhr, Freitag 8–13 Uhr. Das Team des Wahlbüros steht unter der Rufnummer 02304/104234 für Fragen und Informationen zur Verfügung.

Darüber hinaus können Briefwahlunterlagen auch diesmal wieder im Internet beantragt werden. Dort ist bereits seit Freitag (18. August), auf der Internetseite der Stadt Schwerte unter www.schwerte.de/rathaus, ein entsprechender Link hinterlegt. Mit Hilfe der Wahlbenachrichtigung können die vorgesehenen Felder dann problemlos ausgefüllt werden.

Bei der Bundestagswahl sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens ab dem 24. Juni 2017 mit Hauptwohnsitz in Schwerte gemeldet sind, wahlberechtigt. In Schwerte dürfen demnach rund 36.600 Personen an der Bundestagswahl teilnehmen.

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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