Wird die Grundsteuer b in Schwerte weiter erhöht ?

Gestern sind Selmer Bürger mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen gescheitert. Sie hatten geklagt, weil im Januar 2012 die Grundsteuer b in Selm verdoppelt wurde, die Klage wurde abgewiesen.

Wie sieht es in Schwerte aus. In der Ratssitzung am 13.06.2012 wurde eine Erhöhung der Grundsteuer b um ca. 21 % für das Jahr 2013 beschlossen. Dann soll es schrittweise weitergehen und bis 2018 gibt es dann eine Erhöhung der Grundsteuer b um insgesamt 87 %. Nun hat sich ja ein weiteres " Loch " im städtischen Haushalt, ( bedingt durch die gestiegene Kreisumlage und anders als im städtischen Doppelhaushalt 2012/2013 berücksichtigt, gibt es 2013 sinkende Landeszuweisungen ) von ca. 4 Millionen gezeigt. Jetzt muß in dieser Höhe eingespart werden oder es müssen weitere Gebührenerhöhungen am 28.11.2012 in der Ratssitzung beschlossen werden. Die Befürchtung, am 28.11.2012 wird im Rat eine weitere drastische Erhöhung der Grundsteuer b beschlossen. Man muß wissen, selbst eine Verdoppelung der bestehenden Gundsteuer b in Schwerte, würde keine Mehreinnahme von 4 Millionen Euro ergeben. Da nach meiner Erfahrung in der Ratssitzung am 13.06.2012 gerade die Erhöhung der Grundsteuer b ein " Hobby " von der CDU in Schwerte ist ( die CDU hat geschlossen mit 15 Stimmen dafür und die SPD geschlossen mit 12 Stimmen - 1 Ratsmitglied fehlte entschuldigt - dagegen gestimmt ), muß man für die Ratssitzung am 28.11.2012 mit einer weiteren Erhöhung der Grundsteuer b in Schwerte rechnen.

Das gestrige Urteil des Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat in Zusammenhang mit der Grundsteur b Erhöhung in Selm gezeigt, gegen Grundsteuer b Erhöhungen kann man sich auf dem Rechtsweg leider nicht wehren. Eine Grundsteuer b Erhöhung trifft alle, weil Haus- und Grundstücksbesitzer sie berechnet bekommen und die dürfen das dann auf die Mieten umlegen.

Da war jetzt nur die Grundsteuer b. Im Jahr 2013 kommen auf die Bürgerinnen und Bürger in Schwerte ja noch weitere Gebührenerhöhungen, wie z. B. Müllgebühren, Hundesteuer, Gewerbesteuer ( wird vermutlich auch auf die Preise umgelegt ) Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren usw., zu. Dann gibt es ja auch noch die Erhöhung der Strompreise, Lebenshaltungskosten usw. ! Unterm Weihnachtsbaum bleibt dann wohl nur noch das Lied - " Wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld ....... " -

Autor:

Axel Ehwald aus Schwerte

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