Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) informiert:
Werkstatt für behinderte Menschen nutzen

Menschen mit sehr hohem und sehr besonderem Bedarf an Hilfe können in Nordrhein-Westfalen die Werkstatt für behinderte Menschen nutzen. Das ist jetzt in einer Vereinbarung zum sogenannten NRW-Weg festgeschrieben. Die Vereinbarung zwischen NRW-Sozialministerium, Rentenversicherungen, der NRW- Arbeitsagentur, der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten NRW und der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) legt fest, dass Menschen mit sehr hohem und sehr besonderem Hilfebedarf Bildungs- und Beschäftigungsangebote in einer Werkstatt schon mit dem Eingangsverfahren erhalten. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wird für diese Menschen damit eine Teilhabe am Arbeitsleben und der Erwerb von eigenständigen Rentenversicherungsansprüchen möglich.

"Für den LWL ist aber auch die Qualität der Arbeit in der Werkstatt wichtig", führt LWL-Sozialdezernent Matthias Münning aus. Ein besonderes Thema sei dabei der Schutz vor Gewalt. Hier sind die Werkstätten jetzt zu präventiven Maßnahmen verpflichtet. Münning: "Die Werkstattleitungen und die Werkstatträte, also die Selbstvertretung der behinderten Beschäftigten, können der Vereinbarung beitreten. So können sie deutlich machen, dass sie sich selber in der Pflicht sehen, ihrerseits alles dafür zu tun, dass die Angebote der Werkstatt sicher und gut sind." Das LWL-Inklusionsamt Arbeit werde die Umsetzung der beiden Vereinbarungen aktiv unterstützen.

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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