Politik
Angriff auf Demonstrationsrecht
Montagsdemo in Heidelberg aufgrund Corona verboten
Durch Internetrecherchen habe ich von dem ersten Versuch erfahren, Artikel des Grundgesetzes (Artikel 5 und 8 Versammlungs- und Meinungsfreiheit) der Bundesrepublik Deutschland auszuhebeln. Das Heidelberger Ordnungsamt maßt sich ohne konkrete Rechtsgrundlage an, eine bereits bestätigte Demonstration durch die Heidelberger Fußgängerzone nicht zuzulassen. Begründung: Die jetzige Corona-Situation. Obwohl ab 2.11.20 die Maßnahmen gegen Corona bundesweit verschärft werden, kann die Ansammlung von...